Eltern werden und Eltern sein
Die Geburt eines Kindes verändert alles. Damit Sie sich voll auf das neue Leben konzentrieren können, unterstützen wir Sie mit Beratung und finanzieller Hilfe. Von Elterngeld bis zu den Frühen Hilfen: Finden Sie hier alle wichtigen Angebote für Familien in Mecklenburg-Vorpommern.

Orientierung in der Schwangerschaft und Elternzeit
Eine Schwangerschaft bringt den Alltag durcheinander – emotional und organisatorisch. In dieser Phase ist es wichtig, die richtigen Partner an der Seite zu haben. Ob Fragen zur Kinderwunschbehandlung, Tipps für den Familienalltag oder die Suche nach Familienhebammen: Mecklenburg-Vorpommern bietet ein dichtes Netz an Unterstützung.
Auch in schwierigen Lebenslagen lassen wir Sie nicht allein. Die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land sind diskrete Anlaufstellen für Themen wie Familienplanung, Sexualaufklärung oder Verhütung. Wir begleiten Sie dabei, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.
Finanzielle Sicherheit durch Elterngeld und Elternzeit
Die ersten Jahre prägen die Entwicklung Ihres Kindes maßgeblich. Damit diese Zeit unbeschwert bleibt, sichert der Staat Sie finanziell ab. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Ihre zentrale Anlaufstelle für Elterngeld und ElterngeldPlus. Dort finden Sie nicht nur die notwendigen Antragsunterlagen, sondern auch einen praktischen Elterngeldrechner für Ihre Planung. Detaillierte Antworten auf die häufigsten Fragen sowie allgemeine Informationen zur Elternzeit bündelt zudem das Familienporta des Bundes. So behalten Sie die Finanzen im Griff, während die Familie wächst.
Frühe Hilfen: Ein starkes Netz für junge Familien
Niemand muss die Herausforderungen der ersten Jahre allein meistern. Die „Frühen Hilfen" in Mecklenburg-Vorpommern richten sich an werdende Eltern sowie Mütter und Väter mit Kindern bis zu drei Jahren. Dieses Angebot ist freiwillig, kostenfrei und besonders niedrigschwellig gestaltet. Ob Beratung bei hoher Belastung oder Begleitung in der kindlichen Entwicklung: Das Netzwerk stärkt die Eltern-Kind-Beziehung von Anfang an. Auch Alleinerziehende finden hier gezielte Informationen zu Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss. Das Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern bietet hierfür alle notwendigen Fakten, damit kein Kind und kein Elternteil ohne Rückhalt bleibt.
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FAQ
Der beste Startpunkt für Ihre Planung ist das Familienportal des Bundes. Dort finden Sie eine umfassende und tagesaktuelle Übersicht über alle staatlichen Familienleistungen – vom Kindergeld über den Kinderzuschlag bis hin zu speziellen Förderungen. Es dient als zentraler Wegweiser, damit Sie keine Unterstützung verpassen, die Ihrer Familie zusteht.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Beantragung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Alle Informationen finden Sie hier.
In unserem Land ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung und Auszahlung zuständig. Sie können den Antrag dort direkt stellen. Besonders praktisch: Das LAGuS bietet online landesspezifische Informationen, alle notwendigen Formulare und einen Elterngeldrechner, mit dem Sie Ihre finanzielle Planung vorab verlässlich durchspielen können.
Anspruchsberechtigt ist ein Kind, wenn es im Geltungsbereich des Gesetzes bei einem seiner beiden Elternteile lebt und nicht ausreichend Barunterhalt oder eine entsprechende Unterhaltsersatzzahlung (Halbwaisenrente oder Schadenersatz) erhält.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der betreuende Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom anderen Elternteil dauerhaft getrennt lebt.
Dies gilt auch, wenn der andere Elternteil längere Zeit (mindestens 6 Monate) in einem Heim, einem Krankenhaus, einer Justizvollzugsanstalt oder einer anderen Einrichtung untergebracht ist.
Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen wenn, Sie entweder:
- nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Bürgergeld) sind oder
- durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Bürgergeld) vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil zwar im Bürgergeld-Bezug steht, jedoch über ein Brutto-Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat verfügt.
Auch Kinder mit anderer Staatsangehörigkeit können einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, wenn besondere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen sind. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Zuständigkeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
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