Generalistische Pflegeausbildung

Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bietet eine umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung, die die Grundlage für eine moderne Pflege bildet.

Pflege und UnterstützungArbeitsmarkt und FachkräfteBerufliche Schulen

Mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung 2020 ist ein neues Berufsbild für die Pflege entstanden. Die drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der "Gesundheits- und Krankenpflege", "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" und der "Altenpflege" wurden zu einem neuen Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zusammengeführt. Mit diesem neuen Berufsabschluss können nunmehr die vermittelten notwendigen Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen den flexiblen Einsatz in allen Versorgungsbereichen ermöglichen.

Fragen und Antworten zur generalistischen Pflegeausbildung gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG)

Kooperationspartner in Mecklenburg-Vorpommern finden

Die Geeignetheit von Einrichtungen gemäß § 7 PflBG wird im Rahmen vollziehender Kooperationsverträge durch Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung geprüft.

Übersicht der Pflegeschulen: https://www.pflegeausbildung.net/pflegefachausbildung/uebersicht-pflegeschulen/ 

Hinweis: Die Übersicht der Pflegeschulen wird stetig aktualisiert. Es besteht jedoch keine Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität. 

 

Praxiseinsätze an verschiedenen Lernorten

Akademische Pflegeausbildung

Die zunehmende Komplexität der Aufgabenfelder von Pflegefachpersonen und die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes beanspruchen auch eine bedarfsgerechte Ausbildung. Seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung besteht nun die Möglichkeit, die Pflegeausbildung auch an einer Hochschule zu absolvieren.

Wegweiser für die generalistische Pflegeausbildung

Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern rund um die generalistische Pflegeausbildung finden Sie im Wegweiser für die generalistische Pflegeausbildung.

Der Flyer kann als PDF heruntergeladen oder als Print-Version bestellt werden. 

Zuständigkeiten

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) setzt vier wesentliche Kernaufgaben im Rahmen des Pflegeberufegesetzes um:

  • Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH),
  • Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG),
  • Jugendarbeitsschutz,
  • Zuständige Stelle nach § 26 Abs. 4 PflBG.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern ist als die für den Pflegeausbildungsfonds zuständige Stelle und das zuständige Ministerium für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde für die Vereinbarung der Ausbildungsbudgets bestimmt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern als Landesprüfungsamt für Heil- und Gesundheitsberufe (LPH) ist die zuständige Behörde u.a. für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, für die Untersagung der Ausbildung, für die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Das LPH ist zudem zuständige Behörde nach der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und u.a. zuständig für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen.