Kultur und Religion – Land mit Tradition

Vielfalt bewahren und Zukunft gestalten

Mecklenburg-Vorpommern schützt seine einzigartige Kulturlandschaft per Landesverfassung. Erfahren Sie hier alles über Förderprogramme, den Theaterpakt und Stipendien, mit denen das Land Kunstschaffende und Projekte stärkt, um die kulturelle Identität nachhaltig zu fördern.

Grundlagen und Ziele der Kulturförderung

Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige und vielfältige Kulturlandschaft. Das Land hat gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen die Aufgabe, diese zu schützen, zu pflegen und zu fördern. Das ist in der Landesverfassung in Artikel 16 festgeschrieben. 

Weil Kultur verbindet, Identität stiftet, Räume für den Dialog und den Austausch unterschiedlicher Perspektiven eröffnet, investiert der Staat gezielt in diesen Bereich. Kulturförderung ist in Deutschland per Grundgesetz Ländersache. Dennoch liegen auch viele Kultureinrichtungen in Zuständigkeit der Kommunen, beispielsweise Bibliotheken, Einrichtungen der kulturellen Bildung oder Theater. Der Bund konzentriert sich insbesondere auf Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Indirekt unterstützt der Bund die Kultur durch rechtliche Regelungen wie die Buchpreisbindung, die Künstlersozialversicherung oder Steuervergünstigungen bei Gemeinnützigkeit. Zusätzlich bietet die Europäische Union Fördermöglichkeiten für den europäischen Kultur- und Kreativsektor an. Private Förderungen durch Sponsoring, Spenden und Stiftungen flankieren diese Angebote.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kultur auf unterschiedlichsten Wegen:

  • Kulturförderung: Jährlich werden zwischen 250 und 300 Projekte unterstützt.
  • Theaterpakt MV: Er stellt die Finanzierung der Mehrspartentheater im Land bis 2028 auf eine sichere Basis.
  • Trägerschaft: Beim Mecklenburgischen Staatstheater fungiert das Land seit 2020 als Träger.
  • Filmförderung: Diese liegt ebenfalls bei einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Landes.
  • Faire Vergütung: Durch die Einführung von Mindesthonoraren im Jahr 2024 sichern wir Künstlern ein faires Einkommen bei geförderten Projekten.

Ziel der Landesregierung ist es, die vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen landesweit zu fördern und den Dialog zwischen den Generationen zu stärken. In einem mehrjährigen Prozess wurden Kulturpolitische Leitlinien entwickelt, die den Rahmen für das kulturpolitische Handeln bilden. Zudem werden Fördermöglichkeiten regelmäßig verbessert, Verfahren erleichtert und Bürokratie abgebaut.

Das Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Verlässliche Förderung und weniger Bürokratie: Sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Träger sowie natürliche Personen können finanzielle Unterstützung für kulturelle Projekte erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt dies nach dem etablierten Drei-Säulen-Modell

  1. Kulturelle Grundversorgung: Förderung des lokalen und überregionalen Erwerbs kultureller und künstlerischer Grundkompetenzen.
  2. Projekte von überregionaler Bedeutung: Dauerhafte Unterstützung für Einrichtungen und Projekte mit überregionaler Wirkung sowie für die Landesverbandsarbeit.
  3. Sonstige herausragende Projekte: Jährliche Auswahl besonders innovativer Vorhaben aus allen künstlerischen Genres.

Zusätzlich legt das Land jedes Jahr verschiedene Kulturfördersonderprogramme auf, um gezielte Schwerpunkte zu setzen.

Die rechtliche Grundlage bildet die Kulturförderrichtlinie. Diese wurde 2018 und 2023 umfassend überarbeitet, um Bedingungen und Verfahren zu erleichtern. Seit 2023 können in bestimmten Fällen auch laufende Basisausgaben sowie Ausstellungs- und Mitwirkungshonorare gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Landesförderinstitut M-V (LFI).

Kunst- und Kulturförderung durch Stipendien, Ankäufe und Preise

Mecklenburg-Vorpommern fördert seit über 30 Jahren gezielt die Entwicklung bedeutender und aufstrebender Künstlerinnen und Künstler. Diese Einzelförderung basiert auf zwei wesentlichen Säulen:

  • Stipendien: Vergabe von Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien zur künstlerischen Weiterentwicklung.
  • Kunstankäufe: Das Land erwirbt Werke für den Landeskunstbesitz zur Förderung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler. Mit inzwischen über 3.500 Einzelarbeiten ist eine der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst in der Region entstanden.

Mit verschiedenen Preisen würdigt das Land Bürger, Vereine und Gruppen, die das Kulturleben bereichern oder sich herausragend in der Denkmalpflege engagieren. Diese Auszeichnungen sind Ausdruck der Wertschätzung für außergewöhnliche Leistungen:

Die Kulturpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

  • Hauptpreis: 10.000 Euro
  • Förderpreis: 5.000 Euro
  • Hinweis: Vorschläge können jährlich eingereicht werden.

Die Denkmalpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

  • Friedrich-Lisch-Denkmalpreis: 4.000 Euro
  • Denk mal! Preis (für Kinder und Jugendliche): 700 Euro
  • Lobende Erwähnungen: 300 Euro

Bürgerfonds Kultur und Nachwuchskünstlerförderung in MV

Um gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen, die nicht durch bestehende Programme abgedeckt sind, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den Bürgerfonds aufgelegt. Dieser ruht auf vier Säulen, wobei die Säule „Kultur“ einen zentralen Stellenwert einnimmt. Fördermöglichkeiten sind:

  • Projektförderung: Bis zu 15.000 Euro für kulturelle Vorhaben oder als Kofinanzierungsmittel.
  • Stipendien: Unterstützung zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
  • Antragstellung: Anträge für 2026 waren bis 31. März 2026 beim Landesförderinstitut MV (LFI) einzureichen.

Kinder und Jugendliche mit künstlerischen Begabungen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Unterstützung. Das im Jahr 2014 ins Leben gerufene Nachwuchskünstlerförderwerk basiert auf drei wesentlichen Säulen:

  1. Werkstätten und Camps: Praxisnahe Angebote zur künstlerischen Entfaltung.
  2. Stipendien: Finanzielle Förderung für junge Talente auf ihrem kreativen Weg.
  3. Preise: Im Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ gibt es bis zu 1.000 Euro.

Laden...

Laden...

Laden...

Laden...

FAQ

Zuständigkeit

Abteilung 4 - Kultur

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 6-8, 19053, Schwerin, DE+49 385 58818099

Laden...