Planfeststellungsverfahren P216 Einschleifung Iven West

Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 des Energiewirtschaftsgesetzes für das Vorhaben: Einschleifung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung in das geplante Umspannwerk Iven/West

Die 50Hertz Transmission GmbH hat beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Einschleifung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen in das geplante Umspannwerk Iven/West als Folgemaßnahme des Vorhabens Nr. 53 des Bundesbedarfsplangesetzes (Güstrow – Siedenbrünzow – Iven und Iven – Pasewalk Nord – Pasewalk) beantragt. Im Kreuzungsbereich des 380-kV-Ersatzneubaus der Trasse Pasewalk – Güstrow und der bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Lubmin – Altentreptow/Süd ergibt sich die technische Notwendigkeit der Einschleifung der kreuzenden Leitung Lubmin – Altentreptow in das neu zu errichtende Umspannwerk Iven/West. Die Errichtung des Umspannwerks ist nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ab dem 29.09.2025 werden die Planunterlagen gemäß § 43a Satz 2 EnWG auf dieser Internetseite zugänglich gemacht.

Zeitgleich erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Teilabschnitt Iven West – Pasewalk.

Weitere Informationen zur Auslegung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.