Öffentliches Auftragswesen

Die öffentliche Hand vergibt jedes Jahr Aufträge in Milliardenhöhe. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Vergabestellen haben bei der Auftragsvergabe ein umfängliches Regelwerk zu beachten.

Staatliche Bauprojekte und Liegenschaften

Das dient dem sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern, zu dem die öffentlichen Auftraggeber im Interesse aller Steuerzahler verpflichtet sind.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Auftragswesen und zum geltenden Vergaberecht finden Sie auf den Internetseiten des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Den Zugang zum Öffentlichen Auftragswesen in der EU erhalten Sie Informationen zu Regeln, Leitlinien und Veröffentlichungsmedien (TED). Dort finden Sie auch die aktuellen Schwellenwerte für die Anwendung von EU-Vorschriften.

Vergabestellen in Mecklenburg-Vorpommern haben spezifische landesrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Weitere detailierte Informationen finden Sie in den nachstehenden Rubriken:

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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