Kultur und Religion – Land mit Tradition

Vielfalt bewahren und Zukunft gestalten

Mecklenburg-Vorpommern schützt seine einzigartige kulturelle Landschaft per Landesverfassung. Erfahren Sie hier alles über Förderprogramme, den Theaterpakt und Stipendien, mit denen das Land Kunstschaffende und Projekte stärkt, um die kulturelle Identität nachhaltig zu fördern.

Grundlagen und Ziele der Kulturförderung

Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige und vielfältige kulturelle Landschaft. Das Land hat gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen die Aufgabe, diese zu schützen, zu pflegen und zu fördern. Das ist in der Landesverfassung in Artikel 16 festgeschrieben. 

Weil Kultur verbindet, Identität stiftet, Räume für den Dialog und den Austausch unterschiedlicher Perspektiven eröffnet, investiert der Staat gezielt in diesen Bereich. Kulturförderung ist in Deutschland per Grundgesetz Ländersache. Dennoch liegen auch viele Kultureinrichtungen in Zuständigkeit der Kommunen, beispielsweise Bibliotheken, Einrichtungen der kulturellen Bildung oder Theater. Der Bund konzentriert sich insbesondere auf Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Indirekt unterstützt der Bund die Kultur durch rechtliche Regelungen wie die Buchpreisbindung, die Künstlersozialversicherung oder Steuervergünstigungen bei Gemeinnützigkeit. Zusätzlich bietet die Europäische Union Fördermöglichkeiten für den europäischen Kultur- und Kreativsektor an. Private Förderungen durch Sponsoring, Spenden und Stiftungen flankieren diese Angebote.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kultur auf unterschiedlichsten Wegen:

  • Kulturförderung: Jährlich werden zwischen 250 und 300 Projekte unterstützt.
  • Theaterpakt MV: Er stellt die Finanzierung der Mehrspartentheater im Land bis 2028 auf eine sichere Basis.
  • Trägerschaft: Beim Mecklenburgischen Staatstheater fungiert das Land seit 2020 als alleiniger Träger.
  • Filmförderung: Diese liegt bei der MV Filmförderung, ebenfalls eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes.

Ziel der Landesregierung ist es, die vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen landesweit zu fördern und den Dialog zwischen den Generationen zu stärken. In einem mehrjährigen Prozess wurden Kulturpolitische Leitlinien entwickelt, die den Rahmen für das kulturpolitische Handeln bilden. Zudem werden Fördermöglichkeiten regelmäßig verbessert, Verfahren erleichtert und Bürokratie abgebaut.

Das Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Verlässliche Förderung und weniger Bürokratie: Sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Träger sowie natürliche Personen können finanzielle Unterstützung für kulturelle Projekte erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt dies nach dem etablierten Drei-Säulen-Modell:

  1. Kulturelle Grundversorgung: Lokale und überregionale Förderung des Erwerbs kultureller und künstlerischer Grundkompetenzen.
  2. Projekte von überregionaler Bedeutung: Dauerhafte Unterstützung für Einrichtungen und Projekte mit überregionaler Wirkung sowie für die Landesverbandsarbeit.
  3. Sonstige herausragende Projekte: Jährliche Auswahl besonders innovativer Projekte aus allen künstlerischen Genres.

Zusätzlich legt das Land jedes Jahr verschiedene Kulturfördersonderprogramme auf, um gezielte Schwerpunkte zu setzen.

Die Grundlage bildet die Kulturförderrichtlinie. Diese wurde 2023 umfassend überarbeitet, um Bedingungen und Verfahren zu erleichtern. Seitdem können in bestimmten Fällen auch laufende Basisausgaben sowie Ausstellungs- und Mitwirkungshonorare gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Landesförderinstitut M-V (LFI).

Kunst- und Kulturförderung durch Stipendien, Ankäufe und Preise

Mecklenburg-Vorpommern fördert seit über 30 Jahren gezielt die Entwicklung bedeutender und aufstrebender Künstlerinnen und Künstler. Diese Einzelförderung basiert auf zwei wesentlichen Säulen:

  • Stipendien: Vergabe von Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien zur künstlerischen Weiterentwicklung.
  • Kunstankäufe: Das Land erwirbt Werke für den Landeskunstbesitz zur Förderung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler. Mit inzwischen über 5.000 Einzelarbeiten ist eine der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst in der Region entstanden.

Mit verschiedenen Preisen würdigt das Land Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gruppen, die das Kulturleben bereichern oder sich herausragend in der Denkmalpflege engagieren. Diese Auszeichnungen sind Ausdruck der Wertschätzung für außergewöhnliche Leistungen:

Die Kulturpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

  • Hauptpreis: 10.000 Euro
  • Förderpreis: 5.000 Euro
  • Hinweis: Vorschläge können jährlich eingereicht werden.

Der Kinopreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

  • Preisgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro
  • sechs Kategorien

Die Denkmalpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

  • Friedrich-Lisch-Denkmalpreis: 4.000 Euro
  • Denk mal! Preis (für Kinder und Jugendliche): 700 Euro
  • Lobende Erwähnungen: 300 Euro

Nachwuchskünstlerförderung in MV

Kinder und Jugendliche mit künstlerischen Begabungen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Unterstützung. Das im Jahr 2014 ins Leben gerufene Nachwuchskünstlerförderwerk basiert auf drei wesentlichen Säulen:

  1. Werkstätten und Camps: Praxisnahe Angebote zur künstlerischen Entfaltung.
  2. Stipendien: Finanzielle Förderung für junge Talente auf ihrem kreativen Weg.
  3. Preise: Im Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ gibt es bis zu 1.000 Euro.

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FAQ

Zuständigkeit

Abteilung 4 - Kultur

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 6-8, 19053, Schwerin, DE+49 385 58818099

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