Schutz finden und Hilfe erhalten
Gewalt ist eine schwere Erfahrung. Doch niemand muss damit allein bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern steht schnelle Hilfe bereit. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Diese Seite zeigt den Weg zu rechtlichem Schutz und sicheren Orten.

Sicherheit nach der Tat: Ihr Recht auf Hilfe
Wer eine Straftat oder Gewalt erlebt, für den ändert sich oft alles. Plötzlich ist die Sicherheit weg. In dieser Situation brauchen Sie Orientierung. Mecklenburg-Vorpommern lässt Sie nicht allein. Wir haben ein starkes Netz geknüpft. Es besteht aus Beratung, Schutz und rechtlicher Hilfe.
Dieses Angebot ist für alle da: für Opfer von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt. Auch Zeuginnen und Zeugen von schweren Straftaten bekommen bei uns Unterstützung.
Betroffene von Straftaten brauchen Hilfe. Es gibt viele Hilfsangebote, doch was ist das richtige Angebot? Dafür gibt es den Opferbeauftragten des Landes. Er ist Ihr persönlicher Wegweiser.
- Zuhören: Er nimmt Ihre Sorgen ernst.
- Erklären: Er beantwortet die ersten wichtigen Fragen.
- Vermitteln: Er findet die richtige Hilfseinrichtung für Sie.
Starke Gesetze für Ihren Schutz: Das Strafrecht befasst sich in erster Linie mit der Aufklärung von Straftaten, dazu gehört auch die Verurteilung von Tätern und Täterinnen. In den vergangenen Jahren rückten aber immer mehr die Betroffenen und Ihre Rechte nach vorn. Der Opferschutz ist modern und fest im Gesetz verankert.
In den vergangenen Jahren hat der Staat Ihre Position deutlich gestärkt. Es wurden wichtige Reformen beschlossen (etwa aus den Jahren 2004, 2009 und 2015). Ein Beispiel ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt (StORMG). Auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist heute fest geregelt. Das Ziel ist klar: Wir schützen Ihre Würde und Ihr Recht.
Beratung finden: Wege aus der Gewalt
Nach einer Gewalterfahrung fühlen sich viele Betroffene überfordert und allein. Die Unsicherheit ist oft groß. Doch in dieser Situation ist eines wichtig zu wissen: Niemand muss diesen Weg ohne Unterstützung gehen. Es gibt professionelle Hilfe.
Häusliche Gewalt ttrifft besonders oft Frauen und Kinder. Aber auch Männer sind Opfer. Gewalt ist dabei nicht immer körperlich. Sie zeigt sich auch durch psychischen Druck, soziale Isolation oder die ständige Kontrolle über das Geld. Scham oder Angst verhindern oft den ersten Schritt. Viele befürchten, nicht ernst genommen zu werden. Doch ein erstes Gespräch kann entlasten und neue Perspektiven zeigen.
Für schnelle Unterstützung gibt es bundesweite Hilfetelefone. Sie sind rund um die Uhr erreichbar. Die Beratung ist absolut vertraulich und kostenfrei:
- Hilfetelefon für Frauen: 116 016
- Hilfetelefon für Männer: 0800 123 99 00
Wenn das eigene Zuhause nicht mehr sicher ist, bieten Frauenschutzhäuser und Schutzwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuflucht. Dort stehen Unterkunft, Beratung und Begleitung bereit, zu jeder Tageszeit.
Auch das Umfeld spielt eine wichtige Rolle. Nachbarn, Kollegen und Angehörige können helfen, indem sie aufmerksam bleiben. Ein Hinweis auf Hilfsangebote ist für Betroffene oft entscheidend. Jeder Anruf und jedes Gespräch kann der Anfang einer Veränderung sein
Recht bekommen: Unterstützung im Verfahren
Ein Gerichtsverfahren ist für Betroffene von Gewalt oft eine große Belastung. Besonders Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene brauchen in dieser Zeit Unterstützung. Sie haben Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Hilfe steht Ihnen vor, während und nach der Verhandlung zur Seite.
Die Begleiterinnen und Begleiter erklären den Ablauf vor Gericht und bauen Ängste ab. Das stärkt die Betroffenen für ihre Aussage. Auch Familien und Angehörige werden so entlastet. Das Angebot ist kostenfrei und hilft dabei, sicher durch das Verfahren zu kommen. Ansprechpersonen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dieser Seite.
Viele Betroffene fragen sich auch, ob sie Schadensersatz direkt im Strafprozess bekommen können. Das ist möglich und nennt sich Adhäsionsverfahren. Antrag und Entscheidung erfolgen im gleichen Prozess. Das spart Zeit und Kosten, denn ein zweites Verfahren vor einem Zivilgericht ist nicht nötig. Den Antrag können Sie direkt bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht stellen.
Manchmal hilft auch eine direkte Einigung. Beim Täter-Opfer-Ausgleich lassen sich Konflikte klären und Schäden wiedergutmachen. Das kann eine Entschuldigung, eine Zahlung oder gemeinnützige Arbeit sein. Dieser Weg ist immer freiwillig. Er wird nur gewählt, wenn er für alle Beteiligten sinnvoll ist.
Finanzielle Hilfe: Ihr gutes Recht
Wer durch eine Gewalttat verletzt wurde, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das Soziale Entschädigungsrecht hilft Menschen, die körperliche oder seelische Folgen einer Tat tragen müssen. Die Hilfen sind dabei sehr umfassend. Sie reichen von der medizinischen Versorgung über Therapien bis hin zu direkten finanziellen Zahlungen.
Der Zugang zu diesen Leistungen ist heute einfacher als früher. Das gilt besonders für psychische Belastungen nach einer Tat. Auch Kinder, Jugendliche und Opfer von sexualisierter Gewalt sind besonders geschützt. Ein entscheidender Vorteil ist die Unabhängigkeit vom Täter. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist oder kein Geld hat. Es handelt sich um eine Leistung des Staates, die den Betroffenen zusteht.
Für diese Unterstützung ist ein Antrag nötig. Zuständig ist meist das Versorgungsamt. Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Fragen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, ist auch der Weg zu den Sozialgerichten möglich. Niemand steht mit den bürokratischen Schritten allein da.
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FAQ
Sie können sich an den Opferbeauftragten, Beratungsstellen, Polizei oder Opferhilfe-Organisationen in MV wenden. Dort erhalten Sie erste Orientierung und passende Kontakte.
Sie haben Rechte auf Information, Schutz, Beistand und Entschädigung. Sie können Akteneinsicht über einen Anwalt erhalten, Nebenklage beantragen und psychosoziale Prozessbegleitung nutzen.
Ja, wenn Ihnen durch eine Gewalttat ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen Sie beim Versorgungsamt.
Sie ist eine kostenfreie, qualifizierte Unterstützung vor, während und nach Gerichtsverfahren. Anspruch haben Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene nach Gewalt- oder Sexualstraftaten.
Er ermöglicht Wiedergutmachung durch Gespräch, Entschuldigung oder Leistungen. Er ist freiwillig und wird eingesetzt, wenn er für beide Seiten sinnvoll ist. Fachstellen vermitteln und begleiten.
Beratungsstellen, Frauenhäuser, Schutzwohnungen und die bundesweiten Hilfetelefone unterstützen anonym und kostenfrei. Auch für Männer gibt es spezialisierte Angebote.
Ja, über das Adhäsionsverfahren. Damit können Sie Schadensersatz direkt im Strafprozess beantragen. Das spart Zeit und kann einen zusätzlichen Zivilprozess überflüssig machen.
Zuständigkeit
Dr. Joachim Kronisch
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