Kitamitwirkung
Für eine optimale Entwicklung der Kinder ist es förderlich, wenn Eltern mit den Erzieherinnen und Erziehern in der Kita oder den Kindertagespflegepersonen gut zusammenarbeiten und sich austauschen.

Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen und Experten für ihr Kind. Gemeinsame Projekte und der offene Austausch über Wünsche und Bedürfnisse in der Zusammenarbeit verbinden und stärken die Beziehung zwischen Eltern und Fachkräften. Beide Seiten können ihre Fähigkeiten einbringen und damit den Lebensraum „Kindertageseinrichtung“ und der Kindertagespflegestelle positiv gestalten. Das gilt auch für die Mitwirkung im Elternrat, Kreis- oder Stadtelternrat und im Landeselternrat.
Kreis- und Stadtelternräte bilden den Kita-Landeselternrat
Der Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern befasst sich mit Angelegenheiten der Kindertagesförderung von landesweiter Bedeutung und wird vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung informiert und angehört. Seine Tätigkeit stärkt die Elternperspektive in der Kindertagesförderung landesweit sowie auf Kreis- und Stadtebene. Die Erziehungs- und Elternpartnerschaft werden so weiter vorangebracht. Die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtelternräte bilden den Landeselternrat, wie es im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vorgeschrieben ist.
Auch Kinder haben eine Stimme
Kinder sollen ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung mitwirken. Dieses Recht sieht das Kindertagesförderungsgesetz ausdrücklich vor. Die Kinder werden vom Träger, von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem zuständigen Personal, das für die pädagogische Arbeit in den Gruppen zuständig ist, altersgemäß beteiligt. Gleiches gilt auch für die Kindertagespflege. Kinder lernen dadurch früh und auf für sie selbstverständliche Weise, wie sich Partizipation und Demokratie im Alltag und im gesellschaftlichen Leben wiederfinden.