Meister-Extra
Das Meister-Extra stellt die finanzielle Anerkennung einer Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.

In Mecklenburg-Vorpommern können erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra wird das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. Das Meister-Extra stellt die finanzielle Anerkennung einer Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.
Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie in Höhe von 2.000 Euro. Mit dem Meister-Extra werden Einsatz und Leistung der Absolventen einer Meisterausbildung gewürdigt. Zusätzlich können Absolventen und Absolventinnen eines Jahres eine Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten, wenn sie als Beste ihres Gewerkes hervorgegangen sind.
Wer wird gefördert?
Alle Meisterinnen und Meister, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Nicht berücksichtigt werden Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses nach bestandener Meisterprüfung (Ausschlussfrist) vollständig an die zuständige Kammer per Post oder Mail gestellt werden.