Inselhafen Prerow
Der Inselhafen Prerow ersetzt den alten Nothafen vor dem Darßer Ort und schafft einen neuen sicheren Hafen mit Seebrücke.

Der bestehende Nothafen am Darßer Ort hat eine wichtige Funktion für die Seenotrettung im Seegebiet vor dem Fischland-Darß-Zingst und dient als Startpunkt für den Seenotrettungskreuzer der DGzRS. Bereits seit vielen Jahren wird die Nutzung des Nothafens in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche-Boddenlandschaft jedoch kontrovers diskutiert und nach Alternativen gesucht, um den seit Jahrzehnten bestehenden Zielkonflikt zwischen dem Hafenbetrieb und den naturschutzfachlichen Anforderungen in der Kernzone des Nationalparks aufzulösen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns in einem Koalitionsbeschluss für die Errichtung eines Ersatzhafens für den Nothafen Darßer Ort ausgesprochen mit dem Ziel, die Seenotrettung auf dem Seeweg vor dem Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher zu stellen und den Nothafen Darßer Ort im sensiblen Naturraum des Nationalparks endgültig zu schließen. Alle demokratischen Parteien des Landtages (SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) haben 2015 beschlossen, die Landesregierung bei der Errichtung eines Ersatzhafens zu unterstützen.
Die Realisierbarkeit eines Ersatzhafens als Inselhafen – d.h. eines freistehenden Hafens im Küstenvorfeld – wurde 2014 in einer Machbarkeits-/Variantenstudie eingehend untersucht. Dabei wurden aufgrund der strategisch günstigen Lage im Hafennetz der Außenküste die Standorte Prerow und Zingst betrachtet. Unter Abwägung der Standortbedingungen und der naturräumlichen Gegebenheiten wurde die Realisierbarkeit eines Ersatzhafens vor Prerow im Form eines Inselhafens nachgewiesen und Prerow als Vorzugsstandort ausgewählt. Der Inselhafen soll in seeseitiger Verlängerung der bestehenden landseitigen Erschließung am Hauptübergang Prerows errichtet werden.
Die landseitige Anbindung des Inselhafens soll über eine Seebrücke erfolgen. Im Rahmen eines Bürgerentscheids haben die Bürgerinnen und Bürger Prerows 2015 entschieden, dem Land M-V die Seebrücke Prerow als „Zuwegung und zum Anbau zur Verfügung“ zu stellen. Zwischen dem Land M-V und der Gemeinde Ostseebad Prerow wurde eine Vereinbarung zum Umbau, zur Erweiterung und zur Nutzung der bestehenden Seebrücke für das Vorhaben geschlossen.
Auf Grundlage der Machbarkeits-/Variantenstudie, der Beschlüsse der Landesregierung und der Abstimmungen mit der Gemeinde Ostseebad Prerow wurden 2016 die technischen Planungen für den Inselhafen Prerow begonnen. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit der Gemeinde Prerow und den späteren Hafennutzern durchgeführt, um u.a. touristische Synergien zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur im Übergang zwischen Inselhafen und der landseitigen Anbindung zweckmäßig nutzen zu können.
Ziel ist es, im Jahr 2023 einen Inselhafen an seine Nutzer zu übergeben der - neben der Funktion als Nothafen - möglichst viele Interessen berücksichtigt und neue Impulse für die weitere touristische Entwicklung Prerows setzt. Die Zulassung des Vorhabens zur Erlangung der baurechtlichen Voraussetzungen erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Impressionen des Projekts
Juni 2022 - Land vergibt Auftrag zum Bau des Inselhafens vor Prerow
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 13.06.2022 den Auftrag zur Errichtung des Inselhafens vor Prerow erteilt. Bis Ende 2023 sollen neben dem Inselhafen mit Steganlagen und Hafengebäude auch die ca. 720 m lange Seebrücke, die dann Längste im Ostseeraum, sowie ein Fahrgastschiffanleger entstehen. Der neue landeseigene Inselhafen wird somit zukünftig den Nothafen Darßer Ort ersetzen. Teil des Auftrags ist daher auch die Renaturierung des Nothafens, der sich im Ottosees in der Kernzone des Nationalparks befindet.
„Nach einigen Jahren der Planung, die von intensiven Abstimmungsprozessen in der Gemeinde Ostseebad Prerow und mit den Genehmigungsbehörden begleitet wurden, und einem alle Seiten anspruchsvollen Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Bauleistungen kann dieses komplexe Bauvorhaben nun endlich realisiert werden“, sagte Umweltminister Dr. Backhaus, der sich seit Beginn der Untersuchungen zu einem Inselhafen vor Prerow intensiv in die Diskussionen eingebracht und an dem Vorhaben mitgewirkt hat. Mehr als 15 Mal ist er persönlich vor Ort gewesen und hat sich immer wieder auch kritischen Stimmen gestellt. „Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass es sich lohnt transparent und ehrlich miteinander umzugehen“, so der Minister.
