Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit

Im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit sind die Bewährungshilfe, die Führungsaufsichtsstelle und die forensiche Ambulanz zu finden.

Resozialisierung

Wichtige Schritte zur Optimierung der Straffälligenarbeit umgesetzt: InStar – FoKuS – Landesamt

Das Rückfallrisiko minimieren und dem Schutzinteresse der Bevölkerung gerecht werden und damit weitere Opfer von Straftaten verhindern, das war und ist die justizpolitische Zielstellung. Das Konzept zur Integralen Straffälligenarbeit (InStar) – 2008 - , das FoKuS-Konzept – 2010 - und die seit dem 1. April 2011 erfolgte Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) sind logisch aufeinander folgende Maßnahmen, die genau diesem Ziel dienen.

Mecklenburg-Vorpommern baut mit der Umsetzung dieser drei Schritte seinen Spitzenstellung in der kriminalpolitischen Reformdebatte weiter aus. Der Umgang mit straffällig gewordenen Mitmenschen stellt ein besonders herausforderndes und sensibles Feld staatlichen Handelns dar. Alle Schritte der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sind an dem Ziel, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern und die Bevölkerung vor Wiederholungstaten zu schützen, ausgerichtet. Die Organisationen wurden verschlankt, die Abläufe effizienter, die fachliche Arbeit verbessert. Alle diese Maßnahmen sind präventiv. Sie sollen weitere Straftaten verhindern bzw. reduzieren. Aber: All dies wird und kann keine absolute Sicherheit vor Wiederholungstaten bieten. Rückfälle werden aber weniger wahrscheinlich.

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