Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen können für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Diese Förderung steht Kindern und jungen Erwachsenen bis zum 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr zur Verfügung und sichert faire Chancen im Alltag.

Das Bildungspaket: Chancen für Kinder und Jugendliche
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel der Förderung ist es, allen Kindern die persönliche Entfaltung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.
Zu den zentralen BuT-Leistungen gehören:
- Kostenübernahme für Schul- und Kitaausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten.
- Zuschüsse für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Zeichenmaterial).
- Übernahme der Schülerbeförderung zur Schule.
- Lernförderung (Nachhilfe), um Lernziele zu erreichen.
- Kostenloses gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule oder Hort.
- Förderung der sozialen Teilhabe (z. B. Mitgliedschaft im Sportverein oder in der Musikschule).
Zusätzlich bieten viele Städte und Gemeinden regionale Gutscheine oder spezielle Ermäßigungen an, um die Freizeitgestaltung zu unterstützen.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?
Kinder und Jugendliche im Haushalt der Eltern oder Sorgeberechtigten sind anspruchsberechtigt, wenn eine der folgenden staatlichen Leistungen bezogen wird:
- Kinderzuschlag oder Wohngeld
- Bürgergeld oder Sozialgeld
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Asylbewerber-Leistungen
Altersgrenzen und Bedingungen:
- Bildungsbedarfe: Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Teilhabeleistungen: Die Förderung für das soziale und kulturelle Leben (z. B. Sportverein oder Musikschule) steht allen hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu.
So beantragen Sie die Leistungen aus dem Bildungspaket
Die Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegt in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Wo Sie Ihren Antrag einreichen, richtet sich nach Ihrem aktuellen Leistungsbezug:
- Bei Bezug von Bürgergeld: Der Antrag erfolgt direkt beim zuständigen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
- In allen anderen Fällen: Stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihr örtliches Rathaus oder Bürgeramt informiert Sie über die zuständigen Ansprechpersonen und hält die notwendigen Antragsformulare für Sie bereit.
Kostenlose Unterstützung durch die BuT-Beratung Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ unterstützt Sie kostenlos bei der Ermittlung Ihres Anspruchs und der Antragstellung. Die Beratung wird neben Deutsch auch in Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch angeboten.
Sie erreichen die BuT-Beratung
- Online auf der Website der BuT-Beratung
- telefonisch unter 030 5771 3004 0 und
- per Mail an info@but-beratung.de.
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FAQ
Das Bildungspaket (BuT) fördert Kinder und Jugendliche durch die Übernahme von Kosten für Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Nachhilfe (Lernförderung), Schülerbeförderung sowie die Teilnahme am sozialen Leben (z. B. Sportverein oder Musikschule).
Anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung gilt für Bildung bis zum 25. Lebensjahr und für soziale Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Beziehen Sie Bürgergeld, ist das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner. In allen anderen Fällen (z. B. bei Wohngeld oder Kinderzuschlag) stellen Sie den Antrag bei Ihrem örtlichen Rathaus, Bürgeramt oder der Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
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