„Ich freue mich auf den neuen Hafen und auf die neue Seebrücke mit dem Fahrgastschiffanleger. In den letzten 30 Jahren wurden unzählige Versuche unternommen, auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst Ersatz für den Nothafen zu schaffen. Ziel war es immer, den Seenotrettern auch in der Zukunft einen gut positionierten Ausgangshafen und den Wassersportlern einen Etappenhafen unterschiedlicher Größe zur Verfügung zu stellen. Mit der Idee eines kleinen, landeseigenen Inselhafens haben wir nun eine Lösung, die das Land gemeinsam mit den beauftragten Bauunternehmen realisieren wird“, sagte er weiter.
Die weitere Detailplanung und die Errichtung aller baulichen Anlagen hat die ARGE Inselhafen übernommen. Diese besteht aus 4 größeren Bauunternehmen, die z.T. in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Federführender Ansprechpartner ist der Bereich Ingenieur- und Hafenbau der Ed. Züblin AG mit Sitz im Rostock. Bauherr ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Rostock, das bisher bereits für die Planungen zuständig war und zukünftig die Realisierung koordinieren wird.
Eine der ersten sichtbaren Veränderungen vor Ort wird die Baustelleneinrichtung im Nothafen Darßer Ort sein. Im Bereich der Kaianlage des Seenotrettungskreuzers werden temporär einige Container für die Mitarbeiter der Bauunternehmen aufgestellt. Zum Abschluss der Bauphase werden dann alle baulichen Anlagen des Nothafens zurückgebaut und es wird eine für einen natürlichen Strandsee übliche Wassertiefe hergestellt. Somit kann sich dieser Teil der Kernzone des Nationalparks nach über 60 Jahren wieder auf natürlichem Weg weiterentwickeln.
Januar 2022 - Ausschreibung der Bauleistungen läuft
Nach dem Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (kurz StALU MM, Bauherr im Auftrag des Landes M-V) die Ausschreibung zur Beschaffung der Bauleistungen vorbereitet und begonnen. Die Leistungen werden aufgrund des finanziellen Projektumfangs in einem europaweiten Vergabeverfahren vergeben. An dem Verfahren haben sich verschiedene Bieter beteiligt und Angebote zur Erlangung des Bauauftrags abgegeben. Die Angebote werden bei der Vergabestelle des StALU MM gegenwärtig ausgewertet. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der einzuhaltenden formalen Anforderungen im Vergabeverfahren ist dieser Vorgang zeitintensiv. Der Zuschlag, d.h. die Beauftragung der Leistung, erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot zum Abschluss des Vergabeverfahrens. Nach der Beauftragung der Bauleistung erfolgt der Baubeginn zur Umsetzung des Vorhabens.
Mai 2021 - Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V (Planfeststellungsbehörde) hat am 25.03.2021 den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“ erlassen. Damit liegen als wichtiger Meilenstein die wesentlichen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vor für die Errichtung des Inselhafens inkl. Seebrücke und Fahrgastschiffanleger sowie für den Rückbau des Nothafens Darßer Ort nach Inbetriebnahme des Inselhafens. In die Zulassungsentscheidung zum Planfeststellungsbeschluss sind u.a. öffentliche Belange sowie Einwendungen bzw. Hinweise und Anregungen Dritter eingeflossen, die schriftlich und im Erörterungstermin (Juni 2020) in das Zulassungsverfahren eigebracht wurden.
Der Planfeststellungsbeschluss erlangte nach Durchführung der öffentlichen Auslegung des Beschlusses und dessen Bekanntgabe an die Einwender im Mai 2021 seine endgültige Bestandskraft. Trotz der pandemiebedingten Herausforderungen konnte das Planfeststellungsverfahren somit nach nur 15 Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt wird das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V die europaweite Ausschreibung der Bauleistung organisieren, um den Bauauftrag zur weiteren Umsetzung des Vorhabens vergeben zu können.
Juni 2020 - Erörterungstermin erfolgreich abgeschlossen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte im Februar/März 2020 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Planvorhaben. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Behördenvertreter, Verbände und die Öffentlichkeit konnten somit Kenntnis von dem geplanten Vorhaben nehmen und Anmerkungen, Hinweise oder Einwände - die im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind - an die Planfeststellungsbehörde übermitteln. Die vorgebrachten Sachverhalte wurden dem Vorhabenträger zu inhaltlichen Befassung und Erwiderung vorgelegt. Die einzelnen Inhalte wurden daraufhin Anfang Juni 2020 unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln zusammen mit der Planfeststellungsbehörde sowie den Behörden, Verbänden und Einwendern inhaltlich erörtert. Das Ergebnis der Erörterung dient als eine Grundlage für die durchzuführende behördliche Abwägung zur Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens und die Festlegung ggf. erforderlicher behördlicher Auflagen (Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss). Die behördliche Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen.
