Energie, Umwelt und Klima – Land mit Verantwortung

Hand in Hand mit der Natur

Moore, Wälder, Küsten – in Mecklenburg-Vorpommern ist Natur Kulisse und Zukunftsaufgabe zugleich. Wie MV seine Landschaften schützt und entwickelt.

Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Der Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet mit vier Handlungsfeldern. Sie regeln, wie Natur und Landschaft im Land genutzt und entwickelt werden. Ein Kernbereich ist Natura 2000. Das europäische Schutzgebietsnetz bewahrt wertvolle Lebensräume und gefährdete Arten. 

MV gehört hier zu den führenden Bundesländern. Ergänzend setzt das Land auf Moorschutz. Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff. Ihre Wiedervernässung senkt Emissionen und erhält Lebensräume zugleich. MV verbindet damit Klima- und Naturschutz.

Das dritte Handlungsfeld verknüpft Naturschutz mit regionaler Entwicklung. Intakte Landschaften ziehen Gäste an und stärken den Tourismus. Naturschutzprojekte schaffen Wertschöpfung vor Ort und bringen unterschiedliche Akteure zusammen – von Kommunen über Landwirtschaft bis zu regionalen Betrieben.

Die Eingriffsregelung mit Ökokonto sorgt als viertes Instrument dafür, dass Bauvorhaben die Natur nicht dauerhaft belasten. Wer Flächen versiegelt oder Lebensräume verändert, muss Beeinträchtigungen ausgleichen. Das Ökokonto ermöglicht dabei flexible Lösungen.

Jene Naturschutzinstrumente gelten oft für dieselben Flächen. Um den Überblick zu behalten, stellt das Land digitale Werkzeuge bereit. Das Kartenportal Umwelt MV zeigt Schutzgebiete und Fachdaten.  Ein Abfragetool zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht prüft, ob Grundstücke in Schutzgebieten liegen.

Natura 2000 in Mecklenburg-Vorpommern

Natura 2000 ist ein europaweit abgestimmtes System von Schutzgebieten. Es schützt gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume über Ländergrenzen hinweg. Grundlage sind zwei EU-Richtlinien: die Vogelschutz-Richtlinie und die FFH-Richtlinie. FFH steht dabei für Flora, Fauna, Habitat.

In Mecklenburg-Vorpommern hat Natura 2000 eine besondere Bedeutung, da weite Teile der Landesfläche und der Küstengewässer zum Schutzgebietsnetz gehören. Dazu zählen Europäische Vogelschutzgebiete sowie FFH-Gebiete. Vogelschutzgebiete sichern Brut-, Rast- und Nahrungsräume heimischer Vogelarten an Land und in Küstengewässern. FFH-Gebiete schützen wertvolle Lebensraumtypen sowie besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Für Landnutzende, Eigentümer und Planer setzt Natura 2000 klare Rahmenbedingungen. Nutzungen bleiben möglich, müssen aber mit den Schutzzielen vereinbar sein. Bei Bau- oder Infrastrukturvorhaben ist zu prüfen, ob die Fläche in einem Natura-2000-Gebiet liegt oder darauf wirkt. Daraus ergeben sich konkrete Vorgaben für die Planung.

Moorschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Mit rund 300.000 Hektar Moorfläche zählt MV zu den moorreichsten Bundesländern Deutschlands. Viele dieser Moore unterliegen landwirtschaftlicher Nutzung. In den Jahrzehnten zwischen 1960 und 1990 wurden große Flächen entwässert, um sie intensiver bewirtschaften zu können. Das hatte Folgen: Der Torf zersetzte sich, Moorböden verloren an Höhe und setzten große Mengen klimarelevanter Treibhausgase frei. 

Moorschutz ist daher ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz. Durch Wiedervernässung lassen sich die Emissionen deutlich senken. Gleichzeitig bleiben Moorstandorte als Lebensräume erhalten und lassen sich langfristig stabil nutzen. Ziel ist dabei nicht die Stilllegung, sondern ein angepasster Umgang mit nassen Böden.

