Inklusion in der Schule

Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen.

Grundschule und EinschulungOrientierungsstufe und weiterführende SchuleChancengerechtes LernenInklusion

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürf­nissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.

Inklusionsstrategie Schritt für Schritt umsetzen

Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Das geänderte Schulgesetz sieht vor, den Zeitraum für das Etablieren inklusiver Bildungsangebote um weitere drei Jahre bis 31. Juli 2030 zu verlängern. Davon haben vor allem die Kommunen als Träger der Schulen etwas, da sie mehr Zeit für bauliche Vorhaben erhalten. Im Land soll es auch weiterhin ein Netzt von Förderschulen und flächendeckend Förderangebote durch eigenständige Lerngruppen geben.

Sonderpädagogische Förderung

Inklusion in der Schule kann funktionieren

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 auf den Weg gemacht, Inklusion alltäglich werden zu lassen. Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Inklusion in der Schule funktionieren kann. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) hat ge­zeigt: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen mehr und Kinder ohne Förderbedarf lernen nicht weniger. Lehrerinnen, Lehrer und Eltern, die Fragen zur Umsetzung der Inklusion und zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben, können sich an die Servicestelle Inklusion im jeweiligen Schulamtsbereich wenden.

Staatliches Schulamt Greifswald

Staatliches Schulamt Greifswald
M.-A.-Nexö-Platz 1
R 3.022
17489 Greifswald

Katrin Schulze
Tel.: 0385-588-782-69
Mobil: 0172-9698679
E-Mail: k.schulze@schulamt-hgw.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Neubrandenburg

Servicestelle Inklusion
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Janina Appel
Tel.: 0385 588 783 05
Mobil: 0176 321 337 22
E-Mail: j.appel_01@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Rostock

Servicestelle Inklusion
Doberaner Str.47 - R.303
18057 Rostock 

Annette Gottwald
Tel.: 0385 588 784 98
mobil: 0174 406 286 3
Fax: 0385 588 784 50
E-Mail: a.gottwald@schulamt-hro.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Schwerin

Servicestelle Inklusion
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Raum 255

Verena Tomuschat
Tel.: 0385 588 78197
Mobil: 0172 197 17 45
E-Mail: V.Tomuschat@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de

Zuständigkeit

Abt. 4 Ref. 430 Inklusion, Grundschulen, Förderschulen

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74c, 19055, Schwerin, DE
Referatsleiterin

Miriam Haferkamp