Februar 2020 - Planunterlagen für Inselhafen öffentlich ausgelegt
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Bauherr) hat Ende 2019 den Antrag für das Planfeststellungsverfahren zum Landesvorhaben „Inselhafen Prerow-Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“ bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V). Die Antragsunterlagen umfassen Zeichnungen, Erläuterungen und Fachgutachten zur Beschreibung des Vorhabens. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu erörtern und eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen. Sofern eine Zulassung des Vorhabens gegeben ist, wird mit Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses das Baurecht erteilt.
Die Planunterlagen werden allen Behörden, deren Aufgabenbereiche vom Vorhaben berührt sind, zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 17.02.2020 bis zum 16.03.2020 im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V (Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin) sowie in der Amtsverwaltung Darß/Fischland (Chausseestraße 68a, 18375 Born a. Darß).
April 2019 - Land schließt Planungen des Bauwerksentwurfs für den Inselhafen Prerow ab
Das Land Mecklenburg-Vorpommers hat die Planungen für den Inselhafen Prerow, die neue Seebrücke und den Fahrgastschiffanleger nahezu abgeschlossen. Nun soll das Genehmigungsverfahren für das Vorhaben beginnen. Am 05.04.2019 stellte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus die Planungen in der Gemeinde Ostseebad Prerow vor.
"Es ist nun schon meine fünfte öffentliche Informationsveranstaltung hier in Prerow und ich freue mich, dass die Anforderungen der Nutzer und der Gemeinde in den Planungen so gut berücksichtigt werden konnten. Das ist auch ein Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses noch vor Beginn der Planungen sowie vor Beginn des nun anstehenden Genehmigungsverfahrens und insofern beispielhaft", so Minister Backhaus.
Auf der Veranstaltung wurde die neue breite Seebrücke mit mehreren Aufenthaltsbereichen, der Fahrgastschiffanleger und der geplante Inselhafen mit Liegeplätzen für den Seenotrettungskreuzer, örtliche Fischer und schutzsuchende Sportboote vorgestellt. Insgesamt wird der Inselhafen neben den Liegeplätzen für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, Platz für 44 Boote und einen Notliegeplatz für größere Schiffe bieten.
Besonderes Interesse der Prerower Bürger bestand an dem Funktionsgebäude, von dessen Dachterrasse aus attraktive Aussichten auf die Küste und den Hafen möglich sein werden sowie an dem geplanten Fahrgastschiffanleger. Der höhenverstellbare Anleger soll in den Wintermonaten in eine Warteposition weit über dem Wasser gefahren werden, um das Risiko einer erneuten Beschädigung des Anlegers deutlich zu verringern.
Inselhafen, Seebrücke und Fahrgastschiff-Anleger werden in das Eigentum des Landes MV übernommen, das diese Bauwerke auch betreiben und unterhalten wird. Geplant sei aber eine angemessene Beteiligung der Gemeinde Prerow an den Betriebs- und Unterhaltungskosten der Seebrücke über ein jährliches Nutzungsentgeld, so der Minister.
Teil der Planungen ist auch der Rückbau des Nothafens in der Kernzone des Nationalparks und die Renaturierung des Ottosees. Diese Renaturierung bildet auch den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich für den Neubau des Inselhafens und der Seebrücke. Somit enden dann in absehbarer Zeit - wie im Nationalparkplan vorgesehen - auch die umstrittenen Baggerungen und der Betrieb des Nothafens in der sensiblen und naturschutzrechtlich geschützten Kernzone des Nationalparks.
Nun strebt das Land die Genehmigung des Vorhabens an. Das Genehmigungsverfahren - in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren - soll in diesem Frühjahr beginnen und im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. In diesem Verfahren wird es nochmals eine Beteiligung der Gemeinde und der Öffentlichkeit zu den Planungsinhalten geben. Die Pläne und Erläuterungen zum Vorhaben werden öffentlich ausgelegt.
Der Baubeginn ist Ende 2020 vorgesehen. Eine erste Teilinbetriebnahme, d.h. der Umzug des Seenotrettungskreuzers und der Fischer, ist für Herbst 2021 vorgesehen. Danach soll der Nothafen am Darßer Ort zurückgebaut und der Ottosee renaturiert werden.
"Unser Ziel ist es, dass Seebrücke, Inselhafen, Funktionsgebäude und Fahrgastschiffanleger zur Saison 2022 vollständig fertiggestellt sind und das Vorhaben dann neue Impulse für die weitere touristische Entwicklung Prerows setzen wird", sagte Minister Backhaus, der das Vorhaben seit vielen Jahren vorantreibt.
