Recht und Verwaltung – Land für Menschen

Moderne Gerichte für alle

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Zukunft gefestigt. Digitale Zugänge verkürzen Wege und garantieren Bürgernähe. Hier erfahren Sie, wie die Justiz in MV arbeitet und welche digitalen Angebote Sie bereits nutzen können.

Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV

Die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind klar strukturiert. Es gibt 16 Gerichtsstandorte in Mecklenburg-Vorpommern. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören das Oberlandesgericht Rostock, vier Landgerichte und zehn Amtsgerichte und sechs Zweigstellen. 

Die anderen Gerichten zählen zu den Fachgerichten. Im Einzelnen sind das das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und zwei Verwaltungsgerichte, das Landessozialgericht und vier Sozialgerichte, das Landesarbeitsgericht und drei Arbeitsgerichte sowie das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Diese Struktur ist mit der Gerichtsstrukturreform seit 2017 gefestigt.

Die oberste Ermittlungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist die Generalstaatsanwaltschaft Rostock. In jedem der vier Landgerichtsbezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund sind Staatsanwaltschaften eingerichtet.

Wie MV seine Justiz digitalisiert hat

MV hat die Digitalisierung der Justiz vorangebracht. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sind eingeführt.

Die Gerichtssäle im Land sind digitalisiert. Richterinnen und Richter arbeiten mit Convertibles, auf denen alle Akten aufgerufen werden können. Ein großer Monitor zeigt die Inhalte für den gesamten Saal an. Über ein Touch-Panel steuern die Gerichte Technik und Darstellung. Zusätzlich sorgt ein Kontrollmonitor dafür, dass nur freigegebene Informationen sichtbar sind. Bei Bedarf können auch Prozessbeteiligte eigene Inhalte einspielen – immer unter Kontrolle des Gerichts.

Ein weiterer Schlüsselfaktor für den Fortschritt ist die enge Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wie Hamburg. Solche Kooperationen stärken die digitale Justiz und schaffen eine verlässliche Grundlage für die Arbeit in ganz MV.

Unsere digitalen Justizangebote

Der elektronische Rechtsverkehr ist der zentrale digitale Zugang zur Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Er ermöglicht eine sichere Kommunikation mit allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. 

Dafür stehen verschiedene Zugänge bereit – zum Beispiel das elektronische Anwaltspostfach (beA) und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). So können Anwältinnen, Anwälte und weitere berechtigte Personen Dokumente digital einreichen.

Die elektronische Akte ist Grundlage des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie ersetzt die Papierakte in vielen Bereichen und macht Verfahren ortsunabhängig, schneller und übersichtlicher.  Für Anwältinnen, Anwälte und weitere Beteiligte gibt es das Akteneinsichtsportal. Es bietet einen geschützten Online-Zugang zu den elektronischen Akten. Berechtigte Personen können Dokumente dort bequem einsehen und herunterladen.

Zudem erleichtert die elektronische Kostenmarke Zahlungen von Gerichtskosten. Sie lässt sich über das zentrale Justizportal kaufen und flexibel einsetzen. Damit werden viele Verfahren schneller, besonders wenn ein Kostenvorschuss nötig ist.

Sie ermöglicht die Online-Bezahlung von Gerichtskosten und ist besonders bei Verfahren mit Kostenvorschuss sinnvoll. Die E-Kostenmarke kann über das zentrale Justizportal gekauft und direkt im Verfahren eingesetzt werden.

Die Vorteile der digitalen Justiz

Die digitale Justiz schafft Vorteile für alle Beteiligten. Sie beschleunigt Abläufe, schafft Verlässlichkeit und bringt Informationen dorthin, wo sie gebraucht werden. 

Für Bürgerinnen und Bürger wird dadurch vieles einfacher. Unterlagen lassen sich direkt online einreichen, wichtige Hinweise sind jederzeit abrufbar. Der Weg zum Gericht wird in vielen Fällen überflüssig.

Auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewinnen Flexibilität. Schriftsätze erreichen das Gericht ohne Postlaufzeiten. Digitale Akten stehen auf Knopfdruck bereit. Das erleichtert die Fristwahrung und ermöglicht eine verlässlichere Planung.

Unternehmen als Verfahrens- oder Prozessbeteiligte profitieren ebenfalls. Digitale Eingänge sind nachverfolgbar, Zustellungen schneller, und Entscheidungswege verkürzen sich. Das reduziert Papier- und Verwaltungsaufwand und macht Verfahren besser steuerbar.

Weitere Informationen zu Gerichten und digitalen Angeboten finden Sie auf dem Justizportal Mecklenburg-Vorpommern.

Kooperationen für spezialisierte Verfahren

MV arbeitet im Bereich der Justiz eng mit anderen norddeutschen Ländern zusammen. Diese Kooperationen bündeln Fachwissen, sparen Ressourcen und sichern eine hohe Qualität bei spezialisierten Verfahren.

Ein wichtiges Beispiel ist das gemeinsame Mahngericht mit Hamburg. Seit 2005 bearbeitet das Amtsgericht Hamburg-Altona alle Mahnverfahren beider Länder. Die Abläufe funktionieren weitgehend automatisiert – so werden Anträge zügig geprüft und Bescheide schnell erstellt. MV nutzt so eine erprobte technische Infrastruktur.

Auch im Bereich des Staatsschutzes setzt MV auf enge Zusammenarbeit. Seit 2012 gilt ein Staatsvertrag mit Hamburg und Schleswig-Holstein. Staatsschutzverfahren aus MV werden seither am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg geführt. 

Diese Verfahren sind selten – aber technisch anspruchsvoll und kostenintensiv. Hamburg bringt dafür die nötige Erfahrung und Ausstattung mit. Mecklenburg-Vorpommern nutzt diese gewachsene Struktur und verzichtet bewusst auf eigene spezialisierte Lösungen.

Solche gemeinsamen Ansätze stärken eine verlässliche Justiz im gesamten Land – ebenso wie der Ausbau digitaler Angebote. Diese digitalen Zugänge zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften sichern eine moderne, zeitsparende Justiz, von der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern direkt profitieren können.

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FAQ

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Hausanschrift

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Puschkinstraße 19-21, 19055, Schwerin, DE+49 385 58813000+49 385 58813450

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