Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Paarhufer und andere Klauentiere befällt und sich schnell ausbreiten kann. Schon bei Verdacht ist sie anzeigepflichtig; umfangreiche Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen sollen eine Ausbreitung verhindern.

Tierhaltung und TiergesundheitLandwirtschaft und Ernährung

Fast 37 Jahre nach dem letzten Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland im Jahr 1988 wurde am 10. Januar 2025 die MKS, Serotyp O, bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch Oderland (Brandenburg) festgestellt.

Die Behörden haben Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Hierzu gehört u. a. die Tötung der empfänglichen Tiere im Ausbruchsbestand sowie die Einrichtung einer Sperrzone. Die epidemiologischen Untersuchungen zur Aufklärung des Seuchenursprungs und zur Ermittlung möglicher Kontaktbetriebe werden durch die zuständigen Behörden mit Unterstützung durch Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) derzeit durchgeführt. Zur Einschleppungsursache liegen bisher noch keine Erkenntnisse vor.

Aufgrund des Ausbruchs der MKS hat Deutschland den WOAH-Status „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ am 10.01.2025 verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen, hier insbesondere der Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, einhergeht. MV ist derzeit nicht von Sperrzonen betroffen, so dass Verbringungen innerhalb DE und Europas möglich sind.

Unabhängig vom Eintragsweg der MKS nach Deutschland ist es von größter Wichtigkeit, eine potentielle Ein- und Verschleppung so schnell wie möglich zu erkennen, um die Ausbreitung dieser hochkontagiösen Tierseuche zu verhindern bzw. aufzuhalten. Bei unklaren klinischen Befunden (Fieber, Schleimhautveränderungen, Lahmheit, erhöhte Jungtiersterblichkeit) bei Wiederkäuern und Schweinen sollte daher auch die MKS als mögliche Differentialdiagnose mit abgeklärt werden.

Seuchengeschehen

Tagesaktuelle Fallzahlen in Deutschland können im frei zugänglichen Tierseuchennachrichtensystem TSIS abgerufen werden. Informationen zum weltweiten Tierseuchengeschehen finden sich bspw. in der jeweils letzten Ausgabe des monatlich erscheinenden Radar Bulletin des FLI sowie den quartalsweise veröffentlichen Berichten zur MKS der FAO.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Maßnahmen bei Ausbruch der MKS

Bei der MKS handelt es sich um eine Tierseuche der Kategorie A+D+E, die nach nationalem Recht der Anzeigepflicht unterliegt. Allein der Verdacht auf MKS muss sofort dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden.

Schon bei amtlichem Verdacht auf den Ausbruch der MKS sind gemäß EU- Tiergesundheitsrecht umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen. Über die zuständigen Behörden erfolgen daher u. a. die Untersuchung des gesamten Bestandes und die Entnahme von Proben von den betroffenen Tieren. Sollte sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben bestätigen, werden alle empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebes tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Bei Bestätigung des Ausbruchs der MKS werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Diese umfassen mindestens eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km um den betroffenen Betrieb. Für die Betriebe in dieser Sperrzone gilt ein grundsätzliches Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse. Eine Möglichkeit der Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen besteht auf der Grundlage behördlich genehmigter Ausnahmen weiterhin.

Kann gegen MKS geimpft werden?

Eine Impfung gegen die MKS ist im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räumt unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat.

Was bedeutet das für Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?

Innerhalb Deutschlands und der EU sind Transporte zwischen den freien Gebieten und somit außerhalb der Sperrzonen weiterhin möglich. Durch den Verlust des MKS- Freiheitsstatus nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Das bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten aktuell kaum mehr möglich ist.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer auf Grund des MKS-Ausbruchs umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden. Somit ist ein Ausbruch dieser Tierseuche nicht nur mit Leiden für die Tiere, sondern auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Tierhalter und die gesamte Wertschöpfungskette verbunden. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden?

Die MKS gehört wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Durch die Zunahme des globalen Handels- und Reiseverkehrs in von MKS betroffene Länder besteht ständig die Gefahr einer Wiedereinschleppung und rasanten Ausbreitung der MKS in Europa. Der internationale Handel mit Tieren und tierischen Produkten wird streng überwacht, aber die illegale Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Reiseverkehr entzieht sich weitgehend der behördlichen Kontrolle.

  • Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch, Rohmilchprodukte oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland.
  • Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
  • Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie den Personen- und Fahrzeugverkehr auf das notwendige Mindestmaß beschränken. Betriebsfremde Personen sollten nur in betriebseigener Schutzkleidung den
    Stall betreten.
  • Sollten Tierhaltungen in MKS betroffenen Ländern besucht worden sein, reinigen und desinfizieren Sie unbedingt die Schuhe und Kleidung. Außerdem sollte für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten vermieden werden.
  • Informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS Ihren Tierarzt, denn: Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!

Rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

EU-Ebene

  • Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 084 vom 31.3.2016, S. 1)
  • Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17.12.2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
  • Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17.12.2019 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen

Bundesebene

Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter

Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie Landeshauptstadt Schwerin

Dienststelle:

03871-722 3901

Bereitschaftsdienst:

0385-5000 0 (über die Leitstelle Westmecklenburg)

Landkreis Rostock-Land

Dienststelle:

03843-75539 000 / 03843-75539 120

Bereitschaftsdienst:

0172-3130264

Hansestadt Rostock

Dienststelle:

0381-381-8601

Bereitschaftsdienst:

0381-3813711 (über die Leitstelle der Feuerwehr)

Landkreis Nordwestmecklenburg

Dienststelle:

03841-3040 3901

Bereitschaftsdienst:

0385-5000 0 (über die Leitstelle Westmecklenburg)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Dienststelle:

0395-57087 3182

Bereitschaftsdienst:

0395-57087 8000 (über die Leitstelle)

Landkreis Vorpommern-Rügen

Dienststelle:

03831-357 2441

Bereitschaftsdienst:

03831-357 2266 (über die Leitstelle)

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Dienststelle:

03834-8760 3801

Bereitschaftsdienst:

03834-77 78 79 (über die Integrierte Leitstelle)

Kontaktdaten des LM

Bei Fachfragen, die an das LM gerichtet sind, wenden Sie sich bitte an krisenzentrum@lm.mv-regierung.de.

 

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