Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Der Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg soll insbesondere Maßnahmen unterstützen, bei denen andere Förderprogramme nicht greifen oder ausreichen.

Partnerschaften und ZusammenarbeitLandesförderungen

Was soll mit dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erreicht werden?

Wie Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes, so hat sich auch Vorpommern und das östliche Mecklenburg insgesamt positiv entwickelt. Aber natürlich gibt es immer noch Bereiche, in denen es einen Nachholbedarf im Vergleich zum westlichen Landesteil gibt. So ist die Wirtschafts­kraft noch immer geringer, die infrastrukturelle Anbindung schlechter. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch höher. Struktur­probleme zeigen sich besonders im ländlichen Raum und jenseits der Küsten­regionen.

Die Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen dazu beitragen, den dortigen Entwicklungs­­prozess zusätzlich zu unterstützen – gerade in solchen Bereichen, wo andere Förder­­instrumente nicht greifen oder nicht ausreichen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Mit den Mitteln des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen die dortige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität zusätzlich gefördert werden. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förder­programmen erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruch­nahme von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (z.B. zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.

Wer kann eine Förderung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erhalten?

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,
  • juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,
  • Personengesellschaften,
  • natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben kurz auf dem Formular "Projektskizze". Nutzen Sie dazu bitte die Datei ganz unten in unserem Downloadbereich.

Ihr Ziel sollte sein, dass wir uns anhand Ihrer Beschreibung ein möglichst gutes Bild von Ihrem Vorhaben machen können. Stellen Sie heraus, was das Besondere daran ist, was es förderwürdig macht und inwieweit es zu den Zielen des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg passt

Wir melden uns nach Eingang der Unterlagen bei Ihnen, auch wenn wir weitere Angaben benötigen oder Fragen haben.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns – in der Regel mindestens zwei Monate – und bevor Sie Ihr Vorhaben beginnen, da eine Förderung sonst grundsätzlich nicht erfolgen kann. Wichtig; Als Beginn gilt auch schon der Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung für Ihr Vorhaben. Fristen sind ansonsten nicht zu beachten.

Was muss ich beachten, wenn ich bei mehreren Stellen Fördermittel beantrage?

Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder auch das Geld aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zur Finanzierung des Eigenanteils bei anderen Förder­programmen zu verwenden.

Sind im Rahmen der Projekt­finanzierung weitere Zuwendungs­geber involviert bzw. die Beantragung von Drittmitteln beabsichtigt, werden die Antrag­stellerinnen und Antrag­steller gebeten, in den Unterlagen darauf hinzuweisen und eine zeitgleiche Einreichung der Anträge bei den entsprechenden Bewilligungs­­behörden sicherzustellen.

So wären z.B. bei einer Kofinanzierung zwischen Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sowie der Kulturförderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegen­heiten zeitgleich ein entsprechender Antrag auf Kulturförderung beim Ministerium sowie eine Projektskizze beim Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg einzureichen, in denen wechselseitig auf den anderen Zuwendungs­geber hingewiesen wird. So kann die Gesamt­finanzierung geklärt werden. Ggf. ist auch die Zusammen­fassung der Fördermittel aus beiden Quellen in einem Zuwendungs­bescheid möglich, was im weiteren Verfahren vieles vereinfacht.

Wohin sende ich die Projektskizze und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner sind Sebastian Inwald und Robert Blüthgen:

Kontakt

Ansprechpartner

Sebastian Inwald

Ansprechpartner

Robert Blüthgen

Wie sieht das Entscheidungsverfahren aus?

Das Entscheidungs- und Bewilligungs­verfahren umfasst drei Schritte:

Schritt 1: Vorprüfung

Nachdem Sie eine Eingangs­bestätigung für Ihre Projektskizze erhalten haben, prüfen wir zunächst, ob für Ihr Vorhaben noch andere Förder­möglich­keiten in Betracht kommen, z.B. nach einer Förder­richtlinie des Landes. Das tun wir, um die begrenzten Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg möglichst sparsam einzusetzen und für dieses Gebiet einen möglichst großen Effekt zu erzielen. Im Erfolgsfall melden wir uns bei Ihnen und stellen umgehend den Kontakt zum alternativen Zuwendungs­geber her.

Schritt 2: Vorantragsverfahren

Wenn wir keine alternative Förderquelle finden oder diese nicht ausreicht, legen wir Ihr Vorhaben dem Förderrat des Rates für Vorpommern und das östliche Mecklenburg vor. Das dreiköpfige Gremium tagt in der Regel einmal monatlich. Auf Basis seines Votums entscheidet der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg über die Förderwürdigkeit des Vorhabens und die Höhe des Zuschusses. Beträgt der Zuschuss mehr als 75.000 Euro, muss zusätzlich der Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg als Ganzes ein Votum abgeben. Dieser trifft sich einmal pro Quartal.

Schritt 3: Antragsverfahren

Das Ergebnis der Bewertung durch den Förderrat bzw. Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg  teilt Ihnen in der Regel das Landesförder­institut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) mit. Ist eine positive Bewertung erfolgt, erhalten Sie verbunden mit der Förderzusage das Antragsformular des LFI, in dem die Angaben der Projektskizze noch etwas ergänzt werden müssen. Nach Eingang und Prüfung des Antrages erstellt das LFI einen Zuwendungs­bescheid. Dieser wird Ihnen zugesandt oder vom Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg überreicht.

Was ist nach der Förderzusage/Zuwendungsbescheid zu tun?

1. Freuen.

2. Mittel abrufen.

3. Bei allen Publikationen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben ist das Logo des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zu verwenden. Bei Baumaßnahmen ist an geeigneter Stelle unter Verwendung des Logos während der Bauzeit und nach Fertigstellung auf einem Schild auf die Förderung durch den Fonds hinzuweisen.

Verwandte Themen und Beiträge entdecken