Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz schützt Menschen, die im Prostitutionsgewerbe arbeiten, indem es Rechte, Pflichten und Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit einführt. Die Seite erklärt, was das Gesetz regelt und wie es im Land umgesetzt wird.

ArbeitsschutzGesundheitsförderung und (Sucht-)PräventionSicherheit

Informationen zur neuen Gesetzgebung

Seit Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden erstmalig Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Es werden verbindliche Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Prostituierten und Rechtsgrundlagen zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes geschaffen. Prostituierte werden besser über ihre Rechte und Pflichten informiert und darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht zudem für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vor, die regelmäßig wiederholt werden müssen. Prostituierte erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes diese Aufgaben wahr.

Zuständige Behörden

Fachdienst Ordnung, Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

Landeshauptstadt Schwerin

Am Packhof 2-6, 19053, Schwerin, DEgewerbeangelegenheiten@schwerin.de+49 385 5451914
Stadtamt - Abt. Gewerbeangelegenheiten

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Charles-Darwin-Ring 6, 18059, Rostock, DEgewerbe@rostock.de+49 381 3813197+49 381 3813198
Ordnungsamt

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109, Demmin, DEMarnie.Gahrig@lk-seenplatte.de+49 395 570874394
SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Landkreis Nordwestmecklenburg

Börzower Weg 3, 23936, Grevesmühlen, DEt.brose@nordwestmecklenburg.de+49 3841 30403219

Zuständige Behörden

FD Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Putlitzer Straße 25, 19370, Parchim, DE
SB Öffentliche Ordnung

Kathrin Fischer

Zuständige Behörden

SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landkreis Rostock - Außenstelle Bad Doberan

August-Bebel-Straße 3, 18209, Bad Doberan, DE
SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Henrike Born

Ordnungsamt

Landkreis Vorpommern-Greifswald

An der Kürassierkaserne 9, 17309, Pasewalk, DEordnungsamt@kreis.vg.de+49 3834 87600
FD Ordnung

Landkreis Vorpommern-Rügen

Am Umspannwerk 13a, 18437, Stralsund, DEFD31@LK-VR.de+49 3831 3572200

Fragen und Antworten zum Prostituiertenschutzgesetz MV (FAQ-Katalog)