Vielfalt und Respekt stärken
Mecklenburg-Vorpommern fördert aktiv den Dialog mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Erfahren Sie, wie das Land durch rechtliche Beziehungen, den Schutz jüdischen Lebens und moderne Aktionspläne Vielfalt, Respekt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Zuständigkeiten und rechtliche Beziehungen
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern pflegt die vielfältigen politischen Kontakte sowie die vertraglichen und rechtlichen Beziehungen zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Rechtliche Anerkennung: Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- Staatsleistungen: Die Verwaltung sogenannter altrechtlicher Staatsleistungen.
- Bildung: Die Ausgestaltung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen.
Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten für alle Angelegenheiten der Kirchen sowie der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Diese Zuständigkeit umfasst auch die Belange des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit den Standorten Schwerin und Rostock. Deren besonderer Schutz genießt in unserem Bundesland Verfassungsrang. Als zentraler Ansprechpartner fungiert Nikolaus Voss, der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Er berät die Landesregierung in allen Fragen jüdischen Lebens und stärkt die Verbindung zu den Gemeinden.
Außerdem arbeiten das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Kirchen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung bei schulischen und schulergänzenden Bildungsangeboten zusammen. Die geltenden Rahmenpläne für Evangelische und Katholische Religion sowie Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Fachseite Religion des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern.
Religionen und Konfessionen in Mecklenburg-Vorpommern
Die religiöse Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist vielfältig geprägt. Die Verteilung der Konfessionen stellt sich wie folgt dar:
- Evangelisch-Lutherische Kirche: Etwa 16 Prozent der Bevölkerung gehören zur Nordkirche. Dieser Zusammenschluss umfasst neben Mecklenburg-Vorpommern auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg.
- Katholische Kirche: Rund vier Prozent der Menschen im Land sind katholischen Glaubens. Dabei ist die Verwaltung geteilt: Der Landesteil Mecklenburg gehört zum Erzbistum Hamburg, während Vorpommern dem Erzbistum Berlin zugeordnet ist.
- Weitere christliche Gemeinschaften: Neben den großen Kirchen bereichern kleinere Gemeinschaften das religiöse Leben, wie etwa die Evangelisch-Reformierte Kirche in Bützow sowie verschiedene orthodoxe Kirchen.
- Muslimisches Leben: Ein muslimischer Dachverband in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in Gründung.
Jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern: Geschichte und Gegenwart
Jüdisches Leben blickt in Mecklenburg-Vorpommern auf eine über 300-jährige Geschichte zurück. Bereits im Jahr 1773 entstand in Schwerin die erste Synagoge. Während ihr Nachfolgebau 1938 den nationalsozialistischen Pogromen zum Opfer fiel, markiert die heutige Zeit eine Phase des lebendigen Wiederaufbaus.
Zum Ende der früheren DDR gab es in Mecklenburg-Vorpommern keine jüdischen Gemeinden oder andere jüdische Strukturen mehr. Diese wurden in den 1990er Jahren vornehmlich durch jüdische Kontingentflüchtlinge aus früheren Sowjetrepubliken neu aufgebaut.
Die neue Synagoge am Schweriner Schlachtermarkt wurde 2008 am historischen Standort eingeweiht. Heute haben die jüdischen Gemeinden in Schwerin und Rostock mit ihren zwei Synagogen und Gemeindezentren zusammen etwa 1.100 Mitglieder. Landesrabbiner des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist Yuriy Kadnykov.
Jüdisches Leben fördern - Antisemitismus bekämpfen
Im November 2022 beauftragte der Landtag mit dem Antrag „Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft“ die Landesregierung, Maßnahmen gegen Antisemitismus zu bündeln. Nach einem breiten Beteiligungsprozess wurde der Landesaktionsplan gegen Antisemitismus im November 2024 offiziell beschlossen. Er bietet eine umfassende Bestandsaufnahme zum jüdischen Leben im Land. Er umfasst bestehende sowie neue Maßnahmen zum Schutz jüdischer Mitbürger und zur Bekämpfung von Antisemitismus.
Am 29. Januar 2025 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, den Schutz jüdischen Lebens in die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen.
Auf unserer Artikelseite finden Sie dazu mehr Informationen und besonders hervorzuhebende Maßnahmen und Angebote wie „Stolpersteine Digital“ oder das Netzwerk für jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern
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FAQ
Innerhalb des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten gibt es ein Fachreferat für die Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dieses Referat pflegt die politischen Verbindungen und bearbeitet zentrale Fragen des Staatskirchen- sowie Religionsverfassungsrechts.
Die Verleihung oder Bestätigung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein offizieller Akt. Dieser wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei aktive jüdische Gemeinden in Schwerin und Rostock. Zusammen zählen sie etwa 1.100 Mitglieder.
Nach traditionellem Verständnis gilt als Jude oder Jüdin, wer eine jüdische Mutter hat. Die Religionszugehörigkeit des Vaters ist dabei unerheblich. Da das Judentum sowohl eine Religionsgemeinschaft als auch eine Schicksals- und Kulturgemeinschaft ist, gibt es auch Menschen, die sich als atheistische Juden identifizieren und ihre Identität kulturell oder historisch begründen.
Religionsunterricht ist gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
In Mecklenburg-Vorpommern wird Religionsunterricht auf der Grundlage von § 8 des Schulgesetzes als evangelischer und katholischer Religionsunterricht angeboten.
Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Grundgesetzes die Erziehungsberechtigten; nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Schülerinnen und Schüler diese Entscheidung selbst treffen.
Zuständigkeit Kulturministerium
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit Bildungsministerium
Fachbereich 4 Zentrale Prüfungen, Fach- und Unterrichtsentwicklung, Rahmenplanarbeit
Thorsten Schulz
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