Inklusion in der Schule
Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um.
Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.
Inklusionsstrategie neu ausgerichtet
Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Die Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner haben sich auf eine Neuausrichtung der Inklusionsstrategie verständigt.
Das geänderte Schulgesetz sieht vor, die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden. Entgegen der bisherigen Planung, schafft das Land die Möglichkeit für eine organisatorische Verbindung mit anderen Schularten. Die Entwicklung von Schulzentren wird unterstützt.
Wesentlich ist hierbei die Garantie, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Sie werden nicht in andere Klassen integriert. Eltern können weiterhin entscheiden, ob ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen.

Zeitstrahl über die Einführung eines inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuljahr 2027/2028. Neu ist: Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sollen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten verbunden werden. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen. Eine Aktualisierung der Grafik folgt.
Sonderpädagogische Förderung
Schule hat die wichtige Aufgabe, Wissen zu vermitteln, aber auch Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln und dies nach vorgegebenen Rahmenplänen. Alle Kinder sind kleine und große Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es viele Unterstützungssysteme.
Schülerinnen und Schüler, die in einer inklusiven Lerngruppe gefördert werden, gehören zu einer Grundschulklasse oder einer Klasse der weiterführenden allgemein bildenden Schule. Die inklusiven Lerngruppen werden im ganzen Land für Schülerinnen und Schüler mit starken Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Verhalten oder Lernen gebildet. Die gezielte Förderung in den Lerngruppen wird von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen übernommen.
Zwischen den Regelklassen und den inklusiven Lerngruppen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche wechseln auf Grundlage der individuellen Förderplanung aus ihrer Schulklasse in die jeweilige inklusive Lerngruppe. Regelschullehrkräfte sowie Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen tauschen sich regelmäßig aus und unterstützen sich gegenseitig.
Lerngruppe Sprache an ausgewählten Grundschulen
In der Lerngruppe Sprache werden Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache an ausgewählten Grundschulen beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Diese kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen.
Lerngruppe Verhalten: Familienklassenzimmer
In der Lerngruppe Verhalten (hier: Familienklassenzimmer) lernen Kinder im Grundschulalter mit und ohne Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (Verhalten) an einem Tag in der Woche gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten. Das Familienklassenzimmer kann die Schule selbstständig einrichten.
Woher stammt die Idee?
Die Klinikschule Stralsund hat das erste Familienklassenzimmer in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Das Konzept basiert auf dem Ansatz von Eia Asen. Der gebürtige Berliner arbeitet seit 40 Jahren als Arzt, Psychiater und Psychotherapeut in London. Mit seiner Idee, Eltern und Kinder gemeinsam zur Schule zu schicken, erzielt er hohe Erfolgsquoten. Eltern lernen, wie ihre Kinder am besten lernen und welche Unterstützungsmöglichkeiten wirksam sind. Kinder lernen gemeinsam mit ihren Eltern zu lernen und zu reflektieren.
Lerngruppe Verhalten: Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen
In der Lerngruppe Verhalten (hier: Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen) werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an ausgewählten Grundschulen beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Diese kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen. Eine spätere Aufnahme in die Lerngruppe Verhalten ist selbstverständlich möglich. Die Umschulung an die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin eine intensive Förderung notwendig ist.
Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen
Die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind ein kooperatives Erziehungs- und Bildungsangebot gemäß Schulgesetz M-V § 59a. In der inklusiven Lerngruppe werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Die Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen richtete sich bisher an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7. Es soll schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 erweitert werden.
Lerngruppe Lernen ab Jahrgangsstufe 3
In der Lerngruppe Lernen werden Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an ausgewählten Grundschulen ab der Jahrgangsstufe 3 beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich.
Lerngruppe Lernen ab Jahrgangsstufe 5
Auch im weiterführenden Bereich werden Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen individuell in der Lerngruppe Lernen gefördert. Ab Jahrgangsstufe 5 wird diese Förderung an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen angeboten. Die Jugendlichen können die Lerngruppe bis zur Jahrgangsstufe 9 besuchen. Die Teilnahme ist auch hier nur nach einer Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie möglich.
Diagnoseförderlerngruppen bei Entwicklungsverzögerungen
In der Diagnoseförderlerngruppe (DFLG) werden Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Entwicklungsverzögerungen beschult. Für die Aufnahme ist es notwendig, den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie einzubeziehen. Diese kann bereits vor Schuleintritt erfolgen. Eine Umschulung an die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin eine sehr intensive Förderung der Schülerinnen und Schüler notwendig sein sollte.
Parallel zu den neu eingerichteten Lerngruppen bleibt in Mecklenburg-Vorpommern ein Netz an Förderschulen bestehen. Weiterhin wird es die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und für den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler geben.

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sollen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten verbunden werden. Entgegen der bisherigen Planung, sollen sie mit anderen Schularten organisatorisch verbunden werden. Die Entwicklung von Schulzentren wird unterstützt.
Wesentlich ist hierbei die Garantie, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Sie werden nicht in andere Klassen integriert. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten. Eltern können weiterhin entscheiden, ob ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen sollen künftig ab der Jahrgangsstufe 3 (nach der Flexiblen Schuleingangsphase) in Lerngruppen oder im gemeinsamen Unterricht beschult werden. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich.
Wohnortnahe Beschulung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen die Möglichkeit erhalten, in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule zu gehen.
Allgemein bildende Schulen werden in den kommenden Jahren an ausgewählten Standorten als Schulen mit spezifischer Kompetenz so umgestaltet, dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in diesem Bereich ebenfalls dort ohne Beeinträchtigung die Schule besuchen können. So werden beispielsweise Akustikdecken eingezogen, um einen besseren Schallschutz zu installieren. Bodenleitsysteme sollen den Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen den Schulalltag erleichtern. Fahrstühle werden dort angebaut, wo sie bis jetzt noch fehlen.
Die bereits bestehenden überregionalen Förderzentren in Neukloster, Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin für die einzelnen Förderschwerpunkte Hören oder Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung bleiben erhalten und stehen den Schulen mit spezifischer Kompetenz zur Seite.
Inklusion in der Schule kann funktionieren
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 auf den Weg gemacht, Inklusion alltäglich werden zu lassen. Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Inklusion in der Schule funktionieren kann. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) hat gezeigt: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen mehr und Kinder ohne Förderbedarf lernen nicht weniger.
Lehrerinnen, Lehrer und Eltern, die Fragen zur Umsetzung der Inklusion und zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben, können sich an die Servicestelle Inklusion im jeweiligen Schulamtsbereich wenden.
Staatliches Schulamt Greifswald
Servicestelle Inklusion
M.-A.-Nexö-Platz 1
R 3.022
17489 Greifswald
Katrin Schulze
Tel.: 0385-588-782-69
Mobil: 0172-9698679
E-Mail: k.schulze@schulamt-hgw.bm.mv-regierung.de
Staatliches Schulamt Neubrandenburg
Servicestelle Inklusion
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Janina Appel
Tel.: 0385 588 783 05
Mobil: 0176 321 337 22
E-Mail: j.appel_01@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de
Staatliches Schulamt Rostock
Servicestelle Inklusion
Doberaner Str.47 - R.303
18057 Rostock
Annette Gottwald
Tel.: 0385 588 784 98
mobil: 0174 406 286 3
Fax: 0385 588 784 50
E-Mail: a.gottwald@schulamt-hro.bm.mv-regierung.de
Staatliches Schulamt Schwerin
Servicestelle Inklusion
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Raum 255
Verena Tomuschat
Tel.: 0385 588 78197
Mobil: 0172 197 17 45
E-Mail: V.Tomuschat@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de