Behörden und Institutionen
Was gehört alles zum Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern? Diese Seite liefert Ihnen hierfür eine Übersicht mit weiterführenden Links für vertiefende Informationen.

Geschäftsbereich des Justizministeriums
Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören die Amts- und Landgerichte, das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar).
Justizportal mit Informationen zu Gerichten, Staatsanwaltschaften, Opferhilfe, Karriere und dem Landesverfassungsgericht
Einrichtungen des Justizvollzuges
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über vier Justizvollzugsanstalten. In Neustrelitz existiert zudem eine Jugendanstalt mit gesonderter Teilanstalt Jugendarrest. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 1.330 Haftplätze (darunter 175 Plätze im offenen Vollzug, 14 Jugendarrestplätze in Neustrelitz). Daneben gibt es eine Bildungsstätte Justizvollzug, in der das Personal des Justizvollzuges aus- und fortgebildet wird. Alles über die Justizvollzugsanstalten, das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit, die Sozialen Dienste sowie die Bildungsstätte finden Sie im Portal zur Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen zu den Justizvollzugsanstalten
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar)
Organisiert sind im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) die sozialen Dienste der Justiz, die zentrale Führungsaufsichtsstelle und die Forensische Ambulanz. Der Sitz des Landesamtes ist Rostock. Hier gibt es weitere Informationen zum Landesamt.
Einrichtungen des Maßregelvollzuges
Die Abteilung 2 des Justizministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem Sozialministerium zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.
Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:
- Ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung.
- Die Heilung des Patienten durch zielgerichtete und individuell ausgerichtete Therapie.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 3 Forensische Kliniken für den Maßregelvollzug.