Bürgerfonds Kultur

Der Bürgerfonds wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt, um gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen, die nicht durch bereits bestehende Programme abgedeckt sind.

KulturförderungEhrenamt und EngagementLandesförderungen

Der Bürgerfonds hat vier Säulen, von denen eine die Säule „Kulturprojekte“ ist.

Die Zuwendungen werden auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V ausgereicht. Abweichungen und Besonderheiten des Bürgerfonds sind in den „Fördergrundsätzen Bürgerfonds“ geregelt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein Projekt handelt, das die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhält und stärkt.

Gefördert werden zeitlich abgegrenzte Vorhaben. Es erfolgen hingegen keine Dauerförderungen, keine Kompensation öffentlicher Förderungen und keine Förderung von Vorhaben, die auf eine Anschlussförderung hinauslaufen. Gefördert werden nur gemeinnützige Träger ohne wirtschaftliche Interessen oder Gewinnerzielungsabsicht.

Antragstellung

Anträge können fortlaufend, möglichst früh, jeweils zu Beginn eines Quartals gestellt werden. Förderwürdige Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Datum des Eingangs bei der Bewilligungsbehörde unterstützt. Dort finden Sie das Antragsformular „Bürgerfonds“ und alle Informationen: Landesförderinstitut M-V

Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Es setzt die fachlich getroffenen Förderentscheidungen des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten verfahrensmäßig um, das heißt erlässt nach zuwendungsrechtlicher Prüfung die Bescheide, reicht die Mittel aus und prüft die Verwendungsnachweise.

Das ausgefüllte Antragsformular (Textform ist insoweit ausreichend) kann dort per E-Mail oder postalisch eingereicht werden an:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich in der Form eines Sachberichts ohne weitere Bestandteile zugelassen.


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