Frauen und Männer in Krisensituationen

Hier finden Sie Informationen und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Hauptbetroffene sind Frauen und Kinder. Für Menschen, die von Gewalt bedroht sind, stehen bundesweit Telefonnummern bereit. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und helfen Sie mit, Gewalt zu erkennen.

Hilfe bei Gewalt und OpferschutzSicherheitGleichstellung und Vielfalt

Häusliche und sexualisierte Gewalt sind ein Phänomen der gesamten Gesellschaft: Sie betrifft alle Schichten und Altersgruppen. Umfasst ist jede Form von physischer und psychischer Gewalt in einer Partnerschaft. Sie reicht von Drohungen über Schläge und Misshandlungen bis zu Tötungsdelikten. Auch soziale Isolierung und Gewalt, bei denen die wirtschaftliche bzw. finanzielle Abhängigkeit ausgenutzt wird, sind Formen von Gewalt.

Hauptbetroffene sind Frauen und deren Kinder. Aber auch Jungen und Männer können von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sein. Die Betroffenen geraten in besondere Notsituationen, in denen sie der Hilfe bedürfen.

Sich Hilfe zu organisieren, ist oftmals schwer. Eine erste Möglichkeit kann ein Telefonat sein. Für Frauen und Männer stehen bundesweit Telefonnummern bereit.

Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon für Frauen: 116 016

Gewalt an Männern

Das Hilfetelefon für Männer: 0800 123 99 00

Helfen Sie mit, Gewalt zu erkennen

Auch die Nachbarschaft im direkten Umfeld kann dazu beitragen, Gewalt zu erkennen und Betroffene zu unterstützen. Zögern Sie bitte nicht, Hilfe zu aktivieren.

Opferschutz 

Wer Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden ist, soll ausreichend Unterstützung erfahren und nicht lang auf wichtige Informationen warten müssen. Der Opferschutz ist dafür das wichtigste Instrument und wurde in den letzten Jahren massiv gefördert.

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in MV

Mit der vorliegenden Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern wird der Dritte Landesaktionsplan aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben und weiterentwickelt. Erstmals werden Prävention, Intervention sowie Schutz und Unterstützung in einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie in 108 Maßnahmen gebündelt. Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland gilt, um. Sie wurde in einem intensiven Beteiligungsprozesses unter fachlicher Begleitung der IK-Koordinierungsstelle des Landes im Landesrat mit allen beteiligten Ministerien sowie den Vertretenden der Zivilgesellschaft und den kommunalen Gelichstellungsbeauftragten erarbeitet.