Klimaschutz-Förderung

Die Klimaschutz-Förderrichtlinien für Unternehmen und Kommunen sind zentrale Instrumente der investiven Klimaschutz-Förderung. So werden Projekte gefördert, die Treibhausgase einsparen und zum Klimaschutz beitragen. 

Klimaschutz und KlimaanpassungLandesförderungen

Das Land gewährt Zuwendungen für die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent durch Steigerung der Energieeffizienz, Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. So stärkt es den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern und treibt ihn voran.

Das Land hat bereits über 1.000 Projekte, insbesondere mit Hilfe der EFRE-Strukturfondsmittel, finanziell unterstützt. Zu den aktuellen Förderschwerpunkten zählen unter anderem Energieeffizienzprojekte, wie Abwärme und Kältenutzung, LED-Beleuchtungen, Strom-, Wärme- und Kältespeicher sowie intelligente und smarte Gebäudetechnik, die über die Mindeststandards hinausgehen. Zusätzlich können Zuwendungen für Gründächer und Grünfassaden gewährt werden. Quartierslösungen, intelligente Energienetze und grüne Gewerbegebiete sind als Teil intelligenter Energiesysteme auch in Kombination mit erneuerbaren Energien und deren Speicherung zuwendungsfähig. Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen, um diese Maßnahmen vorzubereiten, können ebenfalls gefördert werden.

Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände können Anträge im Landesförderinstitut stellen (siehe unten). Die Fördersätze liegen zwischen 25 und 70 Prozent. 

Auch Informationsvermittlungsprojekte werden aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds gefördert: Dazu gehören Maßnahmen zum Aufbau von Informationsstrukturen, Potentialermittlungen, Beratungsstrukturen sowie Veranstaltungsorganisationen und Wettbewerbe. Sie müssen einen Bezug zum Klimaschutz haben und dem verbesserten Zugang zu Informationen dienen: z.B. über Treibhausgas-Emissionen sowie deren Reduzierung durch erneuerbare Energien und über Energieeffizienz.

Zuwendungsempfänger sind Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände und Stiftungen, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge können ebenfalls beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden:

Kontakt

Referat Klimaschutz, Energieeffizienz, Klimaanpassung

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dreescher Markt 2, 19061, Schwerin, DE

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