April 2019 - Einladung zur Infoveranstaltung
Im Januar 2018 wurden von Herrn Dr. Backhaus - Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V - die Ergebnisse der Vorplanung zum Inselhafen in Prerow öffentlich vorgestellt. Die vom Land M-V beauftragte Planungsgemeinschaft hat seitdem die Bearbeitung des Bauwerksentwurfs für Seebrücke und Inselhafen sowie die Rückbauplanung für den Nothafen Darßer Ort weiter vorangebracht und gegenwärtig nahezu abgeschlossen. Zeitgleich wurden im Hinblick auf das anstehende Planfeststellungsverfahren die Umweltberichte bzw. naturschutzfachlichen Gutachten erstellt.
Minister Dr. Backhaus wird am 05.04.2019 um 18:00 Uhr in der Gemeinde Prerow über den Planungsstand und den technischen Entwurf zum Projekt in einer öffentlichen Veranstaltung informieren. Hierzu lädt der Minister und die Gemeinde Ostseebad Prerow die Bürgerinnen und Bürger Prerows mit nachfolgender Einladung ganz herzlich zur Teilnahme ein.
Einladung
Sehr geehrte Prerower, hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Vorhaben „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“ ganz herzlich ein.
05.04.2019 im Kulturkaten „Kiek in“, Waldstr. 42
Beginn: 18.00 Uhr
Im Januar 2018 hat Minister Dr. Backhaus die Ergebnisse der Vorplanung & Variantenuntersuchung zum Vorhaben „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“ in Prerow vorgestellt. Auf Grundlage der Vorplanungsergebnisse und der Hinweise der Gemeinde bzgl. der Varianten hat die Landesregierung die Planungen für die bekannte, etwas größere Inselhafenvariante in Auftrag gegeben. Die Planungsgemeinschaft hat die Entwurfs-/Genehmigungsplanung für den Inselhafen, die Seebrücke und für die Renaturierung des Nothafens am Darßer Ort nahezu abgeschlossen und strebt nun den zeitnahen Beginn des Genehmigungsverfahrens an.
Minister Dr. Backhaus wird die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorstellen und über das anstehende Genehmigungsverfahren informieren. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Über eine zahlreiche Beteiligung der Prerower Bürgerinnen und Bürger würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen.
Rene Roloff
Bürgermeister
August 2018 - Baugrunderkundung für den Inselhafen gestartet
Am 13.08.2018 beginnen die Arbeiten für die Erkundung des Baugrunds ostseeseitig der Seebrücke Prerow für die Teilbauwerke des Inselhafens. Hintergrund der Baugrunderkundung ist es, die im Baubereich anstehenden Bodenschichten für die technische Planung zu identifizieren und mit spezifischen Kennwerten zu charakterisieren. Die hieraus abgeleiteten Zustandsgrößen sind wichtige Eingangsdaten für die Tragwerksplanung der einzelnen Bauteile des Inselhafens und der Seebrücke.
Die Erkundungsarbeiten werden ostseeseitig von einem Ponton aus durchgeführt welches im Stande ist, sich positionsgetreu auf den jeweiligen Ansatzpunkten der Erkundung zu fixieren. Das Erkundungskonzept sieht die Durchführung von Bohrungen (sog. direkter Aufschluss) und Drucksondierungen (sog. indirekter Aufschluss) bis in eine Tiefe von 15 m unterhalb des Meeresbodens vor.
Bei den Bohrungen wird ein Bohrgestänge durch eine hydraulisch angetriebene Maschine in den anstehenden Boden eingetrieben. Durch das bei der Bohrung an die Oberfläche geförderte Material werden tiefengetreue Bodenproben entnommen und zur Charakterisierung der einzelnen Bodenschichten im Erdbaulabor weitergehend untersucht. Im Ergebnis können Schichtenverzeichnisse des Baugrunds erstellt und Kennwerte der einzelnen Bodenschichten abgeleitet werden.
Bei den Drucksondierungen wiederum wird ein spezieller Messkopf mit einer kegelförmigen Spitze vom Ponton aus in den Boden eingedrückt. Anhand des Widerstands beim Eintreiben des Messkopfs können im Ergebnis Rückschlüsse auf die anstehenden Bodenschichten gezogen und u.a. die Lagerungsdichte abgeleitet werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Baugrunderkundung wird ein geotechnisches Gutachten erstellt, in dem alle baugrundbezogenen Kenndaten für die weitere Planung zur Verfügung stehen.
Für die Durchführung der Erkundungsarbeiten ist, in Abhängigkeit der Witterung bzw. des Seegangs, ein Zeitraum von ungefähr 3 Wochen vorgesehen. Da die Arbeiten ausschließlich ostseeseitig erfolgen, sind im Hinblick auf den Strandbetrieb keine Einschränkungen zu erwarten.
