Aufgaben und Organisation
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist zuständig für alle Verfassungs- und spezielle Rechtsfragen, den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz und das Justizprüfungswesen.

Weitere Aufgaben des Ministeriums sind Gleichstellung, Verbraucherschutz, Normprüfung, die Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Bereich des SED-Unrechts sowie die Stiftungsaufsicht. Das Ministerium ist zudem an Gesetzesvorhaben im Land und im Bund beteiligt. Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung ist im Ministerium eingebunden.
Der Geschäftsbereich des Ministeriums erstreckt sich über die Amts- und Landgerichte, das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen bis hin zu den Sozialen Dienste der Justiz.
Dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes. Es gibt jedoch Grenzen. Wegen der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit und der sachlichen Unabhängigkeit in der Rechtspflege kann das Ministerium den Gerichten keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg überprüft werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns Rechtsberatungen nicht möglich sind. Dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist es grundsätzlich verwehrt, Rechtsauskünfte oder rechtliche Ratschläge zu erteilen. Die Rechtsberatung ist vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren vorbehalten.
Auskunft erteilen die Rechtsanwalts- und Notarkammern. Bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin (Tel. 0385-5119600) können die Dienste eines "Anwaltssuchservices" in Anspruch genommen werden. Alle wichtigen Informationen zur Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Internet mit allen Anschriften vor Ort.
Eine Äußerung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu Rechtsfragen in Einzelfällen könnte zudem den unzutreffenden Eindruck erwecken, es wolle auf die Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte Einfluss nehmen.
Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung
Die Allgemeine Abteilung nimmt die Querschnittsaufgaben des Geschäftsbereichs wahr.
Hierzu gehören insbesondere die Aufgabenbereiche Personalplanung, Koordinierung und Einsatz, Haushalts-/Kassen- und Rechnungswesen, Organisation und IT- Angelegenheiten und Digitalisierung, Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Justiz. Die Allgemeine Abteilung ist ferner zuständig für das Berufsrecht und die Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare.
Abteilung 2 - Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen
Die Abteilung 2 ist für den Justizvollzug, die ambulante Straffälligenarbeit und die Sicherheit im Maßregelvollzug verantwortlich. In dieser Abteilung werden auch Gnadenentscheidungen getroffen, soweit sich die Ministerpräsidentin die Entscheidungen nicht selbst vorbehalten hat.
Im Bereich des Justizvollzuges sind rund 840 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den Sozialen Diensten der Justiz rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Die Abteilung 2 übt die Dienst- und Fachaufsicht über die genannten Bereiche aus. Sie entwickelt Konzepte zur Zukunft des Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz unter Berücksichtigung der sichereren Unterbringung und einer zielgerichteten Behandlung der Gefangenen. Sie ist weiter zuständig für die Organisation, die Personalzuweisung, die Aus- und Fortbildung des Personals sowie für einen effektiven Ressourceneinsatz.
Abteilung 3 - Verfassung, Recht, Verbraucherschutz, Normprüfung und Stiftungswesen
Die Abteilung 3 ist zuständig für Verfassungs- und spezielle Rechtsfragen sowie über die Staatsanwaltschaften des Landes. Fragen des Verbraucherschutzes und die Stiftungsaufsicht gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Normprüfung sowie die Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Bereich des SED-Unrechts.