Qualität und Innovation für gute Bildung
Schulen gehen mit der Zeit, um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Sie können Schülerinnen und Schüler nur auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten, wenn sie sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen. Das Land unterstützt Schulen auf diesem Weg.

Schulentwicklung
Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen umfassend und individuell gefördert werden. Die Qualität von Schulen bemisst sich daran, wie gut es ihnen gelingt, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden und sie optimal zu fördern und zu fordern. Schulentwicklung ist ein systematischer und lang angelegter Prozess zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der Schulen.
Im Schulprogramm legt eine Schule ihr Profil fest. Es fungiert als Aushängeschild, bietet Orientierung und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Außerdem bündelt es alle weiteren Konzepte und ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Qualitätsentwicklung. Der Erfolg muss dabei an transparenten und überprüfbaren Kriterien gemessen werden. Schulleistungsstudien, Vergleichsarbeiten und die interne und externe Evaluation liefern hierfür wichtige Ergebnisse.
Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und das Kompetenzzentrum für berufliche Schulen (KBS) als Aus- und Fortbildungsinstitute des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung unterstützen Schulen auf diesem Weg mit vielen Angeboten und Fortbildungen für Lehrkräfte. Angehende Schulleitungen werden vorab qualifiziert und auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet.
Schulentwicklungsplanung
Laut Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Schulentwicklungsplanung hat mit der Schulentwicklung nichts zu tun. Schulentwicklungsplanung ist keine pädagogische Aufgabe und betrifft nicht die inhaltliche Arbeit der Schulen. Bei der Schulentwicklungsplanung stimmen sich die Landkreise und Kommunen mit den Kommunen, also den Schulträgern, ab und entwickeln Pläne für ein vollständiges Bildungsangebot im Land, das unter zumutbaren Bedingungen für alle erreichbar ist. Anschließend legen sie die Schulentwicklungspläne dem Bildungsministerium zur Genehmigung vor.
In den Schulentwicklungsplänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte festgehalten. Geplant werden auch die Einzugsbereiche der Schulen. Ein Schulentwicklungsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird fortlaufend fortgeschrieben.
Schulbauförderung
Moderne Schulgebäude sorgen für gute Lernbedingungen und machen Städte und den ländlichen Raum attraktiver. Für die Schulgebäude sind die Kommunen und Landkreise als Schulträger verantwortlich. Die Landesregierung unterstützt sie bei der Sanierung und beim Neubau von Schulen.
Mit den Schulbauprogrammen wurden in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen unterstützt. Seit 2016 hat die Landesregierung mit fast einer Milliarde Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert.
Von 2024 bis 2027 werden zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt, 100 Millionen Euro aus Landes- und 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Aus dem Sondervermögen des Bundes fließen weitere 600 Millionen Euro, die in den kommenden 12 Jahren in die Schulinfrastruktur und -digitalisierung investiert werden.
Digitalpakt 2.0
Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Land von 2019 bis 2024 die Kommunen und Landkreise finanziell unterstützt, damit sie die Schulen digital und technisch auf einen modernen Stand bringen konnten. Kommunen und Landkreise sind als Schulträger für die Ausstattung der Schulgebäude zuständig.
Über den Basis-DigitalPakt standen in Mecklenburg-Vorpommern in einem Zeitraum von fünf Jahren 109 Millionen Euro und über die drei Zusatzprogramme zusätzlich 33 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem konnten landesweite Projekte finanziert werden. Hierzu zählt ein Lernmanagementsystem mit Videofunktion für alle öffentlichen Schulen.
In der Bildungsministerkonferenz haben sich die Länder mit dem Bund auf eine Fortführung verständigt. Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.
Ganztagsausbau
Bund, Land und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. Bis 2029 erhält Mecklenburg-Vorpommern über das Investitionsprogramm 54,5 Millionen Euro Bundesmittel und stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein.
Die Förderung ist für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dient, zusätzliche Hortplätze einzurichten oder bestehende Plätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch wird schrittweise umgesetzt.
Begabungsförderung
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gibt es in Mecklenburg-Vorpommern besondere Angebote.
Begabten Schülerinnen und Schüler stehen Grundschulen mit differenzierten Lernangeboten und weiterführende Schulen mit besonderen Profilen zur Verfügung. An Gymnasien hat das Land Hochbegabtenklassen für kognitiv hochbegabte Jugendliche eingerichtet.
Schulen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“. Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von begabten Kindern und Jugendlichen im Regelunterricht zu verbessern. Hierfür haben die Schulen Netzwerke aufgebaut, in denen sie regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen.
Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Das Förderprogramm von Bund und Land läuft 10 Jahre. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Alle Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen gleiche Chancen haben.
Gefördert werden können Neubauten, Umbauten, Erweiterungen oder Modernisierungen von Schulgebäuden, um die Lernbedingungen zu verbessern. Mit einem sogenannten Chancenbudget erhalten Kinder und Jugendliche eine individuelle Förderung. Das heißt, sie werden in bestimmten Bereichen besonders unterstützt.
Außerdem erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, zusätzliches Personal für die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zu beschäftigen. Die finanziellen Mittel können auch für die Elternarbeit genutzt werden.
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FAQ
Schulentwicklung ist ein systematischer und langfristiger Prozess zur Sicherung und Verbesserung der Schulqualität. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und bestmöglich auf ihr Leben vorzubereiten. Dabei werden Unterricht, Schulorganisation und schulische Konzepte kontinuierlich weiterentwickelt. Zentrale Grundlage ist das Schulprogramm, in dem Schulen ihr Profil, ihre Ziele und Maßnahmen festlegen. Evaluationen, Vergleichsarbeiten und Studien liefern wichtige Hinweise für die Qualitätsentwicklung.
Ja, Fort- und Weiterbildungen sind ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Arbeit von Lehrkräften. Sie dienen dazu, die Unterrichtsqualität zu sichern und weiterzuentwickeln sowie auf neue pädagogische, didaktische und gesellschaftliche Anforderungen zu reagieren. Das Land unterstützt die Fortbildung durch vielfältige Angebote, unter anderem über das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und das Kompetenzzentrum für berufliche Schulen (KBS).
Für den Bau und die Unterhaltung der Schulgebäude sind die Schulträger zuständig. Die Landesregierung unterstützt Kommunen und Landkreise bei der Sanierung und dem Neubau von Schulen durch umfangreiche Schulbauprogramme. Seit 2016 wurden fast eine Milliarde Euro für etwa 500 Schulbauvorhaben bereitgestellt. Zusätzlich stehen von 2024 bis 2027 weitere 400 Millionen Euro aus Landes- und kommunalen Mitteln zur Verfügung. Ergänzend investiert das Land mit dem Sondervermögen des Bundes weiter erheblich in Schulinfrastruktur und Digitalisierung.
Mit dem DigitalPakt haben Bund und Land die Schulträger finanziell unterstützt, um Schulen technisch modern auszustatten. Dafür standen insgesamt über 140 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der Verbesserung der digitalen Infrastruktur konnten auch landesweite Projekte umgesetzt werden, darunter ein einheitliches Lernmanagementsystem mit Videofunktion für alle öffentlichen Schulen. Bund und Länder haben sich zudem auf eine Fortführung des DigitalPakts verständigt.
Mecklenburg-Vorpommern bietet besondere Förderangebote für leistungsstarke und begabte Schülerinnen und Schüler an. Dazu gehören differenzierte Lernangebote an Grundschulen, spezielle Schulprofile sowie Hochbegabtenklassen an Gymnasien. Darüber hinaus beteiligen sich Schulen an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“, die die Förderung begabter Kinder und Jugendlicher im Regelunterricht stärkt und den Austausch in schulischen Netzwerken unterstützt.
Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu verbessern. Es unterstützt Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gefördert werden bessere Lernbedingungen durch bauliche Maßnahmen, individuelle Unterstützung über ein Chancenbudget sowie zusätzliches Personal für Förderung, Beratung und Elternarbeit.
Bund, Land und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder weiter voran. Bis 2029 stehen dafür Bundes- und Landesmittel zur Verfügung, die vor allem in bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Hortplätzen fließen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Zuständigkeit
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Abteilung 3 - Lehrkräftebildung und Digitalisierung
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
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