März 2018 - Kabinett beschließt Vorzugsvariante zum Inselhafen
Das Kabinett des Landes M-V hat am 20.03.2018 die Umsetzung und Finanzierung der Vorzugsvariante für den Inselhafen Prerow beschlossen. Die Landesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen für die langfristige Aufrechterhaltung der Seenotrettung im vielbefahrenen Seegebiet vor dem Fischland-Darß-Zingst. Laut Beschluss wird die Variante 4 der Variantenuntersuchung realisiert. Diese wurde auch von den Gemeinden Prerow und Zingst, dem Amt Darß/Fischland und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) favorisiert.
Der zukünftige Inselhafen wird als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort in Verlängerung der Seebrücke Prerow mit einer Entfernung zur Uferlinie von ungefähr 600 m entstehen. Durch die gewählte Entfernung können Versandungen und kostenintensive Unterhaltungsbaggerungen vermieden werden. Die Gesamtlänge der Seebrücke wird zur Erschließung des Inselhafens eine Länge von ca. 690 m aufweisen. „Es wird die längste Seebrücke im Ostseeraum“, blickte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, voraus. Die beschlossene Vorzugsvariante beinhaltet folgende Nutzungsmöglichkeiten:
- Liegeplatz für einen Seenotrettungskreuzer der DGzRS inkl. Havarist
- Liegeplatz für DLRG
- Ersatzliegeplätze für ortsansässige Fischer
- 33 Notliegeplätze für Sportboote
- Notliegeplatz für größere Schiffe im Hafen (alternativ multifunktional für bis zu 10 Sportboote nutzbar)
- Betriebsgebäude mit Technikräumen (Landstromanschluss), Lager und sanitären Einrichtungen
- Fahrgastschiffanleger an der Seebrücke
Inselhafen, Seebrücke und Fahrgastschiffanleger werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern betrieben und unterhalten.
In der anstehenden Entwurfsplanung wird der Vorentwurf zur beschlossenen Vorzugsvariante detailliert ausgearbeitet und dann zur Genehmigungsreife geführt. Gleichzeitig wird das Land M-V mit der Gemeinde Prerow Verhandlungen zur angemessenen Beteiligung der Gemeinde an den Unterhaltungskosten der Seebrücke aufnehmen. Die Inbetriebnahme von Inselhafen und Seebrücke ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Inselhafens wird der in der Kernzone des Nationalparks am Darßer Ort existierende Nothafen geschlossen. Die baulichen Anlagen werden zurückgebaut und der Ottosee renaturiert.
Januar 2018 - Vorstellung der Ergebnisse der Vorplanung
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat am 05.01.2018 die Ergebnisse der Variantenuntersuchung und die von den beteiligten Ministerien bevorzugte Nutzungsvariante in Prerow vorgestellt. „Mir ist wichtig zu betonen, dass sich Koalition, Landtag, Kabinett und die Prerower Bürger gemeinsam für den Neubau und den Betrieb des Hafens ausgesprochen haben. Zum Schutz und der Rettung der Menschen, die in Prerow eine lange Tradition hat, aber auch zur touristischen sowie wirtschaftlichen Aufwertung bringt das Vorhaben viele positive Effekte für Prerow und die Region mit. Das hat ein Gutachten zum wirtschaftlichen Effekt unterstrichen“, betonte der Minister. Das Gutachten ergab, dass ein Fahrgastschiffbetrieb an bis zu 75 Tagen im Jahr wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Es sind insgesamt regionalwirtschaftliche Effekte bis zu 320.000 € im Jahr, die zu 45 % aus den Sportliegeplätzen erwirtschaftet werden, möglich. Im Rahmen der Vorplanung wurden 5 Nutzungsvarianten untersucht. Alle enthalten Liegeplätze für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, einen Liegeplatz für die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und Liegeplätze für die örtlichen Fischer. Unterschiede zwischen den Varianten ergeben sich aus der Anzahl der Liegeplätze für Sportboote, den Möglichkeiten für Fahrgastschiffanleger und Liegeplatz sowie der Ausstattung des Hafens. Die Kosten der einzelnen Varianten liegen zwischen ca. 20 und ca. 28,8 Mio. €. Dazu kommen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung. Die an der Finanzierung beteiligten Ministerien haben sich auf eine Variante verständigt. „Doch erst das Kabinett des Landes wird über die endgültige Variante entscheiden“, so Backhaus. Die Vorzugsvariante beinhaltet:
- DGzRS inkl. Liegeplatz für Havarist, DLRG, 7 Fischer
- 33 + 10 Sportbootliegeplätze, Notliegeplatz für größere Schiffe im Hafen
- Fahrgastschiffanleger an der Seebrücke
- Betriebsgebäude mit Technik, Lager, sanitären Einrichtungen, Landstrom
