Psychosoziale Prozessbegleitung
Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind, haben bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und kostenfreie Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung.

Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten überhaupt. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte, Not und Unsicherheit. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät ins Wanken.
Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit.
Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Dieser Druck soll den Opfern genommen werden. Den Betroffenen soll geholfen werden, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden.
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