Das Land verfolgt diesen Ansatz seit vielen Jahren. Es erarbeitete bereits 1997 fachliche Grundlagen zum Moorschutz. Darauf aufbauend entwickelte es das Moorschutzkonzept – das es seit 2009 als „Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern” fortschreibt. Es verbindet Naturschutz, Klimaschutz und landwirtschaftliche Nutzung und schafft damit einen Rahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer, Betriebe sowie Regionen.

Naturschutz und nachhaltige Regionalentwicklung

In Mecklenburg-Vorpommern gehört der Naturschutz zum Alltag,  nicht nur in Schutzgebieten, sondern auch in Dörfern, Betrieben und Tourismusregionen. Dort, wo regionale Akteurinnen und Akteure früh eingebunden sind, entstehen tragfähige Lösungen. Der Naturschutz wird so zum gemeinsamen Projekt, getragen von der Region und ihren Bedürfnissen.

Besonders im Tourismus zeigt sich, wie eng Naturschutz und regionale Entwicklung miteinander verflochten sind. Intakte Landschaften prägen das Bild Mecklenburg-Vorpommerns und machen das Land für Gäste erlebbar. Wer diese Natur bewahrt, erhält nicht nur Lebensräume, sondern stärkt auch die Perspektiven ländlicher Räume.

Ein Beispiel ist das Naturschutzgroßprojekt „Nordvorpommersche Waldlandschaft“ westlich von Stralsund. Das rund 8.000 Hektar große Fördergebiet umfasst naturnahe Wälder, Moore, Gewässer und Offenland. Es ist Lebensraum seltener Arten wie des Schreiadlers und besitzt hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Gleichzeitig liegt das Gebiet in einem strukturschwachen ländlichen Raum. Mehr als 40 regionale Akteurinnen und Akteure aus Kommunen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Naturschutz arbeiten hier zusammen. Ihre gemeinsamen Ziele: Natur erhalten, Nutzung ermöglichen und so regionale Entwicklung fördern.

Ökokonto und Eingriffsregeln

Eingriffe in Natur und Landschaft lassen sich nicht immer vermeiden. Damit ihre Folgen begrenzt bleiben, gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Eingriffsregelungen. 

Wer durch Bauprojekte oder andere Vorhaben Veränderungen verursacht, muss die Auswirkungen so gering wie möglich halten – und, wenn nötig, ausgleichen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Naturschutzausführungsgesetz des Landes. Die Bewertung erfolgt landesweit einheitlich nach festgelegten Fachhinweisen.

Ausgleichsmaßnahmen können dabei sehr unterschiedlich aussehen, von der Wiederherstellung geschädigter Lebensräume bis hin zu gezieltem Bodenschutz. Für bestimmte Vorhaben wie den Straßenbau oder die Errichtung von Windenergieanlagen gelten ergänzende Vorgaben. Die Umsetzung und Kontrolle liegt bei den Naturschutzbehörden vor Ort.

Für mehr Flexibilität sorgt das sogenannte Ökokonto. Es ermöglicht, Ausgleichsmaßnahmen bereits im Voraus umzusetzen. Diese werden geprüft, anerkannt und später zur Kompensation konkreter Eingriffe herangezogen. Das verkürzt die Verfahren und schafft Planungssicherheit.

Die Anerkennung von Ökokontomaßnahmen erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Naturschutzbehörde, meist bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten. Anerkannte Maßnahmen werden im Kartenportal Umwelt MV veröffentlicht. Dort können Eingriffsverursachende verfügbare Kompensationsmaßnahmen finden und Anbieter kontaktieren.

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FAQ

Zuständigkeit

Hausanschrift

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin, DEpoststelle@lm.mv-regierung.de+49 385 5880+49 385 58816024

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