- Seebrückenbreite 4,20 m, Länge ca. 690 m
- 3 touristisch nutzbare Aufweitungen (wie z.B. Liegen oder ein Wasserspielplatz für Kinder)
„Wir haben uns für diese interessante und wirkungsvolle Alternative ausgesprochen, da weitere Liegeplätze die Etappenfunktion stärken. Außerdem ist bei Umsetzung der Kombination aus Fahrgastschiffsanleger an der Seebrücke und multifunktional nutzbarem Notliegeplatz die Etablierung eines wirtschaftlichen Fahrgastschiffbetriebs möglich. Diese multifunktionale Nutzung gestaltet den Hafen flexibel. Außerdem steigert der Bau mit der längsten Brücke im Ostseeraum die touristische Attraktivität“, sagte der Minister. Die Vorstellung der Ergebnisse und die Vorzugsvariante der Ministerien trafen in Prerow auf breite Zustimmung. Der Bürgermeister Rene Roloff machte deutlich, dass in der Planung auf alle Vorschläge und Hinweise der Gemeinde eingegangen wurde und im Ergebnis eine deutliche Verbesserung des Entwurfs erreicht wurde. Die Bürger gehen von einem Alleinstellungsmerkmal und einer Stärkung des Tourismus nicht nur in Prerow sondern in der gesamten Region aus. In diesem Sinne äußerte sich auch der Bürgermeister des benachbarten Ostseebades Zingst positiv zur aktuellen Entwicklung. Die Gemeinde Prerow soll weiterhin in die Planungen einbezogen werden. „Ich bitte die Gemeinde und das Amt um eine Stellungnahme zum Variantenvorschlag. Zudem werden die Bürger, die Gemeinde und Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren, das in diesem Jahr beginnt, die Möglichkeit haben ihre Belange einzubringen“, sagte Minister Dr. Backhaus. „Nach der Kabinettsentscheidung zur Vorzugsvariante wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung weitergeführt. Ich gehe davon aus, dass der Inselhafen 2021 in Betrieb gehen kann. Damit kommen wir nach 30 Jahren Diskussion über eine mögliche sinnvolle Alternative zum Nothafen am Darßer Ort, der immer wieder versandet, endlich zu einer sinnvollen Lösung“, äußerte sich der Minister.
Dezember 2017 - Vorstellung der Ergebnisse der Vorplanung/Variantenuntersuchung in Prerow
Die vom Land beauftragten Planungsunternehmen (ARGE-Inselhafen) haben die Vorplanung und die Variantenuntersuchung für 5 Nutzungsvarianten abgeschlossen. Minister Dr. Backhaus wird am 05.01.2017 in Prerow über die Ergebnisse der Vorplanung/Variantenuntersuchung informieren und die Position des Landes bzgl. der Vorzugsvariante sowie zur Finanzierung des Vorhabens vorstellen. In diesem Rahmen werden u.a. auch Ergebnisse von Untersuchungen zum Zustand der Seebrücke und zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs eines Fahrgastschiffes präsentiert.
In der Variantenuntersuchung wurden die Vorschläge und Hinweise der Gemeinde Ostseebad Prerow zum Entwurf von Inselhafen und Seebrücke näher untersucht. Hintergrund ist die Zusage des Landes M-V, dass Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit dem Inselhafen oder der Seebrücke stehen, in den Planungsprozess integriert werden können. Schwerpunkte der Untersuchung waren z.B. die Erhöhung der Anzahl der Liegeplätze im Inselhafen und die Schaffung eines Anlegers/Liegeplatzes für ein Fahrgastschiff.
Die Veranstaltung wird Gelegenheit zur Diskussion von Fragen und zur Formulierung von Anregungen für die anstehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung bieten.
Juli 2017 - Untersuchungen zum baulichen Zustand der Seebrücke Ostseebad Prerow abgeschlossen
Die Seebrücke Ostseebad Prerow wurde bereits im Jahr 1993 errichtet. Wie jedes andere Bauwerk an der Küste ist sie besonderen Belastungen durch Wind, Seegang und Witterung ausgesetzt.
Die Ermittlung und Beurteilung des gegenwärtigen baulichen Zustands der Seebrücke stellt eine wichtige Eingangsgröße für die technische Planung zum Inselhafen dar, da die Seebrücke als Zuwegung für den Inselhafen genutzt werden soll. Im Auftrag des Landes M-V wurde eine Prüfung aller Konstruktionsteile mit zusätzlichen Baustoffuntersuchungen vorgenommen (Hauptprüfung nach DIN 1076). Die Prüfung wurde vom Dezember 2016 bis Mai 2017 von einem fachkundigen Ingenieurbüro durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung aller Einzelbauteile wurden Schäden wie Betonrisse, Abplatzungen und Korrosion sowie örtliche Verformungen erfasst und bewertet. Anhand von entnommenen Bohrkernen an den tragenden Stahlbetonbauteilen konnten darüber die Eigenschaften des Betons ermittelt werden (z.B. Betondruckfestigkeit).
