Arbeit und Wirtschaft – Land zum Gestalten

Steuern und Finanzämter

Steuern sichern die Finanzierung öffentlicher Aufgaben in Mecklenburg-Vorpommern – von Bildung über Infrastruktur bis zur sozialen Versorgung. Sie sind eine zentrale Säule für Stabilität und Zusammenhalt im Land.

Die Steuerverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Steuerverwaltung des Landes sichert einen reibungslosen Ablauf. Sie besteht aus dem Ministerium für Finanzen und Digitalisierung und zehn regionalen Finanzämtern.

Die Steuerabteilung im Ministerium für Finanzen und Digitalisierung koordiniert die Steuerverwaltung. Die Finanzämter setzen die Steuern fest, erheben sie, prüfen Betriebe und bewerten Grundstücke. 

Rente im Ausland

Eine Besonderheit: Für die Besteuerung aller deutschen Rentnerinnen und Rentner im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zentral zuständig. Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt und Renten aus Deutschland bezieht, muss häufig weiterhin in Deutschland Steuern zahlen. Ob und in welcher Höhe, hängt unter anderem von der Art der Rente, dem Wohnsitzstaat und bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Detaillierte Informationen, Formulare und Ansprechpartner bietet das RiA-Portal – Rente im Ausland. Dort finden sich alle relevanten Hinweise zu Steuerpflicht und Fristen.

Steuern für Privatpersonen

Privatpersonen zahlen verschiedene Arten von Steuern. Die Steuererklärung kann einfach online über ELSTER (= Elektronische Steuererklärung) erstellt werden.

Ein Überblick über die Steuerarten:

  • Die Einkommensteuer betrifft alle, die Einkünfte erzielen – aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung, Kapital oder selbstständiger sowie gewerblicher Tätigkeit. Arbeitnehmende zahlen in der Regel Lohnsteuer, die direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
  • Inländischer Grundbesitz, das heißt Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu denen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen gehören, unterliegen der Grundsteuer. Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben. Die Grundlagen für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bilden die von den Finanzämtern zu erlassenden Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz, sind Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte verpflichtet, unaufgefordert eine Grundsteuer-Änderungsanzeige beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
  • Wer Vermögen vererbt oder geschenkt bekommt, muss unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Wert und der Art des Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis.
  • Wer Mitglied in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer. Diese wird meist automatisch zusammen mit der Lohn- oder Einkommensteuer erhoben.

Steuern für Unternehmen und Selbstständige

Wer ein Unternehmen gründet oder selbstständig tätig ist, kann weiteren steuerlichen Pflichten unterliegen. Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:

  • Die Gewerbesteuer fällt bei gewerblichen Tätigkeiten an und wird von den Kommunen erhoben. Sie betrifft zum Beispiel Kapitalgesellschaften und gewerbliche Einzelunternehmen. Freiberuflerinnen und Freiberufler sind davon ausgenommen.
  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen gegebenenfalls für ihre Leistungen Umsatzsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Kleinunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.
  • Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Aktiengesellschaften (AGs) zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Sie ist das Pendant zur Einkommensteuer für juristische Personen.

Steuerliche Entlastungen

Das Steuerrecht sieht in bestimmten Fällen Entlastungen vor, etwa für Menschen, die sich gesellschaftlich engagieren oder zusätzliche Belastungen tragen. 

  • Für bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen, kirchlichen oder sportlichen Bereich gilt der Übungsleiterfreibetrag (bis zu 3.300 Euro jährlich).
  • Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es die Ehrenamtspauschale (bis zu 960 Euro jährlich).

Durch den Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale sind Einnahmen aus diesen Tätigkeiten bis zu der genannten Höhe steuerfrei. 

Weitere Entlastungen gibt es u. a. für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie für Alleinerziehende. Mehr zu steuerlichen Entlastungen erfahren Sie auf dem Steuerportal MV

Laden...

Laden...

Laden...

Laden...

FAQ

Zuständigkeit

Pressestelle

Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 9-11, 19053, Schwerin, DEpresse@fm.mv-regierung.de

Laden...