Bildung und Kindertagesförderung – Land zum Lernen

Bildung braucht starke Teams

Lehrkräfte begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg. Sie unterrichten und erziehen in eigener pädagogischer Verantwortung und beraten die Erziehungsberechtigen. An vielen Schulen werden Lehrkräfte von pädagogischen Fachkräften und weiteren Fachkräften unterstützt. 

Lehrkräfte

In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten Lehrkräfte an Gymnasien, Regionalen Schulen, Gesamtschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen in der Regel 27 Stunden pro Woche. An Grundschulen liegt die Unterrichtsverpflichtung bei 27,5 Stunden. Lehrerinnen und Lehrer, die mehr arbeiten, können ein Unterrichtsstundenkonto anlegen.

Lehrkräfte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen, werden durch Anrechnungsstunden entlastet. So müssen beispielsweise Klassenleiterinnen und Klassenleiter sowie Lehrkräfte mit Leitungs- und Koordinierungsaufgaben weniger unterrichten.

Lehrkräfte können in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet werden. Für eine Verbeamtung müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem darf die Altersgrenze von 40 Jahren noch nicht überschritten sein.

Um Privat- und Erwerbsleben besser zu vereinbaren, können Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen. Ältere Lehrkräfte erhalten ab einem Alter von 57 Jahren Altersanrechnungsstunden und unterrichten weniger.

Mit einem Gesundheitsprogramm stärkt das Land die physische und psychische Gesunheit seiner Beschäftigten an den Schulen. Gesunde und motivierte Lehrkräfte sind wichtig. Sie sorgen für guten und abwechslungsreichen Unterricht. 

Referendariat für den Schuldienst

Nach einem abgeschlossenen Studium für ein Lehramt beginnt in Mecklenburg-Vorpommern das Referendariat. Aufbauend auf das Studium bereiten die Referendarinnen und Referendare ihren Unterricht zunächst unter Anleitung und später eigenverantwortlich vor, führen ihn durch und werten ihn aus. Dabei lernen sie den Schulbetrieb intensiv kennen. Am Ende des Referendariats sind sie gut auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Viermal im Jahr stellt das Land Referendarinnen und Referendare für alle Schularten ein. Die Einstellungstermine sind der 1. Februar, der 1. April, der 1. August und der 1. Oktober.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Referendarinnen und Referendare ohne ein Ausschreibungsverfahren im Anschluss an das Referendariat in den Landesschuldienst übernommen werden. Dieses Übernahmeverfahren bietet den Referendarinnen und Referendaren Planungssicherheit und einen nahtlosen Übergang in den Beruf. Den Schulen wiederum ermöglicht sie eine strategische Personalplanung.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Lehrkräfte im Seiteneinstieg (LiS) sind grundsätzlich Personen ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist, dass sie aufgrund eines Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor oder Master) die fachliche Qualifikation zum Unterrichten in mindestens einem Unterrichtsfach (berufliches Fach und/oder allgemein bildendes Fach) nachweisen kann. 

Als Lehrkräfte im Seiteneinstieg können auch Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine sich anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit verfügen, eingestellt werden. Dabei müssen die Berufsausbildung und die bisherige Berufserfahrung eine ausreichende fachliche Grundlage für die Tätigkeit in mindestens einem Unterrichtsfach bilden. 

Unterstützung an den Schulen

Durch den Einsatz multiprofessioneller Teams an den Schulen schafft das Land ein inklusives und unterstützendes Lernumfeld für alle Schülerinnen und Schüler. 

Unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) begleiten den Unterricht an allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Dabei helfen sie den Lehrkräften einerseits bei ihrer Tätigkeit und unterstützen und begleiten andererseits die Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung. Zudem stärken sie deren soziale Kompetenzen.

Multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) arbeiten innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie gleichzeitig als unterstützende pädagogische Fachkraft. Sie sollen insbesondere in „Flexiblen Lerngruppen“ eingesetzt werden. Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, denen die Bewältigung des Schulalltags schwerfällt.

Alltagshilfen unterstützen die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal und begleiten die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag. Sie entlasten die Lehrkräfte und unterstützen die Schülerinnen und Schüler individuell.

Externe Vertretungskräfte arbeiten an den Schulen als Unterrichtsvertretung oder zur Lernunterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Als externe Vertretungskräfte können sich auch Lehramtsstudierende bewerben, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Das Angebot an freien Stellen im Schuldienst ist groß und vielfältig.

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FAQ

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEvorzimmer2@bm.mv-regierung.de+49 385 58817021
Referatsleiterin

Julia-Katharina Sanmann-Schöne

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