Bildung und Kindertagesförderung – Land zum Lernen

Qualität und Innovation für gute Bildung

Schulen gehen mit der Zeit, um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Sie können Schülerinnen und Schüler nur auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten, wenn sie sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen. Das Land unterstützt Schulen auf diesem Weg.

Schulentwicklung

Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen umfassend und individuell gefördert werden. Die Qualität von Schulen bemisst sich daran, wie gut es ihnen gelingt, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden und sie optimal zu fördern und zu fordern. Schulentwicklung ist ein systematischer und lang angelegter Prozess zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der Schulen. 

Im Schulprogramm legt eine Schule ihr Profil fest. Es fungiert als Aushängeschild, bietet Orientierung und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Außerdem bündelt es alle weiteren Konzepte und ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Qualitätsentwicklung. Der Erfolg muss dabei an transparenten und überprüfbaren Kriterien gemessen werden. Schulleistungsstudien, Vergleichsarbeiten und die interne und externe Evaluation liefern hierfür wichtige Ergebnisse. 

Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und das Kompetenzzentrum für berufliche Schulen (KBS) als Aus- und Fortbildungsinstitute des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung unterstützen Schulen auf diesem Weg mit vielen Angeboten und Fortbildungen für Lehrkräfte. Angehende Schulleitungen werden vorab qualifiziert und auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet.

Schulentwicklungsplanung

Laut Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Schulentwicklungsplanung hat mit der Schulentwicklung nichts zu tun. Schulentwicklungsplanung ist keine pädagogische Aufgabe und betrifft nicht die inhaltliche Arbeit der Schulen. Bei der Schulentwicklungsplanung stimmen sich die Landkreise und Kommunen mit den Kommunen, also den Schulträgern, ab und entwickeln Pläne für ein vollständiges Bildungsangebot im Land, das unter zumutbaren Bedingungen für alle erreichbar ist. Anschließend legen sie die Schulentwicklungspläne dem Bildungsministerium zur Genehmigung vor.

In den Schulentwicklungsplänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte festgehalten. Geplant werden auch die Einzugsbereiche der Schulen. Ein Schulentwicklungsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird fortlaufend fortgeschrieben.

Schulbauförderung

Moderne Schulgebäude sorgen für gute Lernbedingungen und machen Städte und den ländlichen Raum attraktiver. Für die Schulgebäude sind die Kommunen und Landkreise als Schulträger verantwortlich. Die Landesregierung unterstützt sie bei der Sanierung und beim Neubau von Schulen.

Mit den Schulbauprogrammen wurden in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen unterstützt. Seit 2016 hat die Landesregierung mit fast einer Milliarde Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert.

Von 2024 bis 2027 werden zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt, 100 Millionen Euro aus Landes- und 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Aus dem Sondervermögen des Bundes fließen weitere 600 Millionen Euro, die in den kommenden 12 Jahren in die Schulinfrastruktur und -digitalisierung investiert werden.

Digitalpakt 2.0

Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Land von 2019 bis 2024 die Kommunen und Landkreise finanziell unterstützt, damit sie die Schulen digital und technisch auf einen modernen Stand bringen konnten. Kommunen und Landkreise sind als Schulträger für die Ausstattung der Schulgebäude zuständig.

Über den Basis-DigitalPakt standen in Mecklenburg-Vorpommern in einem Zeitraum von fünf Jahren 109 Millionen Euro und über die drei Zusatzprogramme zusätzlich 33 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem konnten landesweite Projekte finanziert werden. Hierzu zählt ein Lernmanagementsystem mit Videofunktion für alle öffentlichen Schulen. 

In der Bildungsministerkonferenz haben sich die Länder mit dem Bund auf eine Fortführung verständigt. Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.

Ganztagsausbau

Bund, Land und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. Bis 2029 erhält Mecklenburg-Vorpommern über das Investitionsprogramm 54,5 Millionen Euro Bundesmittel und stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein.

Die Förderung ist für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dient, zusätzliche Hortplätze einzurichten oder bestehende Plätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten. 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch wird schrittweise umgesetzt.

Begabungsförderung

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gibt es in Mecklenburg-Vorpommern besondere Angebote. 

Begabten Schülerinnen und Schüler stehen Grundschulen mit differenzierten Lernangeboten und weiterführende Schulen mit besonderen Profilen zur Verfügung. An Gymnasien hat das Land Hochbegabtenklassen für kognitiv hochbegabte Jugendliche eingerichtet. 

Schulen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“. Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von begabten Kindern und Jugendlichen im Regelunterricht zu verbessern. Hierfür haben die Schulen Netzwerke aufgebaut, in denen sie regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen. 

Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Das Förderprogramm von Bund und Land läuft 10 Jahre. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Alle Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen gleiche Chancen haben. 

Gefördert werden können Neubauten, Umbauten, Erweiterungen oder Modernisierungen von Schulgebäuden, um die Lernbedingungen zu verbessern. Mit einem sogenannten Chancenbudget erhalten Kinder und Jugendliche eine individuelle Förderung. Das heißt, sie werden in bestimmten Bereichen besonders unterstützt. 

Außerdem erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, zusätzliches Personal für die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zu beschäftigen. Die finanziellen Mittel können auch für die Elternarbeit genutzt werden.

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FAQ

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEvorzimmer2@bm.mv-regierung.de+49 385 58817021
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abteilung 3 - Lehrkräftebildung und Digitalisierung

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEvorzimmer3@bm.mv-regierung.de+49 385 58817031
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEvorzimmer4@bm.mv-regierung.de+49 385 58817041

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