Informationen zum Wohngeld 2023
Häufige Fragen und Antworten zum Wohngeld

Informationen zum Wohngeld - Stand April 2023
Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden. Dazu zählt man zum Beispiel das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), die Sozialhilfe, aber auch die Beiträge des Staates zu den Sozialversicherungen (das sind Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Auch Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderungen oder Hilfen für Menschen mit Behinderungen gehören zu den Sozialleistungen.
Es darf entweder Wohngeld ODER Bürgergeld (für Erwerbsfähige), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (für Rentnerinnen und Rentner sowie Nicht-Erwerbsfähige) beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug der Leistungen ist nicht möglich. Werden Wohngeld und eine der anderen Leistungen gleichzeitig beantragt und unabhängig voneinander bezogen, wird dies im Rahmen eines automatisierten Datenabgleichs aufgedeckt und führt zu mitunter hohen Rückforderungen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung für Menschen mit geringen und kleinen mittleren Einkommen und Renten.
Es erfolgt keine Gesamtkostenübernahme der Unterkunftskosten. Ein Teil der Miete oder Belastung muss immer selbst getragen werden.
Wohngeld kann jeder beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen), aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können einen Wohngeldanspruch haben.
- Empfänger*innen von Bürgergeld
- Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
- alleinlebende Studierende mit Anspruch auf BAföG (auch wenn BAföG wegen zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde)
- alleinlebende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (auch wenn Berufsausbildungsbeihilfe wegen zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde)
Das Wohngeld wird über eine Formel berechnet. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe richtet sich nach:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe der Miete oder Belastung
- der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder
Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann mit einem Wohngeldrechner unverbindlich kalkuliert werden.
Anträge können in Mecklenburg-Vorpommern bei der örtlich zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung gestellt werden. Auf deren Internetseite sind nähere Informationen zu finden, zum Beispiel Öffnungszeiten, Kontaktdaten und die beizubringenden Unterlagen.
Für Mieter*innen ist der Wohngeldantrag auf Mietzuschuss zu verwenden. Dieser kann auf der Seite Wohngeldformulare heruntergeladen werden.
Über das MV-Serviceportal können Sie Wohngeld auch online beantragen.
Eine Auszahlung an Vermieter*innen erfolgt nur dann, wenn die Mieterin oder der Mieter dies bei Antragstellung so angibt oder wenn Mietschulden bestehen.
Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt.
Für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung kann neben einem laufenden Wohngeldbezug Bürgergeld bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Wem Wohngeld für 2023 bewilligt wurde, erhält das um Heizkosten und Energiekomponente erhöhte Wohngeld automatisch im Januar 2023.
Nein. Eine Übernahme von Mietschulden ist ausschließlich im Rahmen des Bürgergeldes bzw. der Sozialhilfe möglich.