Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mecklenburg-vorpommern.de veröffentlichte Website der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Bilder, Grafiken und Icons: Einzelne Bilder, Grafiken und Icons verfügen noch nicht über ausreichende Textalternativen. Dies betrifft insbesondere Informationen, die ausschließlich über Icons vermittelt werden.
  • Videos: Bei einzelnen Videos sind die Untertitel noch nicht vollständig korrekt oder nicht anpassbar. Für einzelne Videos stehen zudem noch keine Audiodeskriptionen oder gleichwertigen Medienalternativen zur Verfügung.
  • Überschriften und Struktur: Einzelne Seiten weisen noch keine durchgängig logische Überschriftenstruktur auf. Inhalte und Bereiche sind teilweise nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.
  • Bedienung mit Screenreader: Einzelne Bedienelemente, Formulare, Dialogfenster, Menüs, Filter und Karussells sind mit Screenreadern noch nicht vollständig verständlich und vollständig bedienbar. Informationen zu einzelnen Inhalten und Funktionen werden teilweise nicht oder nicht eindeutig vermittelt.
  • Tastaturbedienung: Einzelne interaktive Elemente und Bereiche können mit der Tastatur noch nicht vollständig oder nicht in einer erwartbaren Reihenfolge bedient werden. Insbesondere können bestimmte Menüs und Karussells nicht übersprungen werden.
  • Farbkontraste und visuelle Unterscheidbarkeit: Einzelne Texte, Bedienelemente und grafische Inhalte weisen noch keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund auf. Teilweise sind aktive und nicht aktive Elemente dadurch nicht eindeutig unterscheidbar.
  • Darstellung bei Vergrößerung und auf mobilen Geräten: Einzelne Inhalte werden bei vergrößerter Darstellung oder auf bestimmten Endgeräten abgeschnitten, überlagert oder nicht vollständig angezeigt. Dadurch kann die Nutzung einzelner Inhalte und Funktionen erschwert sein.
  • Navigation und Orientierung: Einzelne Seiten und Bereiche sind noch nicht einheitlich benannt oder ausreichend voneinander unterscheidbar. Vereinzelt fehlen zusätzliche Orientierungsmöglichkeiten wie eine Breadcrumb-Navigation.
  • Sprache: Bei einzelnen fremdsprachigen Inhalten wird der Sprachwechsel von Screenreadern noch nicht zuverlässig ausgegeben. Einzelne Bedienelemente verfügen zudem noch über englischsprachige Beschriftungen.
  • Dokumente: Bereitgestellte Dokumente, insbesondere PDF-Dokumente, sind noch nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei.
  • Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache: Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen noch nicht vollständig in Leichter Sprache zur Verfügung. Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind derzeit nicht vorhanden.

Hinweis zur Migration älterer Medien

Im Zuge der Übertragung von Inhalten aus dem alten Portal in das aktuelle Portal wurden sämtliche vorhandene Medien – hierzu zählen PDF‑Dateien, Word‑ und Excel‑Dokumente sowie Videos – technisch migriert, jedoch nicht hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit nachgearbeitet. Diese Dateien erfüllen z.T. nicht die geforderten Barrierefreiheitsstandards. 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.09.2026 erstellt. Sie basiert auf der Überprüfung durch einen externen Dienstleister und entsprechenden Nachprüfungen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontakt­formular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Persönliche Angaben

Dieses Feld muss ausgefüllt werden.

Zuständigkeit

Hausanschrift

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auf Basis festgestellter Mängel auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst initiiert werden.