Familie und Gesellschaft – Land zum Wachsen

Unsere Verantwortung für die Zukunft

Jedes Kind in MV verdient ein sicheres Zuhause und echte Mitbestimmung. Mit dem neuen Kinderschutzstrukturgesetz 2026 übernimmt unser Land eine bundesweite Vorreiterrolle. Wir stärken Prävention, schaffen sichere Räume und geben jungen Stimmen das Gewicht, das sie verdienen.

Vorreiter beim Schutz: Das neue Kinderschutzstrukturgesetz

Jedes Kind hat das Recht, sicher, umsorgt und gesund aufzuwachsen. Basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention setzt sich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf vielfältige Weise dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen auf eine positive Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit haben. Dazu gehört vor allem die Strukturen im Land für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Eine herausragende Rolle nimmt der Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern ein. Dabei hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen viele verschiedene Facetten: Angefangen von präventiven Angeboten reichen sie über Interventions- und Unterstützungsstrukturen und die Jugendhilfe bis hin zu konkreten Beratungs- und Hilfsangeboten für betroffene Familien.

Seit dem 1. Januar 2026 setzt Mecklenburg-Vorpommern mit einem modernen Kinderschutzstrukturgesetz neue Maßstäbe in Deutschland. Wir warten nicht, bis etwas passiert – wir handeln präventiv. Das Gesetz bündelt die Kräfte von Jugendhilfe, Schulen und Gesundheitswesen in einer engen, fachübergreifenden Kooperation. Um Prozesse zu beschleunigen, kehrt das Landesjugendamt zurück in die direkte Verwaltung des Landes. Zudem sorgt eine neue Zentrale Stelle Kinderschutz mit deutlich aufgestocktem Personal dafür, dass Hilfe schneller und koordinierter dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Soforthilfe und Anlaufstellen: Sie sind nicht allein

Niemand darf mit Sorgen um das Wohl eines Kindes allein gelassen werden. Unsere landesweite Kinderschutzhotline ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar – auf Wunsch absolut anonym. Jeder, der sich Sorgen um das Wohl eines Kindes macht, kann sich hier melden.

Ergänzt wird dieses Netz durch die Kontaktstelle Kinderschutz (Kontiki) des Kinderschutzbundes in MV, die Betroffene bei Mobbing, Gewalt oder Vernachlässigung stützt. 

Für Kinder, die in suchtbelasteten Familien großwerden, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sogar eine einzigartige, eigene Hilfsstruktur namens KipsFam (kurz für Kinder aus sucht- und psychisch belasteten Familien) und im Childhood-Haus in Schwerin finden Kinder Halt, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Sie werden hier professionell und interdisziplinär betreut.

Starke Kinderrechte: Mitbestimmung von Anfang an

Kinderschutz bedeutet für uns auch, Kindern eine Stimme zu geben. Rechte enden nicht beim Schutz vor Gewalt; sie umfassen das Recht auf Teilhabe und individuelle Entfaltung. Mecklenburg-Vorpommern fördert die aktive Mitbestimmung junger Menschen konsequent durch ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz. Ein deutliches Zeichen für dieses Vertrauen ist das abgesenkte Wahlalter: In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Landtagswahlen mitentscheiden. Wir nehmen die Sichtweisen der nächsten Generation ernst und binden sie aktiv in die Gestaltung unseres Landes ein.

Mehr zu den Kinderrechten, Ansprechpartnern und Hilfsangeboten finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport.

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FAQ

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEpoststelle@sm.mv-regierung.de+49 385 5880+49 385 58819700

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