Staatliche Einrichtungen für den Tierschutz
Spezielle Einrichtungen sorgen für tierschutzgerechte Unterbringung, Betreuung und Kontrolle von Tieren. Sie unterstützen die Umsetzung rechtlicher Vorgaben und leisten einen wichtigen Beitrag zum praktischen Schutz von Tieren.
Die Durchführung des Tierschutzrechtes regeln in Deutschland die Bundesländer selbst.
Das Tierschutzzuständigkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 20. September 2000 überträgt die Aufgaben zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnungen hauptsächlich den Kreisordnungsbehörden mit ihren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.
Die oberste Landesbehörde für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin.
Tierschutzbehörden und ihre Zuständigkeiten:
- Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
- Überwachung
- Kontrolle/Mängelfeststellung
- Verfolgung/Weitergabe an Staatsanwaltschaft bei Strafverdachtsfällen
- Städte und Gemeinden nach dem Fund-, Sicherheits- und Ordnungsrecht:
- Abwendung von Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, streunenden bzw. herrenlosen Tieren bei Gefährdung öffentlicher Ordnung und Sicherheit
- Staatsanwaltschaften
- Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
- Ermittlung zu Verdachtsfällen
- Verfolgung von Straftaten
- Polizei
- Entgegennahme von Anzeigen bei Verdacht von Straftaten
- Ermittlungen im Auftrage der Staatsanwaltschaften