Schulbau
Die Planung, Finanzierung und Umsetzung von Schulbauprojekten in Mecklenburg-Vorpommern sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen verschiedenen Interessengruppen und Behörden.

Die Schule ist heutzutage nicht nur ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler lernen. Durch die Ganztagsangebote verbringen sie dort auch viel Zeit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen beste Bedingungen vorfinden. Neben gutem Unterricht gehören moderne Schulgebäude dazu. Diese Gebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine gesetzliche Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur.
Moderne Schulgebäude in MV: Wo lernen Spaß macht
§ 102
Aufgaben der Schulträger
„Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.“
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)

Bildungsministerium koordiniert Schulbauförderung
Neubau, Sanierung, Inklusion: Die Schulbauförderung hat viele Facetten und setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Das Land hat die Bauprojekte mit EU-, Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Die Antragsverfahren sind aufwendig. Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung laufen alle Fäden für die Schulbauförderung zusammen. Hier werden alle Schulbauaktivitäten innerhalb der Landesregierung koordiniert. Die Schulträger können ihren Schulbaubedarf mit dem Formular „Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben“ gegenüber dem Land anzeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle „Schulbau“ helfen bei Fragen gerne weiter. Schulträger reichen ihre Anträge auf eine Förderung wie bisher bei den zuständigen Stellen ein.
Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben
MV-Plan 2035 – 600 Millionen Euro für Schulbau
Mit dem MV-Plan 2035 zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturgesetzes (LuKIFG) vom 20. Oktober 2025 werden im Land Mecklenburg-Vorpommern 600 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt, davon 540 Millionen Euro für öffentliche Schulträger im Wege eines vereinfachten Verfahrens auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung in Anlehnung des bewährten Konjunkturprogramms Schulbau und 60 Millionen Euro für Träger von allgemein bildenden Ersatzschulen auf Grundlage der Förderrichtlinie Zukunftsfähige Bildungslandschaft – Schulen in freier Trägerschaft (FR-ZB-SFT).
Die 60 Millionen Euro werden zu zwei festgelegten Stichtagen mit jeweils 30 Millionen Euro bewilligt. Der erste Antragsstichtag war der 30.06.2026. Anträge für den zweiten Antragsstichtag, den 15.01.2028, können jederzeit mit diesem Antragsformular beim für Bildung zuständigen Ministerium eingereicht werden.
400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau
In Mecklenburg-Vorpommern werden von 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt, 100 Millionen Euro aus Landes-, 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und für die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich dazu. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Auf dieses Verfahren haben sich die Landesregierung, Kommunen und Landkreise auf dem Kommunalgipfel im Jahr 2023 verständigt.
Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.
Im Rahmen des Konjunkturprogramms Schulbau 2024 bis 2027 hat das Land bereits rund 158 Millionen Euro FAG-Mittel für die Umsetzung von 103 Schulbauvorhaben in Aussicht gestellt.
Schulbauprogramm aufgelegt
Nicht nur guter Unterricht, sondern auch moderne Schulgebäude sind wichtig, damit Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen vorfinden. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen von Förderprogrammen. Seit 2016 wurden mehr als 550 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt bzw. es wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Rund 540 Millionen Euro Fördermittel wurden bereits ausgezahlt. Davon wurden allein seit Oktober 2021 mehr als 160 Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 210 Millionen Euro neu in die Förderprogramme des Landes aufgenommen. Für die Schulbauförderung standen und stehen verschiedene EU- Förderprogramme (EFRE, ELER), Bund-Länder-Förderprogramme, Bundesprogramme und Landeseigene Förderprogramme zur Verfügung. Zudem wurden den Kommunen für die Erbringung ihres Eigenanteils Sonderbedarfszuweisungen oder Kofinanzierungshilfen des Landes gewährt. Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen erstreckt sich teilweise bis zum Jahr 2028.
Landeseigenes Förderprogramm für den Schulbau
Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket investiert die Landesregierung über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich 50 Millionen Euro in Schulbauvorhaben. Davon wurden 40 Millionen Euro für 11 Schulbauprojekte außerhalb der Mittel- und Oberzentren und 10 Millionen Euro für 4 Vorhaben in Mittel- und Oberzentren bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel eröffnen die Möglichkeit, zusammen mit den bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) weitere Vorhaben umzusetzen. Der Durchführungszeitraum der aufgenommenen Baumaßnahmen erstreckt sich teilweise bis Ende 2027.
Landeseigenes Förderprogramm für den Schulbau
Startchancen-Programm Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“
Das Startchancen-Programm unterstützt Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom Bildungshintergrund ihrer Eltern ab. Mit dem Startchancen-Programm setzen Bund und Länder hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Startchancen-Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kindern und Jugendlichen umfassende Anregungen und vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung individueller Bildungswege und zur umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Über das Startchancen-Programm stehen für bauliche Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern ca. 57,6 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Bildungsbauten
Schulträger können etwas für einen besseren Klimaschutz tun und für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen an Schulbauten eine Bundesförderung beantragen. Das Bundesumweltministerium gewährt beispielsweise Zuschüsse für eine Fokusberatung, die den Einstieg in den Klimaschutz erleichtern soll. Zuschüsse gibt es auch für eine klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung sowie für Gebäudeleittechnik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) informiert über die genauen Fördermöglichkeiten.
Zudem unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Investitionen in den technischen Klimaschutz im Rahmen der Klimaschutz-Förderung.“
Dokumente und Publikationen










