Gesundheit und Pflege – Land zum Wohlfühlen

Medizinische Versorgung und Lebensqualität

Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern: Erstklassige Medizin trifft Lebensqualität. Von Rehakliniken an der Ostsee bis zur stationären Versorgung und innovativen Projekten zur Fachkräftegewinnung – hier finden Sie alle Informationen zur modernen Gesundheitslandschaft im Land.

Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern: Natürliche Heilkraft und moderne Medizin

Mecklenburg-Vorpommern bietet mit dem milden Reizklima der Ostseeküste, dem heilenden Meerwasser und den sonnenreichsten Regionen Deutschlands ideale natürliche Voraussetzungen für ein gesundes Leben. Zahlreiche staatlich anerkannte Kurorte unterstreichen diesen besonderen Status als führendes Gesundheitsland.

Über diese natürlichen Standortvorteile hinaus verfolgt die Landesregierung ein klares Ziel: Eine qualitativ hochwertige und schnell erreichbare medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen – unabhängig von Alter oder Wohnort. Dies umfasst das gesamte Spektrum von der modernen Krankenhauslandschaft über die ambulante Versorgung in Arztpraxen bis hin zu spezialisierten Rehakliniken und Vorsorgeeinrichtungen.

Was zeichnet das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern aus? Mit welchen innovativen Projekten stellt das Land die medizinische Versorgung zukunftssicher und modern auf?

Ambulante Versorgung: Hausärzte und Fachspezialisten

Rund 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte bilden in Mecklenburg-Vorpommern das verlässliche Rückgrat der medizinischen Versorgung. Sie sind die ersten Ansprechpartner für alle Patientinnen und Patienten und koordinieren die Behandlung vor Ort.

Ergänzt wird dieses starke Netz im niedergelassenen Bereich durch rund 1.550 Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen. Von der Pädiatrie und Augenheilkunde über die Dermatologie bis hin zur Chirurgie gewährleisten diese Spezialisten eine umfassende medizinische Betreuung im gesamten Land.

Landarztquote: Medizinstudium und Karriere im ländlichen Raum

Landarztquote

Um eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen, setzt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern gezielte Impulse gegen den Fachkräftemangel. Das Land investiert in die Ausbildung und Gewinnung von medizinischem Personal sowie in attraktive Bleibeperspektiven für junge Medizinerinnen und Mediziner.

Ein Kernstück dieser Strategie ist die Bereitstellung einer bundesweit überdurchschnittlichen Anzahl an Medizinstudienplätzen. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern: Hier werden Studienplätze gezielt an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss für eine festgelegte Zeit in ländlichen oder medizinisch unterversorgten Regionen tätig zu sein.

Ab dem Jahr 2026 wird dieses erfolgreiche Modell ausgeweitet. Künftig umfasst die Quote auch Studienplätze in den Bereichen Zahnmedizin, Pharmazie sowie für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Fristen und alle notwendigen Unterlagen zur Landarztquote finden Sie direkt auf den Fachseiten des Gesundheitsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Schulgeldfreiheit: Attraktive Ausbildung in Gesundheitsberufen

Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Attraktivität der ausbildungsbasierten Gesundheitsberufe und setzt ein klares Zeichen gegen den Fachkräftemangel. Seit dem Jahr 2024 ist die Ausbildung in zahlreichen medizinischen Fachbereichen schulgeldfrei. Damit entfällt eine erhebliche finanzielle Hürde für angehende Fachkräfte im Gesundheitswesen.

Von der Schulgeldfreiheit profitieren Auszubildende in folgenden Bereichen:

  • Kranken- und Altenpflegehilfe sowie Physiotherapie
  • Logopädie, Ergotherapie und Diätassistenz
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister

Ab dem Jahr 2026 wurde diese wichtige Förderung in Mecklenburg-Vorpommern weiter ausgebaut: Auch angehende Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) absolvieren ihre Ausbildung nun ohne die Belastung durch Schulgelder.

Beratung für Kommunen: Sicherung der ärztlichen Versorgung

Sollten Kommunen Unterstützung bei der Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung vor Ort benötigen, etwa bei der Suche nach geeigneten Praxisnachfolgen oder bei medizinischen Neuansiedlungen, bietet Mecklenburg-Vorpommern gezielte Hilfe an. Über das vom Land geförderte Beratungsangebot der ATI-Küste erhalten Gemeinden und Landkreise professionelle Unterstützung bei der Gestaltung ihrer medizinischen Infrastruktur.

Gemeinsam mit interessierten Kommunalpolitikern, Landkreisen und potenziellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen entwickeln die Fachberaterinnen und Fachberater individuell passende Konzepte. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die aktive Vernetzung der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens miteinander.

Dieses Beratungsangebot steht allen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos und neutral zur Verfügung.

Krankenhäuser und Krankenhausreform: Moderne Kliniklandschaft

Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine wesentliche öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Um die medizinische Infrastruktur auf dem neuesten Stand zu halten, investiert das Land Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden zwei Jahren weiterhin rund 60 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt.

Insgesamt verfügt Mecklenburg-Vorpommern über 37 Krankenhäuser an 74 Standorten (einschließlich Tageskliniken). Mit 10.222 Betten und 1.626 Tagesklinikplätzen bietet das Land eine flächendeckende stationäre Versorgung. Vier Maximalversorger bilden dabei die höchste Stufe der medizinischen Kompetenz und sind strategisch über das gesamte Landesgebiet verteilt:

Die im Jahr 2024 beschlossene bundesweite Krankenhausreform ist das bedeutendste Reformprojekt für die stationäre Versorgung der letzten Jahrzehnte. Ziel ist es, die Behandlungsqualität, die Transparenz und die Patientensicherheit in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu stärken.

Zur Unterstützung dieser Neuausrichtung wurde der Krankenhaus-Transformationsfonds ins Leben gerufen. Für die Jahre 2026 bis 2035 steht ein jährliches Volumen von rund 100 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Landes zur Verfügung, um die Krankenhauslandschaft effizienter und zukunftssicher zu gestalten.

Begleitend zur Bundesreform wurde das Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) grundlegend überarbeitet. Diese Modernisierung rückt die Patientinnen und Patienten noch stärker in den Mittelpunkt:

  • Ausbau der Patientenrechte: Die Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern schafft eine wichtige Schnittstelle zwischen Patienten und Klinik. Zudem wird die Selbstbestimmung von Frauen während der Geburt ausdrücklich gestärkt.
  • Bürokratieabbau: Durch eine neue Investitionspauschale des Landes können Krankenhäuser künftig eigenverantwortlich wirtschaften. Dies erhöht die Planbarkeit für die Kliniken erheblich.
  • Krisenresilienz und Notfallversorgung: Ein neuer Abschnitt im Gesetz widmet sich gezielt der Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen, um die Widerstandsfähigkeit der Krankenhäuser zu steigern.

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FAQ

Zuständigkeit

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