Kommunale Investitionsförderung
Das Ministerium für Inneres und Bau fördert eine leistungsfähige Infrastruktur der Kommunen. Dabei sollen örtliche und regionale Wachstumspotenziale gezielt gestärkt werden.

Der Ansatz an Förderinstrumenten ist breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können. Der entscheidende Vorzug der ausschließlichen kommunalen Finanzhilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu allen anderen Förderrichtlinien der EU, des Bundes und anderen Ressorts der Landesregierung.
Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen
Hinweis zum Herunterladen des PDF-Antragsformulars:
Bitte den Download-Link mit der rechten Maustaste ansteuern und ''Ziel speichern unter'' auswählen, um die PDF-Datei an den gewünschten Ablageort zu speichern. Eine Bearbeitung des Antragsformulars kann ausschließlich mit einen Windows-PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
Informationen zur Behandlung von SBZ-Anträgen für das Auswahlverfahren 2027
- Informationsschreiben vom 06.07.2026 zur Behandlung von SBZ-Anträgen für das Auswahlverfahren 2027(PDF 87,44 KB)
- Anlage 1 Erläuterungen zur Berücksichtigung der Haushaltslage der antragstellenden Kommunen(PDF 50,94 KB)
- Anlage 2 Auswahlkriterien für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen(PDF 30,29 KB)
M-V-Plan 2035 – Umsetzung von Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur 2026-2037, Förderung von Feuerwehrgerätehäusern mit mindestens 3 Stellplätzen sowie von Feuerwehrinfrastruktur in kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern
- Förderung von Feuerwehrgerätehäusern mit mindestens 3 Stellplätzen sowie von Feuerwehrinfrastruktur in kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern(PDF 126,27 KB)
- Anlage 1: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Bundesgesetzblatt)(PDF 832,82 KB)
- Anlage 2: Checkliste 2026 zur Ergänzung des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung für große Feuerwehrgerätehäuser mit mindestens drei Stellplätzen sowie für Feuerwehrinfrastruktur in kreisfreien Städten (Große Feuerwehrgerätehäuser-Programm - GFP)(PDF 174,30 KB)