Starke Kommunen, lebendige Demokratie
Demokratie lebt von Beteiligung. In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen oder durch direkte Mitwirkung vor Ort. Klare Regeln für Finanzen und faire Wahlen sichern dabei die Handlungsfähigkeit aller Gemeinden und Kreise.

Die Kraft der Stimme
Demokratie ist ein lebendiges System. Dieses benötigt für den Erfolg die Stimmen und das Engagement der Menschen in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern. Wahlen bieten die wichtigste Möglichkeit für die Beteiligung am politischen Prozess. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Stimmabgabe auf verschiedenen Ebenen:
- Kommunalwahl: Diese bestimmt die Vertretungen für Gemeinden und Landkreise.
- Landtagswahl: Hier fallen Entscheidungen über die Abgeordneten im Landesparlament in Schwerin.
- Bundestagswahl: Diese legt die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages fest.
- Europawahl: Diese Wahl beeinflusst die politische Ausrichtung der Europäischen Union.
Damit alle Wahlgänge ordnungsgemäß und fair ablaufen, übernimmt der Landeswahlleiter die Organisation sowie die Aufsicht. Er fungiert als zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Wahlrecht sowie zu den Ergebnissen.
Direkte Mitwirkung vor Ort
Einflussnahme endet nicht an der Wahlurne. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dienen als Instrumente für die direkte Mitwirkung im Landkreis. Ein Bürgerbegehren richtet sich an die gewählte Vertretung, wie etwa den Kreistag. Es fordert die inhaltliche Arbeit an einem bestimmten Thema sowie einen Beschluss ein. Drei Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein:
- Fachliche Ebene: Das Thema muss in den Aufgabenbereich der Kommune fallen.
- Anzahl der Stimmen: Innerhalb einer Frist ist eine Mindestanzahl an Unterschriften nötig.
- Plan für Kosten: Zu jedem Begehren gehört ein Vorschlag für eine nachvollziehbare Deckung der Kosten.
Lehnt die Vertretung das Begehren ab, folgt der Bürgerentscheid. Hierbei liegt die Entscheidung allein bei den wahlberechtigten Personen durch eine Abstimmung. So entsteht Politik dort, wo sie direkt wirkt.
Gerechter Ausgleich für starke Gemeinden
Beschlüsse vor Ort prägen unmittelbar den Haushalt. Mecklenburg-Vorpommern nutzt eine moderne Buchführung für alle Kommunen. Das System der Doppik bietet hierbei volle Transparenz. Es erfasst nicht nur die laufenden Einnahmen und Ausgaben, sondern stellt auch das gesamte Vermögen sowie die Schulden dar. Diese Arbeitsweise dient einer Planung für alle Generationen. Heutige Investitionen dürfen die Handlungsfreiheit kommender Altersgruppen nicht übermäßig einschränken.
Damit Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben, gibt es Unterstützung bei finanziellen Engpässen. Das Land stellt Hilfen für die Haushaltskonsolidierung bereit. Diese speziellen Zuweisungen gleichen Defizite aus und führen Kommunen aus der Schuldenfalle. Dabei unterscheidet das Land zwischen verschiedenen Hilfen: Konsolidierungszuweisungen fließen an Orte mit kurzzeitigen Minusbeträgen, während Sonderzuweisungen chronisch defizitäre Haushalte stützen.
Ein gerechter kommunaler Finanzausgleich sichert zudem die Basis für die Arbeit vor Ort. Das Land verteilt die Mittel nach dem Prinzip der Solidarität. Der vertikale Ausgleich regelt dabei den Geldfluss vom Land an die einzelnen Kommunen. Zusätzlich sorgt der horizontale Ausgleich für eine Balance zwischen den Kommunen selbst: Finanzstarke Orte unterstützen finanzschwächere Gemeinden. So erhält jede Stadt und jedes Dorf in Mecklenburg-Vorpommern die nötigen Mittel für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben.
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FAQ
Auf kommunaler Ebene entscheiden die Menschen über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und der Kreistage. Zudem finden Wahlen für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für die Landräte statt. Diese Wahlen sichern die demokratische Legitimation der politischen Arbeit direkt in den Gemeinden und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern.
Bürgerinnen und Bürger nutzen für die direkte Mitwirkung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Mit einem Begehren fordert die Einwohnerschaft die Bearbeitung eines Themas durch die gewählte Vertretung. Folgt diese dem Wunsch nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Dort entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden direkt über die Sachfrage.
Die Kommunen decken ihre Bedarfe durch eigene Steuern wie die Gewerbe- und Grundsteuer sowie durch Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Da diese Mittel oft nicht ausreichen, erhalten sie Geldflüsse vom Land. Der kommunale Finanzausgleich sorgt dabei für eine gerechte Verteilung der Gelder zwischen finanzstarken und finanzschwachen Orten.
Bei Defiziten greift die Haushaltskonsolidierung. Das Land stellt hierfür spezielle Zuweisungen bereit, welche die Schuldenlast mindern und die Handlungsfähigkeit sichern. Es gibt sowohl Hilfen für den Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren als auch Sonderzuweisungen für Kommunen mit einer besonders schwierigen finanziellen Lage.
Mecklenburg-Vorpommern nutzt das System der Doppik. Diese Form der Buchführung macht das gesamte Vermögen sowie alle Schulden sichtbar. Sie bietet eine transparente Übersicht der Finanzen und ermöglicht eine Planung für alle Generationen. So bleiben die finanziellen Belastungen für die Zukunft in einem fairen Rahmen.
Die Basis für die Arbeit vor Ort bilden die Kommunalverfassung sowie das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Gesetze regeln die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, den Aufbau der Verwaltungen sowie die Verteilung der Geldmittel. Sie stellen sicher, dass alle demokratischen und finanziellen Abläufe nach klaren Regeln erfolgen.
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
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