Planfeststellungsverfahren Iven West-Pasewalk

Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes für das Vorhaben: Netzverstärkung Pasewalk - Güstrow

Die 50Hertz Transmission GmbH hat beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Iven West – Pasewalk beantragt. Dabei handelt es sich um den ersten Teilabschnitt des Gesamtvorhabens Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow (Vorhaben P 216 im NEP). Gegenstand des Projektes ist die Ablösung der 1962 errichteten bestehenden 220-kV durch eine 380-kV-Freileitung zwischen dem neu zu errichtendem Umspannwerk (UW) Iven West und dem UW Pasewalk. Die Errichtung des Umspannwerks ist nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens.

Das Projekt ist ein länderübergreifendes Vorhaben zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Abschnitt ist 62 km lang. Davon befinden sich 60,7 km auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesgrenzen überschreitende Trassenführung erfordert die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in Kooperation mit dem für Brandenburg zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR).

Neben dem immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Umspannwerk Iven West und dem Abschnitt in Brandenburg gehört zum Projekt außerdem die Einschleifung der 380-kV-Freileitung Lubmin – Altentreptow/ Süd in das UW Iven/West.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Eine Auslegung der Planunterlagen durch die von dem Vorhaben betroffenen Ämter bzw. Städte, namentlich des Amtes Anklam-Land, des Amtes Uecker-Randow-Tal, der Stadt Pasewalk und der Stadt Strasburg, wurde gemäß § 43a Satz 2 EnWG bereits dadurch bewirkt, dass die Dokumente vom 29. September 2025 bis einschließlich 28. Oktober 2025 auf dieser Internetseite und daneben durch Verlinkung hierauf auf den Internetseiten der Ämter bzw. Städte zugänglich gemacht wurden. Die Auslegung im Zuständigkeitsbereich des Amtes Friedland erfolgte vom 13.Januar.2026 bis einschließlich 12. Februar 2026.

Das WM M-V wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG M-V, sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einer mündlichen Verhandlung am 21.April 2026 erörtern (§ 43a S. 1 EnWG, § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG M-V). 

 

Weitere Informationen zum Erörterungstermin entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.