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das Bauwerk neben Ausführungsmängeln (Auflagerung Fertigteile, Alkalitreiben) auch Mängel aufweist, die im Laufe der Nutzung aufgetreten sind (Verschleiß, Materialermüdung). Die Dauerhaftigkeit/Tragfähigkeit der Seebrücke ist erheblich beeinträchtig. Die gutachterliche genormte Bewertung des Zustands erfolgte mit Note 3,5 auf einer Skala von 1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ungenügend).
Derzeit ist die Standsicherheit noch gegeben. Eine zeitnahe Instandsetzung bzw. eine Erneuerung der geschädigten Bauteile ist für eine weitere Nutzung aber unumgänglich.
Die Ermittlung einer wirtschaftlich sinnvollen und dauerhaften Lösung zur Sicherstellung der Zuwegung zum Inselhafen wird Gegenstand der weiteren Ingenieurplanung (Vorplanung) sein.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zum Zustand der Seebrücke wurden den Gemeindevertretern und dem Amt Darß/Fischland am 06.07.2017 vorgestellt. In diesem Rahmen wurden auch die Ergebnisse von Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs eines Fahrgastschiffes vor Prerow vorgestellt.
Januar 2017 - Variantenuntersuchung berücksichtigt 5 Varianten
In die Planungen des Landes M-V zum Inselhafen Prerow können Maßnahmen integriert werden, die zur Verbesserung der örtlichen touristischen Infrastruktur beitragen und in direktem Zusammenhang mit dem Inselhafen oder der landseitigen Anbindung stehen. Die Gemeinde Prerow hat im August 2016 Themenschwerpunkte für eine Variantenuntersuchung erarbeitet, die u.a.
- die Errichtung eines Liegeplatzes/Anlegers für ein Fahrgastschiff
- die Erhöhung der Anzahl der Liegeplätze
- die Schaffung gewerblich nutzbarer Liegeplätze im Hafen oder
- die touristische Aufwertung der zu verlängernden Seebrücke
beinhalten. Diese Nutzungen werden in einer von Land M-V beauftragten Variantenuntersuchung im Rahmen der Vorplanung betrachtet. Insgesamt werden 5 funktionelle Hafenvarianten untersucht, die die o.g. Nutzungen in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigen. Die Variante 5 stellt dabei die Variante mit der umfangreichsten Ausstattung und der maximalen Liegeplatzkapazität des Hafens dar. Neben einer unterschiedlichen Anzahl an saisonal nutzbaren Sportbootliegeplätzen wurde auch die Einbindung eines Fahrgastschiffanlegers - als fester Liegeplatz im Inselhafen bzw. als Anleger an der Seebrücke – berücksichtigt.
Zur Bewertung der touristischen Potentiale und regionalwirtschaftlicher Effekte der Vorschläge der Gemeinde werden externe Fachgutachter einbezogen. Ziel der Untersuchungen ist die Identifizierung von Maßnahmen, die lokale und regionale wirtschaftliche Effekte entfalten können sowie Aussagen zur möglichen Integration dieser Maßnahmen in den technischen Entwurf und in den Planungs-/Genehmigungsprozess. Darüber hinaus wird für jede Variante eine Kostenschätzung durchgeführt.
Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Die Vorzugsvariante wird Grundlage der weiteren Entwurfs-/Genehmigungsplanung sein.
September 2016 - Land M-V beauftragt eine Arbeitsgemeinschaft mit den Planungen für einen Inselhafen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Planungsleistungen zur Errichtung eines Inselhafens seeseitig der Seebrücke Prerow in Auftrag gegeben.
Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung des Inselhafens Prerow erfolgte in einem europaweiten Vergabeverfahren. In einem Teilnahmewettbewerb wurden fachkundige und leistungsfähige Bieter ausgewählt und zur Abgabe ihrer Angebote aufgefordert. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde die Arbeitsgemeinschaft „ARGE Inselhafen Prerow“ mit den erforderlichen Objekt- und Fachplanungen beauftragt. Auf Grundlage der bereits erarbeiteten Machbarkeitsuntersuchung kann nun die technische Planung für einen Inselhafen vor Prerow beginnen.
Die „ARGE Inselhafen Prerow“ bündelt als Zusammenschluss der Partnerunternehmen Fichtner Water & Transportation GmbH und ITT Port Consult GmbH ihre Kompetenzen in küstenwasserbaulichen und tragwerksplanerischen Fragestellungen. Durch die gezielte Einbeziehung qualifizierter Nachauftragnehmer z.B. in der Umweltplanung wird abgesichert, dass alle erforderlichen Bereiche der Planungsaufgabe bearbeitet werden können.
