Immaterielles Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe bedeutet lebendige Traditionen, Bräuche und Wissen, die weitergegeben werden und das kulturelle Leben nachhaltig prägen.

Mecklenburg-Vorpommern ist reich an lebendigen, kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen. Einige davon sind in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) aufgenommen worden. Zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO zählen regional verankerte Bräuche, Rituale, Feste, Lieder, Musiktraditionen, Theater und Tänze, Praktiken, verankertes Wissen im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken und Handwerkstraditionen. Die entsprechende UNESCO-Konvention ist am 9. Juli 2013 in Deutschland in Kraft getreten.
Anerkennungsverfahren für Immaterielles Kulturerbe
In einem dreijährigen Zyklus darf jedes Bundesland bis zu vier Vorschläge einreichen. Die für Kultur zuständigen Landesministerien treffen unter Beteiligung von ausgewählten Fachleuten aus den Bewerbungen eine Vorauswahl und übermitteln ihre Vorschläge an die Kulturministerkonferenz. Die Vorschläge der Länder werden dann von einem Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission begutachtet. Die Kulturministerkonferenz und der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung entscheiden dann, welche Vorschläge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes übernommen werden.
Der Arbeitskreis Immaterielles Kulturerbe des Heimatverbandes und des Museumsverbandes in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und berät potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller.
Landestraditionen im bundesweiten Verzeichnis
Das bundesweite Verzeichnis ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Mecklenburg-Vorpommern war gleich beim ersten Bewerbungsverfahren erfolgreich. Im Dezember 2014 wurden das Reetdachdecker-Handwerk und das Malchower Volksfest in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Viele andere Bräuche und Traditionen folgten in den Jahren darauf. Außerdem waren Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern an Gemeinschaftsanträgen beteiligt, die ebenfalls Erfolg hatten.
Nach dem vierten Bewerbungszyklus wurde 2021 "Die Vielfalt des Sagenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern" in das bundesweite Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Zuletzt wurde 2026 die "Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns" in das Bundesweite Verzeichnis
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist Voraussetzung für eine mögliche spätere Eintragung in die repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Zum Beispiel wurden das Genossenschaftswesen, das auch in der Fischerei sehr ausgeprägt ist, 2016 und das Hebammenwesen 2023 in die internationale UNESCO-Liste eingetragen.
Publikationen: Tradition und Brauchtum erleben
Vom Malchower Volksfest bis zum Spiel auf der diatonischen Handharmonika: Die Broschüre „Immaterielles Kulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern“ gibt einen Überblick, welche Traditionen und Brauchtümer in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen worden sind. Die Broschüre wurde auf Initiative des Arbeitskreises IKE mit Unterstützung der Ehrenamtsstiftung MV erstellt.
Außerdem gibt der Flyer "Kultur und Heimat" einen aktualisierten, niedrigschwelligen Überblick.