Hochschulentwicklung
In einem gemeinsamen und verbindlich geregelten Prozess vereinbaren Land und Hochschulen regelmäßig Ziele für eine verlässliche Entwicklung der Hochschullandschaft.

Die Entwicklung der Universitäten, der Hochschule für Musik und Theater Rostock und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird im Zusammenwirken von Land und Hochschulen gestaltet. Grundlage dafür bilden die Eckwerte der Hochschulentwicklung, die Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen und die Hochschulentwicklungspläne. Ein Planungszeitraum umfasst jeweils fünf Jahre.
Zentrale Handlungsfelder sind die Verteilung von Ressourcen, die Weiterentwicklung des Studienangebots, die Profilbildung in Forschung und Transfer, die Internationalisierung und die Förderung von Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung, insbesondere die Förderung von Frauen in der Wissenschaft.
Auf dieser Grundlage können die Hochschulen des Landes ihre Aufgaben in Lehre, Forschung und Transfer nachhaltig erfüllen.
Auf Eckwerte folgen Zielvereinbarungen
Die Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem klar strukturierten, im Landeshochschulgesetz verankerten Verfahren. Den Ausgangspunkt bilden die Eckwerte der Hochschulentwicklung. Die Landesregierung erarbeitet die Eckwerte im Benehmen mit den Hochschulen und legt sie spätestens zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Planungsperiode dem Landtag zur Zustimmung vor. Spätestens sechs Monate danach schließt die Landesregierung mit jeder Hochschule eine Zielvereinbarung, insbesondere über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele und die Höhe des zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets. Diese Vereinbarungen bilden die Grundlage für die individuellen, fünf Jahre umfassenden Hochschulentwicklungspläne, die die strategische Ausrichtung jeder Hochschule festlegen. Im Ergebnis werden landesweite Ziele mit der individuellen Profilbildung jeder Hochschule verbunden.