Hochschulrecht

Hochschulrecht definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Hochschulen ihre Lehre, Forschung und Verwaltung organisieren. Es regelt Aspekte wie Selbstverwaltung, Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftseinrichtungen.

Hochschulen und Hochschulmedizin

Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre und Studium sowie Weiterbildung. Die Hochschulen berücksichtigen die Belange des Landes und gestalten das öffentliche Kulturleben mit. Sie bereiten durch umfassende akademische Bildung auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen.

Hochschulautonomie

Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt sich jede Hochschule eine Grundordnung als Satzung und erlässt die übrigen Satzungen sowie die sonstigen Ordnungen. Grundlage für ihre Arbeit ist das Landeshochschulgesetz. Es trägt dazu bei, die nationale und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und auszubauen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV übt die Aufsicht nach Maßgabe dieses Gesetzes aus.

Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung

Das Land und die Hochschulen stellen sicher, dass für die Mitglieder der Hochschulen im Rahmen ihrer Aufgaben die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie von Forschung und Lehre (Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes) gewahrt wird. Die Freiheit der Forschung umfasst insbesondere die Fragestellung, die Grundsätze der Methodik sowie die Verbreitung und Bewertung des Forschungsergebnisses. In Mecklenburg-Vorpommern werden für ein Studium Gebühren bis zu einem ersten und bei gestuften Studiengängen bis zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erhoben.

Neues Landeshochschulgesetz

Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Der Landtag hat am 12. Juni 2026 eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Mehr Autonomie, weniger Bürokratie und diskriminierungsfreie Räume: Das neue Hochschulgesetz modernisiert die Wissenschaftslandschaft.

Kontakt

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Hochschulen

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 6-8, 19053, Schwerin, DE+49 385 58818099

Verwandte Themen und Beiträge entdecken