Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug in Mecklenburg-Vorpommern betreut psychisch erkrankte oder suchtkranke Straftäter in drei forensischen Kliniken. Ziel: öffentliche Sicherheit und gleichzeitig therapeutische Behandlung mit Blick auf eine mögliche Rückkehr in ein straffreies Leben.

ResozialisierungSicherheit

Die Abteilung 2 des für Justizministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem für Gesundheit zuständigen Ministerium zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter und Täterinnen - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.

Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:

  • Ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung.
  • Die Heilung des Patienten durch zielgerichtete und individuell ausgerichtete Therapie.

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