Staatliche und kirchliche Prüfungen

Studiengänge wie Medizin, Pharmazie, Jura und Lehramt enden mit Staatsexamen. Wer besteht, erhält den Berufszugang. Kirchliche Prüfungen gelten für die Theologie.

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Staatliche Prüfungen

Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft landeseinheitlich durch staatliche Verordnung geregelt. Letzteres gilt auch für die staatlichen Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen.

Das Staatsexamen wird von einem Staatlichen Prüfungsamt abgenommen. Für ein bestandenes Staatsexamen wird allerdings kein Abschlussgrad verliehen. Verbunden mit dieser Prüfung ist die Zulassung zu bestimmten, der Aufsicht des Staates unterstellten Berufen (medizinischer Bereich) oder die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die überwiegend in der Verantwortung des Staates angesiedelten Berufe (Juristen, Lehrer).

Inhaltliche und organisatorische Vorgaben für das Studium gehen dabei unterschiedlich weit. Während im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehrerprüfungsverordnung M-V der Rahmen vorgegeben wird, werden in den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie die Anforderungen bis in die Einzelheit des für einzelne Kurse nachzuweisenden Studienumfangs geregelt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden folgende Studiengänge, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, angeboten:

  • Medizin,
  • Zahnmedizin,
  • Pharmazie,
  • Rechtswissenschaft,
  • Lehramtsstudiengänge

Kirchliche Prüfungen

Das Studium der Evangelischen Theologie an der Universität Greifswald kann mit dem Ersten Theologischen Examen an Stelle des Diploms abgeschlossen werden. An der Universität Rostock ist bereits der neue Abschlussgrad „Magister Theologiae“ eingeführt.