Juni 2016 - Minister informiert in Prerow und beantwortet Fragen
Minister Dr. Backhaus informierte am 02.06.2016 in der Gemeinde Prerow über den Fortschritt der Arbeiten zur Planung/Realisierung des Vorhabens „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“. Nach der Absicherung der Finanzierung des Vorhabens wurde die europaweite Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen im Dezember 2015 veröffentlicht. Die Aufgabenstellung für die Planungsleistungen erfolgte u.a. auf Basis der Ergebnisse einer Machbarkeitsuntersuchung. In dem aktuell noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren wurden geeignete Ingenieurbüros für die Angebotsphase ausgewählt. Die Erteilung des Zuschlags ist für das 4. Quartal 2016 vorgesehen. Die Objekt-/ und Fachplanungen sollen noch im Jahr 2016 gestartet werden.
Die Gemeindevertreter hatten dem Land M-V vor der Veranstaltung Hinweise und Vorschläge zum Entwurf und für die weitere Zusammenarbeit am Vorhaben zur Verfügung gestellt. Minister Dr. Backhaus informierte, dass die Gemeinde Prerow Vorschläge zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur in das Projekt einbringen kann. Es sagte zu, dass die Hinweise der Gemeinde in den Planungen Berücksichtigung finden werden und übergab der Gemeinde ein entsprechendes Antwortschreiben.
Durch eine aktive Beteiligung der Gemeinde im Planungsprozess können Synergieeffekte zur Einbindung touristischer Maßnahmen frühzeitig erkannt werden. Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem Inselhafen oder der Seebrücke stehen, sollen in den Planungs-/Genehmigungs- und Bauprozess integriert werden.
Darüberhinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten für die Entwicklung des Tourismus der Ortslage zur Verfügung. Projektbezogene Anträge auf Förderung von Vorhaben können von der Gemeinde an die zuständigen Stellen der Landesverwaltung M-V gestellt werden. Voraussetzung ist die Einbindung der Vorhaben in ein regionales touristisches Konzept bzw. in ein Verkehrskonzept der Gemeinde Ostseebad Prerow.
April 2016 - Voraussetzung für Planung und Errichtung eines Inselhafens vor Prerow geschaffen
Das Land M-V und die Gemeinde Ostseebad Prerow haben wichtige Voraussetzungen zur Schaffung eines Inselhafen seeseitig der Seebrücke Prerow und zum Rückbau des Nothafens Darßer Ort aus der Kernzone des Nationalparks „Vorpommersche Boddenlandschaft“ geschaffen. Das Investitionsvorhaben trägt den Titel „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“. Mit dem Vorhaben sollen die Funktionen eines Nothafens im Seegebiet zur Verfügung gestellt und die langjährigen Konflikte zwischen naturschutzfachlichen Anforderungen und der Nutzung des Nothafens am Darßer Ort gelöst werden.
Wichtige Voraussetzungen/Grundlagen für den Beginn des Vorhabens und die Ausschreibung/Vergabe von Planungsleistungen sind folgende Beschlüsse/Vereinbarungen:
Oktober 2014:
Koalitionsbeschluss zur „Realisierung eines vom Land finanzierten Inselhafens am Vorzugsstandort Prerow“
März 2015:
Landtagsbeschluss Mecklenburg-Vorpommern zur „Errichtung eines Ersatzhafens auf dem Fischland-Darß-Zingst, möglichst im Bereich Prerow“
April 2015:
Kabinettsbeschluss zur Realisierung des Ersatzhafens als Landeshafen
April 2015:
Im Rahmen eines Bürgerentscheids entscheiden sich die Einwohner des Ostseebads Prerow, dem Land M-V die Seebrücke als Zuwegung und zum Anbau für einen Inselhafen als Ersatz für den Nothafen Darßer Ort zur Verfügung zu stellen.
März 2016:
Abschluss einer Vereinbarung zu Umbau, Erweiterung und Nutzung der Seebrücke Prerow als Zuwegung für den geplanten Inselhafen zwischen dem Land M-V und der Gemeinde Ostseebad Prerow
April 2016:
Abschluss der 1. Stufe des europaweiten Vergabeverfahrens für Planungs-/Ingenieurleistungen
Minister Dr. Backhaus stellte Veranlassung/Ziele des Vorhabens und die Ergebnisse einer Machbarkeitsuntersuchung auf zwei Veranstaltungen im Januar und April 2015 öffentlich in der Gemeinde Ostseebad Prerow vor. Im Rahmen der Veranstaltungen wurden seitens der Bürger Fragen gestellt und Hinweise für die Planung gegeben.
Kontakt
Sofern Sie Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben, können Sie diese an info@inselhafen-prerow.de schicken.
Oder besuchen Sie die Website des Inselhafens.





