Gesundheit und Pflege – Land zum Wohlfühlen

Starke Strukturen für die Zukunft der Pflege

Mecklenburg-Vorpommern stellt sich dem demografischen Wandel. Mit einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen wächst die Bedeutung von pflegenden Angehörigen, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Wie gestaltet die Landespolitik die Pflegeversorgung zukunftssicher?

Pflegeversorgung in Mecklenburg-Vorpommern: Ambulant vor stationär

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern steigt kontinuierlich. Ende 2023 bezogen fast 140.000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung – das entspricht rund 8,7 Prozent der Bevölkerung. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, baut das Land die Pflegestrukturen konsequent aus und setzt dabei auf eine bessere Vernetzung.

Das zentrale Ziel der Landespolitik lautet: ambulant vor stationär. Da die meisten Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben möchten, bietet Mecklenburg-Vorpommern einen breiten Mix an Versorgungsangeboten:

  • Rund 540 Pflegedienste sichern die Versorgung in der eigenen Wohnung.
  • Über 220 Tagespflegeeinrichtungen ergänzen die häusliche Pflege.
  • Mehr als 250 vollstationäre Einrichtungen bieten rund 21.000 Plätze für eine intensive Betreuung.
  • Eine stetig wachsende Hospizversorgung begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Für die Suche nach dem passenden Angebot stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Interessierte finden detaillierte Informationen sowie Preisvergleichslisten auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. Zudem bieten die Krankenkassen mit Tools wie dem Pflegenavigator oder dem Pflegelotsen praktische Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung.

Moderne Pflegepolitik: Karrierechancen und Investitionen in MV

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf eine zukunftsweisende Pflegepolitik, die sowohl die Versorgungsqualität als auch die Attraktivität der Pflegeberufe steigert. Durch gesetzliche Neuregelungen erhalten Pflegefachkräfte im Land erweiterte Befugnisse und übernehmen Aufgaben, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren. Dies wertet das Berufsbild auf und entlastet das gesamte Gesundheitssystem.

Um zeitgemäße Strukturen zu schaffen, investiert das Land gezielt in die Infrastruktur:

  • 4,4 Millionen Euro fließen zusätzlich in die Kurzzeitpflege.
  • 1,2 Millionen Euro jährlich fördern innovative Modellprojekte direkt vor Ort.

Die Ausbildung in der Pflege wurde grundlegend modernisiert. Seit 2020 bündelt der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann die Kompetenzen aus der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Diese generalistische Ausbildung ermöglicht einen flexiblen Einsatz in allen Pflegebereichen.

Für akademische Laufbahnen bieten die Universität Greifswald und die Hochschule Neubrandenburg zudem pflegewissenschaftliche Studiengänge an. Um den Einstieg in den Beruf noch attraktiver zu gestalten, ist die Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft seit 2024 schulgeldfrei. Insgesamt stellt das Land jährlich 3 Millionen Euro bereit, um die Schulgeldfreiheit in verschiedenen Gesundheitsberufen zu sichern. Informationen zu beiden Ausbildungswegen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport.

Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern: Kostenlose Hilfe für Angehörige

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen Angehörige oft vor großen organisatorischen Herausforderungen. Die Fragen reichen von der Einstufung in einen Pflegegrad bis zur Wahl der passenden Wohnform. In dieser Situation bietet Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 19 Pflegestützpunkten ein starkes Auffangnetz.

Diese Beratungsstellen werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen, den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten getragen und vom Land unterstützt. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für Betroffene und ihre Familien.

Die Vorteile der Pflegestützpunkte auf einen Blick:

  • Individuelle Beratung: Die Mitarbeiter informieren umfassend über staatliche Pflegeleistungen und regionale Strukturen.
  • Kostenlos und neutral: Das Beratungsangebot ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und erfolgt trägerunabhängig. A
  • lltagsunterstützung: Die Experten vermitteln pflegeergänzende Dienste wie die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die beim Einkauf, im Haushalt oder bei Arztbesuchen unterstützt.

Eine Übersicht aller Standorte sowie die dazugehörigen Kontaktdaten finden Interessierte direkt auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport.

Entlastungsbetrag und zusätzliche Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern

flegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Entlastungsbeitrag. Besonders wertvoll ist diese Hilfe für Personen mit Pflegegrad 1: Sie können diesen Betrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung nutzen. Das Entlastungsgeld bietet somit eine wichtige Chance, zusätzliche Zuschüsse für die tägliche Pflege zu erhalten. Informationen zur Antragstellung bietet das Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Detaillierte Auskünfte zu allen Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen, erhalten Interessierte in den regionalen Pflegestützpunkten. Als ergänzende digitale Ressource dient das Familienportal des Landes, die FamilienInfo MV. Dort finden Sie praktische Zusammenstellungen zu folgenden Themen:

  • Leistungen bei pflegebedürftigen Kindern
  • Übersicht aller Pflegegrade und Pflegearten
  • Informationen zu modernen Wohnformen im Alter

Herausforderung Demenz: Expertise und Hilfe im Flächenland

In Mecklenburg-Vorpommern leben schätzungsweise 40.000 Menschen mit Demenz – eine Zahl, die sich bis 2060 verdoppeln könnte. Um dieser Entwicklung zu begegnen, bündelt das Land eine enorme fachliche Expertise. Zentrale Akteure sind hierbei der Landesverband der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen sowie die Universitätskliniken und Hochschulen.

