Tierschutzbeirat

Seit 1991 berät der Tierschutzbeirat in tierschutzrelevanten Fragen, besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern verschiedener Verbände und Organisationen und trifft sich regelmäßig, um Konzepte weiterzuentwickeln und den aktuellen Stand der Umsetzung zu begleiten.

Tierhaltung und Tiergesundheit

Seit 1991 berät ein Tierschutzbeirat den Minister in Fragen, die den Tierschutz betreffen.

Um den sich beständig wandelnden fachlichen Anforderungen nachkommen zu können und gesellschaftliche Entwicklungen aufzunehmen, wurde das Gremium nun neu strukturiert. Dazu wurden eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bildung eines Tierschutzbeirats erlassen und eine neue Geschäftsordnung beschlossen, aus denen sich u. a. Änderungen in der Ausrichtung und der Zusammensetzung des Gremiums und deutlich flexiblere Abläufe ergeben.
Dr. Till Backhaus
Minister

Der neue Tierschutzbeirat, der sich am 1. Juli 2025 für die folgenden fünf Jahre konstituierte, ist damit nun wie folgt zusammengesetzt:

Prof. Dr. Lisa Bachmann - Hochschule Neubrandenburg, Lehrstuhl für Tiergesundheitsmanagement

Dr. Sandra Düpjan - Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)                            Dummerstorf

Dr. Yvonne Knauf - Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)

Dr. Christoph Langner - Zoo Stralsund

Jennifer Löbel-Lewke - Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Angelika Streubel - Rostocker Tierschutzverein e.V. - Tierheim Rostock - Schlage

Die Mitglieder nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.

 

Zum Vorsitz wurde Frau Löbel-Lewke gewählt, zur Stellvertretung Frau Dr. Sandra Düpjan. Der Tierschutzbeirat wählte zudem Frau Prof. Dr. Bachmann als verantwortliche Person für die inhaltliche Pflege der Internetpräsentation auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Die Geschäftsstelle wird durch das für Tierschutz zuständige Referat im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geführt und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben rund um die Sitzungen.

Die konstituierende Sitzung am 1. Juli wurde für einen ersten fachlichen Austausch genutzt, mögliche Bearbeitungsfelder wurden diskutiert, darunter Themen wie tierschutzrechtliche Handlungsoptionen beim Umgang mit bestimmten Tierarten, die in den Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten fallen, die Umsetzung der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene erklärten Einführung eines „Tierschutz-TÜVs“ (Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme), tierschutzfachliche Konsequenzen aus der Änderung des Schutzstatus‘ des Wolfes oder auch die fachlich sinnvolle Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeich­nungsgesetzes.

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