Komm‘ an Deck, Doc! In Mecklenburg-Vorpommern Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie via Landarztquote studieren!

Studiere Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie in MV - unabhängig vom Abiturschnitt! Die erweiterte Landarztquote bietet Chancen für alle, die in unterversorgten Regionen arbeiten möchten.

Gesundheitsversorgung 2030Zukunft Landleben

Ob Abitur frisch in der Tasche, noch in Ausbildung, FSJ’ler oder bereits im Gesundheitsberuf tätig – Ihr Traum von einem Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium soll mit der neuen Gesetzesregelung in Mecklenburg-Vorpommern, der erweiterten Landarztquote, auch unabhängig vom Abiturschnitt Wirklichkeit werden.

Denn in Mecklenburg-Vorpommern werden Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dringend gebraucht. Ganz besonders betrifft dies Regionen, die als „drohend unterversorgt“ oder „unterversorgt“ eingestuft werden. Das bedeutet, es gibt auf die Einwohnerzahl eines Gebietes nicht genug medizinisches Personal, um das betroffene Gebiet angemessen zu versorgen.

Diese Regionen haben dennoch viel zu bieten: Ein oftmals familiäreres Klima, eine größere Nähe zur Natur, erschwinglichere Immobilienpreise, die in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfreie Kita und natürlich auch eine große Dankbarkeit der Bevölkerung. Wenn Sie sich getreu dem Motto „Komm‘ an Deck, Doc!“ also vorstellen können, eine dieser Regionen zu Ihrem späteren Arbeitsplatz zu machen, dann ist das Studium via Landarztquote im wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern genau der richtige Weg für Sie!

Die Landarztquote 4.0

Auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat der Landtag Ende Januar 2026 das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz oder kurz: GVUG M-V beschlossen, das die bisherigen Möglichkeiten des vorhergehenden Landarztgesetzes deutlich erweitert und weiterentwickelt. Dazu gehört, dass nunmehr nicht mehr nur Plätze für die Humanmedizin (bisher 32, neu bis zu 42), sondern auch für die Zahnmedizin und Pharmazie vergeben werden können. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie im ländlichen Raum. Das ist in dieser Form bisher deutschlandweit einmalig.

Studienplätze im Bereich der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind durch den Numerus Clausus (Abiturnote) stark beschränkt und sind selbst für überdurchschnittlich gute Abiturienten nur mit erheblichen Wartezeiten erreichbar. Der N.C. spielt bei der Landarztquote jedoch nur eine untergeordnete Rolle – Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement und persönliche Eignung werden ebenfalls berücksichtigt. Wer einen der insgesamt rund 57 Plätze über die Landarztquote erhält, kann mit dem Studium in Rostock oder Greifswald außerdem bereits im Wintersemester 2026/2027 starten, Wartezeiten entfallen also.

Die Rahmenbedingungen

Studierende verpflichten sich im Gegenzug durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages dazu, nach erfolgreich beendetem Studium mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein. Beachten Sie dabei bitte, dass sich die Einstufung der Gebiete im Laufe Ihres Studiums ändern könnte und eine Zuweisung / Niederlassung in Ihrem Wunschgebiet möglicherweise nicht mehr möglich ist. Bei einer Verletzung des Vertrages kann außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von maximal 250.000 Euro fällig werden.

Die Möglichkeit der Zulassung zu einem Studiengang der Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie über die Quotierung der Studiengänge erfolgt auf Grundlage des 
GVUG M-V und der zugehörigen Verordnung (GVUVO M-V), welche das Verfahren ausgestaltet.

Hier geht’s zum Gesetz: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GesVUntGMVrahmen

Hinweis: Wir sind mit der Umsetzung der erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern so schnell, dass für den Bereich der Zahnmedizin und der Pharmazie die rechtlichen Voraussetzungen gerade noch geschaffen werden. Für Sie bedeutet dies konkret, dass es möglicherweise dieses Jahr zu keiner Studienplatzvergabe für die Studiengänge Zahnmedizin und Pharmazie kommen könnte. Wir sind zuversichtlich, dass die Umsetzung der entsprechenden Voraussetzungen nach § 2 des Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetzes sowie das Inkrafttreten der Studienplatzvergabeverordnung gelingen, möchten aber im Sinne der Transparenz darauf hinweisen, dass eine Bewerbung in diesen Bereichen derzeit noch unter diesem Vorbehalt steht.

Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu praktizieren. Im ÖGD erfolgt die Einstellung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten oder dem Land M-V. Wenn Sie sich für eine Einstellung bei einer öffentlichen arbeitgebenden Instanz im ÖGD interessieren, sind weitere Informationen im FAQ-Bereich sowie im Regierungsportal oder der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales einsehbar.

 

Ärztlich willkommen, Dr. McPomm

Sie sind überzeugt und möchten sich sofort bewerben? Hier gelangen Sie ab dem 28.03.2026 zur Online-Bewerbung. 

Sie wollen von einem Landarztstudenten selbst hören, wie er das Studium erlebt? Dann lohnt es sich, in den Ministeriumspodcast reinzuhören:

Alle weiteren Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen und Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen finden Sie zudem im Folgenden.

Wir freuen uns auf Sie und hoffen, dass wir Sie schon bald an Deck in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen dürfen!

Hinweis: Die folgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Verordnung nach § 9 Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Änderungen vorbehalten.

FAQ

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