Die Landesfachstelle Demenz spielt eine Schlüsselrolle: Sie setzt sich für demenzgerechte Lebensräume in den Kommunen ein, entwickelt Qualitätsstandards und vernetzt wichtige Hilfsangebote. Aktuell erarbeitet das Sozialministerium zudem eine eigene Demenzstrategie, die speziell auf die Herausforderungen unseres dünn besiedelten Flächenlandes zugeschnitten ist.

Alltagsunterstützung durch GeriCoaches Eine Besonderheit in der regionalen Versorgung sind die GeriCoaches. Aktuell unterstützen 67 dieser spezialisierten Fachkräfte betroffene Familien in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Beratung zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungen
  • Durchführung von Angehörigenschulungen und häuslichen Anleitungen
  • Organisation von Helferkreisen und lokalen Unterstützungsangeboten
  • Vermittlung von medizinischem Basiswissen und Kommunikationstechniken

Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Interessierte direkt beim Landesverband der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Anerkennung und Würdigung der Pflege: Altenpflegepreis und Pflegemedaille

In der Pflege leisten sowohl beruflich Beschäftigte als auch pflegende Angehörige tagtäglich Herausragendes. Mecklenburg-Vorpommern macht dieses Engagement sichtbar und würdigt besondere Verdienste durch gezielte Auszeichnungen:

  • Der Altenpflegepreis: Dieser Preis zeichnet innovative Projekte aus, die die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegenden nachhaltig verbessern. Er rückt beispielhafte Ansätze in den Fokus der Öffentlichkeit. Informationen zur nächsten Ausschreibung finden Sie direkt online.
  • Die Pflegemedaille des Landes: Ab dem Jahr 2026 verleiht Sozialministerin Stefanie Drese erstmals diese landeseigene Auszeichnung. Sie würdigt insbesondere den unermüdlichen Einsatz pflegender Angehöriger, die ihre Familienmitglieder mit großem Herzblut zu Hause betreuen.

Details zum Bewerbungsverfahren und zu den Nominierungskriterien sind auf den Seiten des Sozialministeriums abrufbar.

Pakt für Pflege: Gemeinsam die Versorgung der Zukunft gestalten

Um die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern gemeinschaftlich und zukunftssicher aufzustellen, hat Sozialministerin Stefanie Drese Ende 2023 den Pakt für Pflege ins Leben gerufen. Das Ziel: Alle Akteure – von den Pflegekassen und Anbietern über Wohlfahrtsverbände bis hin zu Kommunen – arbeiten an einem Tisch zusammen.

Seit dem Beschluss im Landespflegeausschuss im Mai 2024 konzentriert sich der Pakt auf acht Kern-Handlungsfelder:

  • Häusliche Pflege und Unterstützung von Angehörigen
  • Sicherung von Fachkräften in der Pflege
  • Wirtschaftliche Erbringung von Leistungen
  • Altern und Pflege direkt im vertrauten Sozialraum
  • Ausbau der Pflegesozial- und Strukturplanung
  • Optimierung von Beratung und Case-Management
  • Bewältigung der Herausforderung Demenz
  • Stärkung von Resilienz und Katastrophenschutz

Der Pakt trägt bereits konkrete Früchte. Im Bereich der Ausbildung wurde ein neuer Leitfaden entwickelt, um Ausbildungsabbrüche besser zu verstehen und zu verhindern. Zudem startete eine Initiative zur Anwerbung internationaler Fachkräfte: In Städten wie Neubrandenburg, Stralsund und Ludwigslust finden bereits regelmäßige Informationsveranstaltungen mit der Bundesagentur für Arbeit und dem LAGUS statt. Parallel dazu koordiniert eine Arbeitsgruppe die Erstellung des ersten eigenen Demenzplanes für Mecklenburg-Vorpommern.

Das Wohn- und Teilhabegesetz: Modernes Wohnen und starker Schutz

Ein Meilenstein für die Pflegepolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist die Weiterentwicklung des bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) zum modernen Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V). Mit dem Landtagsbeschluss Ende 2025 wurden die Weichen für eine zeitgemäße, rechtssichere und praxisnahe Gestaltung unterschiedlicher Wohnformen gestellt.

Das neue Gesetz rückt die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen konsequent in den Mittelpunkt.

Das WoTG ordnet den Anwendungsbereich neu und öffnet sich für innovative Versorgungsformen. Künftig werden unter anderem folgende Wohnformen rechtlich klar erfasst:

  • Tageshospize
  • Anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften (inklusive Intensivpflege)
  • Anbieterverantwortetes alternatives Wohnen

Durch verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen wird die staatliche Aufsicht flexibler gestaltet. Das sichert die Wohnqualität, schafft aber gleichzeitig Raum für neue pflegerische Konzepte.

Ein zentrales Anliegen des Ministeriums war die Entschlackung der Verwaltung. Durch den Abbau von Doppelstrukturen – etwa bei den Prüfungen durch die Ordnungsbehörden und den Medizinischen Dienst – wird der administrative Aufwand spürbar reduziert.

Gleichzeitig stärkt das WoTG den Verbraucherschutz durch:

  • Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte in allen Einrichtungen.
  • Erweiterte Regelungen für ambulante und alternative Wohnformen.
  • Interkulturelle Öffnung, um der Vielfalt der Gesellschaft gerecht zu werden.

Die Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte agieren künftig noch stärker beratend, während sie weiterhin die Einhaltung der hohen gesetzlichen Standards prüfen.

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FAQ

Zuständigkeit

Hausanschrift

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Werderstraße 124, 19055, Schwerin, DEpoststelle@sm.mv-regierung.de+49 385 5880+49 385 58819700

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