Individuelle Förderung
Alle Kinder, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, erhalten eine individuelle Förderung. Diese orientiert sich an den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand der Kinder sowie an den Bedürfnissen der Eltern.

Portfolioarbeit bildet Rahmen für Entwicklungsdokumentation
Die individuelle Förderung soll Chancengerechtigkeit bis zum Eintritt in die Schule schaffen. Ihre Grundlage ist die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes durch die pädagogischen Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen.
Spätestens drei Monate nach Eintritt des Kindes in den Kindergarten erfolgt regelmäßig die Beobachtung und Dokumentation auf Basis landesweit verbindlich festgelegter Verfahren. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertagespflegestelle besuchen. Insbesondere ab dem dritten Lebensjahr kann die Anwendung eines geeigneten Verfahrens dabei helfen, Entwicklungsgefährdungen zu erkennen und den Entwicklungsprozess der Kinder regelmäßig und zielgerichtet abzubilden. Den Rahmen der Entwicklungsdokumentation bildet die Portfolioarbeit. Ein geeignetes wissenschaftliches Verfahren ist beispielsweise das Kompetenzportfolio der Universität Rostock. Dieses soll landesweit zur Datenübermittlung zwischen Kindertagesstätte, Schule und Hort eingesetzt werden.
Fünf Millionen Euro für gezielte individuelle Förderung
Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe jährlich fünf Millionen Euro für die gezielte individuelle Förderung von Kindern. Ziel ist eine bedarfsorientierte weitergehende Förderung der Chancengerechtigkeit vor dem Eintritt in die Schule. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten die jeweiligen Beträge an die einzelnen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiter. Die Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung regelt, welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie die Mittel zur gezielten individuellen Förderung eingesetzt werden.