Digitalpakt

Mit dem Digitalpakt 2.0 stärken Bund und Länder die digitale Infrastruktur in den Schulen und fördern die digitalen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern.

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Schülerinnen und Schüler sollen in Mecklenburg-Vorpommern unter modernen Bedingungen lernen und Lehrkräfte ihren Unterricht zeitgemäß gestalten können. Der Digitalpakt 2.0 schafft dafür neue Möglichkeiten. Bund und Länder verbinden die Förderung digitaler Technik in den Schulen noch enger mit der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht sowie der Qualifizierung von Lehrkräften. Damit geht es nicht allein darum, Schulen technisch besser auszustatten. Vielmehr sollen digitale Werkzeuge und Medien das Lernen bereichern, neue Unterrichtsformen ermöglichen und die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken.

Das Förderprogramm ist am 1. September 2026 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die für eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung vorgesehen sind.

Der Digitalpakt 2.0 setzt auf drei miteinander verzahnte Handlungsstränge. Sie greifen ineinander und verfolgen ein gemeinsames Ziel: Digitale Technik wird dort eingesetzt, wo sie das Lernen verbessert, die Zusammenarbeit erleichtert und neue pädagogische Möglichkeiten eröffnet.

Drei Handlungsstränge für eine zukunftsfähige digitale Bildung

Finanzhilfen für digitale Bildungsinfrastruktur

Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Finanzhilfen für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund 42,1 Millionen Euro. 

Der Bund stellt insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro für die Schulen in Deutschland bereit. Eine Kofinanzierung ist erforderlich. Der Bundesanteil stammt aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität". 

Die Fördermittel tragen dazu bei, die digitale Ausstattung der Schulen weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für zeitgemäßes digitales Lernen zu verbessern. Der Förderzeitraum reicht bei landesbezogenen Fördervorhaben bis zum 31. Dezember 2032 und bei länderübergreifenden Vorhaben bis zum 31. Dezember 2033.

Schwerpunkte der Investitionen im Land

In Mecklenburg-Vorpommern ist geplant, die Investitionsmittel für zwei Schwerpunkte einzusetzen:

  • Digitale Bildungsmedien: Ziel ist es, dass Schulen digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte nutzen können. Die Angebote unterstützen Lehrkräfte dabei, Lerninhalte zeitgemäß aufzubereiten.
  • Leistungsfähige Netze und moderne Geräte: Mindeststandards bei der Ausstattung mit LAN-, WLAN-Netzen und digitalen Anzeige- und Arbeitsgeräten sollen definiert und erreicht werden, damit es an allen Schulen gleiche Lernbedingungen gibt. Zudem werden schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte angeschafft.

Einfachere Förderverfahren geplant

Bund und Länder wollen die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 möglichst unbürokratisch gestalten. Schlankere Verwaltungsverfahren tragen dazu bei, einen zügigen Mittelabfluss zu gewährleisten. Derzeit erarbeitet das Land die landesrechtlichen Regelungen für die Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren. 

Die Förderrichtlinie entsteht in enger Abstimmung mit den Kommunen, Landkreisen und Vertretungen der freien Schulen als Schulträger. Sie sind laut Schulgesetz für die Schulgebäude und die technische und digitale Ausstattung der Schulen verantwortlich.

Rückblick: DigitalPakt Schule

Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Länder wichtige Voraussetzungen für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen geschaffen. Von 2019 bis 2024 standen über das Infrastrukturprogramm des Bundes insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhielt in diesem Zeitraum ca. 99,2 Millionen Euro. Zusätzlich übernahm das Land die Kofinanzierung in Höhe von 10 Prozent für die Schulträger und brachte damit weitere 9,92 Millionen Euro ein.

Die Schulen konnten unter anderem mit W-LAN, interaktiven Tafeln, Beamern und Tablets ausgestattet werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben alle öffentlichen und freien Schulen eine Förderung erhalten. Mit den öffentlichen Schulträgern hatte das Land einen Zeitplan abgestimmt, wann welche Schule an der Reihe war.

Der DigitalPakt Schule hat eine wichtige Grundlage für den Einsatz digitaler Medien im Schulalltag geschaffen. Der DigitalPakt 2.0 knüpft an diese Investitionen an und führt die Entwicklung weiter: Neben der technischen Ausstattung rücken die Qualität des Unterrichts, die Nutzung digitaler Bildungsangebote und die Qualifizierung der Lehrkräfte noch stärker in den Mittelpunkt.

Drei Zusatzprogramme aufgelegt

Zusätzlich zum Basisprogramm hatten Bund und Länder drei Zusatzprogramme aufgelegt. Das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler stellte ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung digitaler Leihgeräte bereit. Damit konnten Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte erhalten und sie in der Schule nutzen.

Über das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ konnten ebenfalls für ca. 11 Millionen Euro digitale Leihgeräte angeschafft werden. Das Förderprogramm „Administration“ umfasste ebenfalls 11 Millionen Euro für den technischen Support, die Wartung und Pflege der Hard- und Software.

Gesetzliche Grundlage geschaffen

Den Startschuss für die Umsetzung des DigitalPakts gaben Bund und Länder im Mai 2019 mit einer Verwaltungsvereinbarung. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bund-Länder-Pakt geschaffen. Die Mittel für den DigitalPakt Schule wurden bereits Ende 2018 in Form des Fonds „Digitale Infrastruktur“ als Sondervermögen des Bundes gesetzlich verankert.

Die Umsetzung des Infrastrukturprogramms haben Bund und Länder laufend in Fortschrittsberichten und in einem Bilanzbericht dokumentiert.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DE
Referatsleiter - Digitalisierung im Schulbereich

Jens Landt-Kanieser