Kinderschutz

Das Fundament für eine gelingende Entwicklung von Kindern wird in der Familie gelegt. Sind Eltern dennoch nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lage, für das Wohl ihrer Kinder Sorge zu tragen, greift der staatliche Schutzauftrag. Kinderschutz sichert das Wohl von Kindern.

Kinderrechte und Kinderschutz

Familie als Fundament, Mütter und Väter sind wichtige Vorbilder

Das Fundament für die Entwicklung von Kindern wird in der Familie gelegt. Mütter und Väter sind wichtige Vorbilder. Das Grundgesetz garantiert ihnen in Artikel 6 das Recht, aber auch die Pflicht, für das Wohl ihrer Kinder Sorge zu tragen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Damit das gelingt, steht ihnen ein vielfältiges fachübergreifendes Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Sind Eltern dennoch nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lage, für das Wohl ihrer Kinder Sorge zu tragen, greift der staatliche Schutzauftrag. Dieser Auftrag wird als Aufgabe der Jugendämter konkretisiert (in § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch,  SGB VIII) . Gleichzeitig wird die Verantwortung der freien Träger und deren Kooperationspartner im Kinderschutz hervorgehoben. Um den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern weiter voran zu bringen, unterstützt und initiiert das Land verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen.

Themen, Fragen und Antworten im Überblick

Kontakt

Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DE

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