Schulsystem
Die allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bieten vielfältige Bildungsangebote. Je nach Talent und Förderbedarf können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten wechseln.

Allgemein bildende Schulen
Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern ist zweigliedrig und durchlässig. Je nach Talent und Förderbedarf können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten wechseln. Jede Schülerin soll ihren und jeder Schüler soll seinen eigenen Weg erfolgreich gehen können, denn die Kinder und Jugendlichen bringen ganz unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten mit. Das Bildungssystem geht darauf mit seinen vielfältigen Angeboten ein, um allen die bestmögliche Voraussetzung für den weiteren Lebensweg zu geben. Dabei ist nicht nur Fachwissen gefragt, sondern auch das Zurechtfinden in einer immer komplexeren Welt mit ihren ständigen Veränderungen.

Schularten im Überblick
Lesen, Schreiben, Rechnen – das steht in den ersten vier Schuljahren auf dem Stundenplan. Damit wird die Grundlage für das selbstständige Arbeiten und Lernen im weiteren Leben gelegt. Die Freude am Lernen und die natürliche Neugier werden ebenso gefördert wie spezielle Interessen, praktische Fähigkeiten und ein soziales Miteinander. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in dieser Zeit alle grundlegenden Kenntnisse, die sie brauchen, um sich die Welt zu erschließen, sich zu orientieren und sie mitzugestalten.
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Die Schuleingangsphase der Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an und beachtet ihre individuellen Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schülern können die Schuleingangsphase in einem Zeitraum von einem Schuljahr bis zu drei Schuljahren besuchen.
In der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) gibt es noch keine Noten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten differenzierte Informationen über die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen sowie Rückmeldung zum Leistungsstand und der Planung des weiteren Lernweges.
Die Schülerinnen und Schüler steigen am Ende der Schuleingangsphase ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 3 auf. Ab der Jahrgangsstufe 3 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dann wird ein Notenzeugnis erteilt. Unterricht in einer Fremdsprache findet ab der Jahrgangsstufe 3 statt, in der Regel in Englisch.
Nach der Grundschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe an, die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. Sie dauert zwei Schuljahre. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 geht es darum, die besonderen Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Kinder zu erkennen und individuell zu fördern. So werden sie auf den Übergang in die 7. Klasse vorbereitet. Die Entscheidung darüber, welche Schulform dann die geeignete für das jeweilige Kind ist, soll so erleichtert werden. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.
Regionale Schulen vermitteln den Schülerinnen und Schülern eine solide Allgemeinbildung und bereiten sie auf den Übergang in das Berufsleben vor. Zahlreiche Angebote aus der Praxis ergänzen den Unterricht. So werden die Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und können herausfinden, was ihren Leistungen und Neigungen am besten entspricht. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 führt diese Schulart zur Berufsreife. Der Abschluss der Mittleren Reife wird am Ende der 10. Klasse erreicht. Bei besonders guten Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium möglich.
An Gesamtschulen lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam. Sie können hier meist alle Abschlüsse erreichen, also von der Berufsreife über die Mittlere Reife bis hin zum Abitur. Zwischen allen Bildungsgängen und Abschlüssen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, ein Wechsel der Schullaufbahn an derselben Schule ist möglich. Es gibt Kooperative Gesamtschulen (KGS), in denen getrennte Bildungsgänge der Regionalen Schulen und des Gymnasiums bestehen. Außerdem gibt es Integrierte Gesamtschulen (IGS). Hier werden die Schülerinnen und Schüler nur in einzelnen Fächern auf verschiedene Anspruchsebenen aufgeteilt.
Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. In dieser Zeit erhalten sie eine sehr breite und tiefgehende Allgemeinbildung, die sie für ein Studium oder auch für eine berufliche Qualifizierung benötigen. Neben den allgemeinen Gymnasien gibt es für besonders begabte Schülerinnen und Schüler spezielle Gymnasien. Das sind anerkannte Sport- und Musikgymnasien sowie Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte, die bereits entsprechende Klassen ab der Jahrgangsstufe 5 einrichten. Hinzu kommen Profilschulen mit besonderen Schwerpunkten wie Humanistische Bildung/Alte Sprachen, Niederdeutsch und Mathematik/Naturwissenschaften (MINT). Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit benötigen, können ihr Abitur nach Jahrgangsstufe 13 an den Fachgymnasien ablegen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet. Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation sind auf die Förderung besonderer Bedarfe spezialisiert. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler festgestellt werden. Zunehmend entwickeln sich in den anderen Schularten Formen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Benachteiligung – auch Inklusion genannt.
Alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden. Ganztagsschulen sind nicht als eigene Schulart zu verstehen, sondern sind ein Angebot für eine ganztägige Bildung und Betreuung. Neben dem Fachunterricht integrieren sie das fächerübergreifende Lernen, die Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit- und Sportangebote in den Schulalltag. Die Ganztagsschule ist eine zukunftsweisende Schulform, die mehr Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer pädagogischer Konzepte bietet und gleichermaßen schwächere und begabte Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen Herkunft fördert.
Neben den staatlichen Schulen gibt es in allen Schularten auch Schulen in freier Trägerschaft. Freie Träger können Vereine oder Gesellschaften, private oder kirchliche Organisationen oder auch Privatpersonen sein. Freie Schulen ergänzen das Schulwesen des Landes durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Das heißt, sie können eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung aufweisen. Das Land unterstützt freie Schulen bei ihren Ausgaben und gewährt ihnen eine Finanzhilfe. In der Regel müssen Eltern an freien Schulen ein Schulgeld bezahlen.
Berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen können sich die Jugendlichen auf einen Beruf vorbereiten, einen Beruf erlernen, oder sie nutzen die Möglichkeit, schulische Abschlüsse wie die Berufsreife oder das Abitur zu erwerben. Die Bezeichnung "berufliche Schule" steht als Sammelbegriff für verschiedene Schularten mit unterschiedlichen Bildungsgängen. Neben den staatlichen beruflichen Schulen gibt es berufliche Schulen in freier Trägerschaft, die berufliche Abschlüsse vermitteln. Bei den Schulen in freier Trägerschaft wird zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.

Schularten im Überblick
Berufsschule
Die Berufsschule bildet den Kernbereich der beruflichen Schulen. Sie unterrichtet in über 140 Ausbildungsberufen und vermittelt als Partner eines Ausbildungsbetriebes neben einer beruflichen Grund- und Fachausbildung eine erweiterte allgemeine Bildung. Mit der dualen Berufsausbildung genießt Deutschland international hohes Ansehen. Die Jugendlichen erhalten eine praktische Ausbildung in der Wirtschaft und einen praxisnahen theoretischen Unterricht in den Berufsschulen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule wird die Berufsreife oder auch ein der Mittleren Reife gleichwertiger Abschluss erworben.
Berufsvorbereitung an der Berufsschule
Die Berufsschule bereitet schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und ohne eine Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit in einem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) auf eine Berufsausbildung vor. Das BVJ wird ein- und zweijährig an Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern angeboten.
Eine Sonderform ist das BVJA, in das berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen werden, die über nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Ziel ist es, dass sie nach dem Besuch des BVJA dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schule folgen können. Im ein- und zweijährigen BVJ sowie im BVJA ist am Ende der Ausbildungszeit grundsätzlich der Erwerb der Berufsreife möglich.
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BVB) teilnehmen, besuchen die Berufsschule in Teilzeit und haben hierbei grundsätzlich die Möglichkeit, den Abschluss der Berufsreife nachzuholen.
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt eine erste berufliche Ausbildung, z. B. in der Kranken- und Altenpflegehilfe, und erweitert die allgemeine Bildung. Sie dauert in der Regel drei Jahre. Die Aufnahme in diese Schule setzt die Berufsreife voraus. Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab und kann auch zu einem Abschluss führen, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
Höhere Berufsfachschule
Die höhere Berufsfachschule führt die Schülerinnen und Schüler zu einem staatlichen Berufsabschluss. Die Aufnahme in diese Schule setzt grundsätzlich die Mittlere Reife voraus. Die Höhere Berufsfachschule gliedert sich in Unterricht sowie praktische Ausbildung oder Praktikum. Erlernt werden können Gesundheitsfachberufe, sozialpflegerische, kaufmännische und technische Berufe. Durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Voraussetzung für den Besuch ist der Berufsschulabschluss oder die Berufsreife. Der Besuch der Fachschule dauert mindestens ein Schuljahr und schließt sich grundsätzlich an eine berufliche Erstausbildung und Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an. Berufliche Fachkenntnisse werden hier vertieft und erweitert. Die Fachschule schließt mit einer Prüfung ab und verleiht einen staatlichen Abschluss.
Fachoberschule
An der Fachoberschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist es, sie auf ein Fachhochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung vorzubereiten. Zugangsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung. Die Fachoberschule umfasst grundsätzlich die Jahrgangsstufen 11 und 12, wobei Schülerinnen und Schüler, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder drei Jahre in ihrem Beruf arbeiten, sofort in die Jahrgangsstufe 12 aufgenommen werden können. In Mecklenburg-Vorpommern werden zurzeit ausschließlich Fachoberschul-Bildungsgänge angeboten, die nur die Jahrgangsstufe 12 umfassen. Ziel der Fachoberschule ist der Erwerb der Fachhochschulreife.
Fachgymnasium
Am Fachgymnasium dauert die Ausbildung drei Jahre. Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte Allgemeinbildung und eine berufsbezogene Bildung. Voraussetzung ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung. Das Fachgymnasium schließt mit dem Abitur ab. Die Ausbildung orientiert sich an den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer anspruchsvollen Berufsausbildung. Die Schülerinnen und Schüler können hier aber auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.