Wohngeld

Mieten und Wohnen Unterstützung für Familien Wohnraumförderung

Mieten und WohnenUnterstützung für FamilienWohnraumförderung

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem bereitgestellten Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ebenfalls keinen Anspruch haben Studierende oder Auszubildende, denen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht.

Über das MV-Serviceportal können Sie Wohngeld online beantragen.

Beantragen können Sie Wohngeld auch in Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung.
Die Antragsformulare können Sie hier herunterladen oder bei Ihrer Wohngeldbehörde erhalten.
Dem Wohngeldantrag sind insbesondere aktuelle Nachweise über Ihre Miete bzw. Belastung und Ihr Einkommen (z. B. Mietvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) beizufügen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreie Städte. Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie unter dem Link zum Bildungs- und Teilhabepaket weiter unten auf dieser Seite.

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2027 neu geregelt werden. Die Änderung des Wohngeldgesetzes befinden sich dementsprechend aktuell im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

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