Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder aus Familien, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können Leistungen in Anspruch nehmen.

Somit können die Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, auch, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Die Übersicht zeigt, welche Leistungen beantragt werden können. Weitere Aufwendungen können im Einzelfall als Bedarf berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Was gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket?
Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder für die Kindertagespflege geleistet wird, wird ein Mittagessen ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in deren Leistungsangebot enthalten ist. Sofern Schülerinnen und Schüler an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einem Hort (Einrichtung nach § 22 SGB VIII) teilnehmen, gilt dies unter der Voraussetzung, dass diese in Verantwortung der Schule angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist.
Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen.
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch die schulgesetzlichen Lernziele erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
Damit die Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt. Dieser Betrag wird seit 2020 im Rahmen des sogenannten Schuldbedarfspakets dynamisiert und fortgeschrieben.
Wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind Beförderungskosten erforderlich und nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch Dritte, werden die gesamten Aufwendungen für eine Schülerbeförderung übernommen, auch wenn die Schülerfahrkarte zu anderen Fahrten als nur für den Schulweg berechtigt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Schülerbeförderung weitgehend über die Landkreise und kreisfreien Städte abgedeckt.
Die Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft pauschal 15 Euro monatlich bereitgestellt, sofern tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder Unterricht in künstlerischen Fächern anfallen.
Wer setzt das Bildungspaket um?
Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt bzw. im Jobcenter den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket.